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Bebilderte GeschlechterbĂŒcher der deutschen Renaissance
Ein Internetangebot rund um die Chronik Eisenberger
von Hartmut Bock

 

Goldene Ketten und Wappenhelme:
Zur Unterscheidung zwischen Patriziat und Adel
in der FrĂŒhen Neuzeit
- Text -

Das berĂŒhmte Augsburger Tanzbild von 1500 stellt bekanntlich ein Fest von Patriziern und Mehrern im Tanzhaus auf dem Weinmarkt dar (Abb. 1):[1] Anhand der beigeschriebenen Namen können die vornehm schreitenden und prĂ€chtig gewandeten TĂ€nzer alle als Mitglieder der Herrenstube bzw. auswĂ€rtige GĂ€ste identifiziert werden,[2] man kann geradezu von einem ‚Herrenstubentanz’[3] sprechen. Die TĂ€nzer, auch die zĂŒnftischen der Mehrer, Laux Rem und Matheus Pfister, tragen alle goldene Ketten (Abb. 2 und 3).[4] VerblĂŒffend ist dies, weil die letzte Kleiderordnung (KO) 1466 erneut ausdrĂŒcklich allen MĂ€nnern und Frauen in Augsburg kain goldt zu tragen auferlegt hatte.[5] Zudem hatten doch gerade erst die Reichsabschiede von Lindau 1497, Freiburg 1498 und Augsburg 1500 reichsweit fĂŒr die BĂŒrger in den StĂ€dten generell kain Gold festgelegt, ja selbst noch fĂŒr den nicht ritterlichen Adel kein Gold, noch Perlin offentlich. Auch die Reichspolizeiordnung (RPO) von 1530 gestattete (mit gewissen Ausnahmen, s. unten) erst dem Adel goldene Ketten; jedoch bekamen die kauff- und gewerbßleute sowie Burger in stetten, so vom radt, geschlechten, und sunst irer zinß und renthen geleben jetzt erstmals – anders als die ĂŒbrigen BĂŒrger (KrĂ€mer, Handwerker, gemeine BĂŒrger) – Gold erlaubt, und zwar in Form von Ringen, wogegen ĂŒber goldene Ketten bezeichnenderweise keine Aussage getroffen wurde; die Lage ließ sich wohl nicht so eindeutig fixieren (was genauer betrachtet werden soll). Die besondere Bedeutung des Distinktionsmerkmals goldene Ketten ergibt sich allein schon aus dessen feinster Stufung in der RPO, nĂ€mlich von keinen Ketten erwĂ€hnt (BĂŒrger einschließlich Patriziern) ĂŒber dreifach gestufte Wertbegrenzung (‚einfache’ Adlige samt FĂŒrstenrĂ€ten, dann Ritter, dann Grafen), Doktoren freigestellt, Narren an FĂŒrstenhöfen erlaubt, bis zu den in der Ordnung nicht reglementierten FĂŒrsten. Goldene Ketten der MĂ€nner sollten also den Reichsgesetzen nach (bis auf die genannten Ausnahmen) zur Unterscheidung zwischen Patriziat und Adel besonders geeignet sein.[6]
Wenden wir uns einem anderen Medium zu, den reprĂ€sentativen bebilderten GeschlechterbĂŒchern (Familiengenealogien), die sich nur beim Adel und bei den Patriziaten von NĂŒrnberg und Augsburg[7] sowie in kleinem Umfang von Frankfurt am Main[8] entwickelten mit deren hohem, adligem SelbstverstĂ€ndnis. So hatte der Frankfurter Patrizier Johann Maximilian zum Jungen 1632 in seiner Frankfurter Geschlechterchronik formuliert: weilen heutiges tages Augspurg, Nurnberg, Ulm und Franckfort allein adeliche Patricios haben.[9] Ebenso fĂŒhrte der Kemptener Syndikus Dr. Michael Praun in seinem Werk ĂŒber die adelichen und erbaren Geschlechter in den vornehmsten freyen Reichs StĂ€dten 1667 genau diese Vier unter allen StĂ€dten im Reich als Erste an.[10] Auch Jakob Bernhard Multz[11] betonte 1690 die rechtmĂ€ssig erworbenen adligen Rechte der Ratsmitglieder und Richter nur von NĂŒrnberg, Augsburg, Ulm und Frankfurt.[12] Gerade in den Illustrationen der GeschlechterbĂŒcher wĂŒrde man also wohl am ehesten – wenn ĂŒberhaupt – goldene Ketten bĂŒrgerlicher MĂ€nner erwarten. Jedoch, ein Blick auf das erste komplett edierte solche Buch, die Frankfurter Chronik Eisenberger mit ihren rund 200 KostĂŒmfiguren, vergrĂ¶ĂŸert die VerblĂŒffung: Im Gegensatz zum Adel tragen hier die Patrizier durchweg, selbst wenn sie jungen Adel vorweisen können, ihre goldenen AnhĂ€nger nur am Bande und nicht an goldenen Ketten (Abb. 4).[13]
Bei solchen Unterschieden im bildlichen Befund stellen sich Fragen: Sind die goldenen Ketten der MĂ€nner ĂŒberhaupt als eines der wichtigsten Ă€ußerlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen Nicht-Adel und Adel anzusprechen, wie von den RPO nahegelegt? Dabei böten die goldenen Ketten viele Vorteile: Sie sind hĂ€ufig dargestellt, auf Bildern leicht identifizierbar und in KO wiederholt geregelt. Zudem hat sich die neuere Forschung intensiv mit dem Übergangsprozess Nicht-Adel/Adel beschĂ€ftigt; bekanntlich wurde, wer als adlig anzusehen war und wer nicht, auch in symbolischen KĂ€mpfen stĂ€ndig neu ausgehandelt.[14] Gab es FreirĂ€ume der lokalen Obrigkeiten, wie nutzten die ReichsstĂ€dte diese? Spielten die ReichsstĂ€dte und ihre Patriziate, speziell Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt eine Sonderrolle? Wie wurden die goldenen Ketten in Norm und Praxis gehandhabt? Welche Entwicklungen sind zu verzeichnen? Sind bei obigem Augsburger oder anderen Bildern etwa Verletzungen der KO im Spiel? So verfolgt eine kĂŒrzlich vorgelegte Bielefelder Studie von Neithard Bulst, Thomas LĂŒttenberg und Andreas Priever den hochinteressanten Ansatz, dass im Gegensatz zum öffentlichen Raum das PortrĂ€t noch mehr FreirĂ€ume fĂŒr die soziale ReprĂ€sentation geboten habe und stellt anhand der PortrĂ€ts von Christoph Amberger der Jahre 1530-1533 einige wenige „nicht geahndete VerstĂ¶ĂŸe“ bei Augsburger Kaufleuten vor, mit – per goldenen Ketten oder dunklem RĂŒckenmarder – bildlich reklamiertem höheren Status.[15] Bei seinen umfassenden Arbeiten zum Ehrenbuch der Fugger, einem ebenfalls reich bebilderten Geschlechterbuch, sieht Gregor Rohmann pauschal Verletzungen der KO: „Die Ausstattung der Fugger mit Goldketten, Ringen, Agraffen und Perlenketten spricht nun nicht nur allen Kleidernormen erkennbar Hohn [...]“.[16] – Vor dem Hintergrund dieser Fragen versucht der vorliegende Beitrag fĂŒr die goldenen Ketten der MĂ€nner erstmals und auf breiter Basis, d.h. mit möglichst vielen Bildern, im Vergleich von Augsburg mit NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt, sowie darĂŒber hinaus, vor dem Hintergrund des sozialen Status der einzelnen Dargestellten einschließlich verfassungsrechtlichem Umfeld[17] eine Übersicht ĂŒber die Entwicklungen der KO[18] und der zugehörigen (bildlichen) Praxis von Mitte des 15. bis Mitte des 17. Jahrhunderts zu gewinnen.[19]


1. Entwicklung der Kleiderordnungen

Die stĂ€ndische Differenzierung war bekanntlich in den KO festgehalten. Zentrales Anliegen der Kleidergesetzgebung war einerseits „die Regelung der sozialen Zuordnung von StĂ€nden, Schichten, Gruppen und Eliten, ihre Hierarchisierung sowie die Festschreibung bestehender ZustĂ€nde“;[20] verboten war das (symbolische) PrĂ€sentieren und sichtbare Konsumieren von Reichtum ohne den entsprechenden Stand zu haben, nicht jedoch Reichtum selber, auch nicht der Besitz etwa goldener Ketten.[21] Andrerseits wurden neben der Regelung der sozialen Zuordnung „wirtschaftsprotektionistische Intentionen“ verfolgt[22] und schließlich sollten die BĂŒrger und Untertanen vor unnötiger Verschwendung und Verausgabung geschĂŒtzt werden. Schon Michel de Montaigne erkannte in seinem Essay ‚Über die Luxusgesetze’ (1572/80), dass diese das Gegenteil bewirkten, indem sie zu mehr Aufwand anreizten und damit eher zur InstabilitĂ€t der stĂ€ndischen Ordnung beitrugen, weshalb er zum DĂ€mpfen des Anreizes den Vorschlag machte, bestimmten Luxus wie Purpur und Goldschmuck nur noch Gauklern und Kurtisanen zu erlauben.[23] – Zu Augsburg liegen grĂ¶ĂŸere vergleichende Übersichten und Analysen zur Kleidergesetzgebung noch nicht vor,[24] jedoch zu Bayern insgesamt (Veronika Baur, 1975).[25] Ähnliches gilt fĂŒr Ulm, fĂŒr das Hans Hasenöhrl 1924 die KO bis 1465 behandelte, die Carl Mollwo im Rahmen des Roten Buchs 1904/05 herausgegeben hatte.[26] Dagegen hat schon 1861 Joseph Baader die Polizeiordnungen NĂŒrnbergs vom 13. bis 15. Jahrhundert zusammenfassend ausgewertet.[27] 1984 untersuchte Julia Lehner ausfĂŒhrlich die Mode im alten NĂŒrnberg vor dem Hintergrund der KO.[28] 1990 hat Jutta Zander-Seidel ihr Standardwerk zum textilen Hausrat in NĂŒrnberg mit einem Kapitel ‚Kleidergesetzgebung und RealitĂ€t’ herausgebracht; 1993 analysierte sie dann grundlegend die Entwicklungen der Kleidergesetzgebung im VerhĂ€ltnis zur stĂ€dtischen Ordnung am Beispiel NĂŒrnbergs.[29] Armin Wolf edierte bereits 1969 in seiner Sammlung Frankfurter Gesetze einige frĂŒhe KO.[30] Inke Worgitzki wĂŒrdigte 2000 die Entwicklungen der KO dort generell und stellte dabei u.a. vorbildliche, vergleichende Tabellen zu deren Inhalten 1576-1731 auf; 2002 hat sie die Thematik mit Schwerpunkt FrĂŒhe Neuzeit weiter vertieft.[31] Anja Johann schließlich analysierte 2001 die Sozialdisziplinierung (einschließlich Polizeiordnungen bzw. KO) in Frankfurt mit Schwergewicht auf der Mitwirkung der beteiligten Bevölkerung.[32] Die meisten der genannten Arbeiten handeln ĂŒberwiegend von Frauen; schon die Quellen scheinen fĂŒr Frauen ergiebiger zu sein.[33] Auch die einzige mir bisher bekannte Untersuchung zu Schmuck als Distinktionsmittel vor dem Hintergrund der Luxusordnungen diskutiert die Frauen der vier StĂ€nde in Braunschweig, die sich durch Ketten und AnhĂ€nger aus Gold bzw. Silber unterscheidbar prĂ€sentierten.[34] Keine der erwĂ€hnten Arbeiten geht ausfĂŒhrlicher auf die goldenen Ketten der MĂ€nner ein.
Die Reichsgesetzgebung kam als „zwischen Kaiser und ReichsstĂ€nden vereinbarte Rahmengesetzgebung“ zustande, die „Grundsatznormen vorgab“; ihre Entstehung vollzog sich als „vielschichtiger Kommunikationsprozeß zwischen Landesherren, Zentralbehörden, Lokalverwaltungen [
] bis hin zum einzelnen BĂŒrger oder Untertan“ mit dessen Möglichkeiten von Eingabe, Beschwerde oder Supplikation; sie hatte „konsensualen“ bzw. „Vertragscharakter“; „die MehrheitsbeschlĂŒsse des Reichstags bzw. die Reichsgesetzgebung“ besaßen „fĂŒr alle Reichsglieder und deren Untertanen Geltung“; eine Ausnahme bildeten „neben steuerlich relevanten BeschlĂŒssen“ nur „althergebrachte Rechte und Privilegien der ReichsstĂ€nde, die durch Reichsgesetze nicht unmittelbar geschmĂ€lert“ werden konnten; „die Reichspolizeiordnungen“ flossen „in modifizierter Form in die territoriale Policeygesetzgebung ein“ oder es wurden „spezifische AusfĂŒhrungsgesetze erlassen“, daneben „existierte“ aber auch „eine davon weitgehend unbeeinflußte Normgebung“.[35] Die RPO verlangten in ihren Schlussbestimmungen stets, dass alle Punkte strenglich gehalten und volnzogen werden sollten. ZusĂ€tzlich rĂ€umten sie fĂŒr den Bereich der KO ein, dass die Bestimmungen von den lokalen Obrigkeiten verschĂ€rft werden könnten. In den Schlussbestimmungen wurde 1530 und 1548 dagegen allgemein darauf hingewiesen, dass es eyner yeden oberkeyt [
] unbenommen sei, diß unser ordnung nach eyns yeden landts gelegenheyt einzuziehen, zu ringern und zu meßigen, aber inn keynen weg zu erhöhen oder zu meren. Dies ließ insgesamt den lokalen Obrigkeiten (inclusive ReichsstĂ€dten) durchaus und generell GestaltungsspielrĂ€ume, auch als „salvatorische Klausel, die eine Fortgeltung Ă€lterer Partikularrechte zuließ.“[36] Dieser Eindruck wird bei den KO fĂŒr Burgern, Bawern, unnd andern underthanen noch verstĂ€rkt (RPO 1548 und 1577): FĂŒr die genannte Gruppe wurden im Gegensatz zum Adel keinerlei Detailvorgaben mehr gemacht, sondern alle Obrigkeiten angehalten, innerhalb eines Jahres eine den jeweiligen lokalen Gegebenheiten entsprechende KO zu erlassen. (Dies macht ebenso aufmerksam, wie die eingangs erwĂ€hnte Erlaubnis der RPO 1530 Gold zu tragen fĂŒr Kaufleute und Patrizier in Form von Ringen, hier war offensichtlich etwas im Flusse, was noch genauer betrachtet werden soll.) Übrigens könne bei der lokalen Umsetzung „aus der HĂ€ufigkeit von NormĂŒbertretungen nicht prinzipiell auf den Grad der Nichtgeltung von Normen geschlossen werden. Die stereotype Klage der Obrigkeit ĂŒber Nichteinhaltung sei vielmehr ein funktionales Argument gewesen: Normgebung als Prozeß bedarf der Feststellung von und der Rechtfertigung durch Nichteinhaltung der Gesetze bzw. Devianz, die sie durch Fortschreibung und permanente Etikettierung abweichender Verhaltensweisen bestĂ€tigt bzw. neu schafft.“ So Karl HĂ€rter, der zur BegrĂŒndung auch die mĂŒndliche Publikationspraxis nennt, die auf Wiederholungen angewiesen war.[37]
Eine vergleichende Übersicht ĂŒber die Bestimmungen der lokalen KO in Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt[38] einschließlich der Reichsgesetze bezĂŒglich goldener Ketten der MĂ€nner gibt Tab. 1a.[39]. Bis Ende des 15. Jahrhunderts gab es unter den BĂŒrgern der StĂ€dte praktisch keine Differenzierung nach StĂ€nden; der Adel war von den Ordnungen von Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm, Frankfurt nicht berĂŒhrt und schon frĂŒh die Doktoren und Lizenziaten freigestellt (Frankfurt 1468); [40] goldene Ketten sowie Marder bei den MĂ€nnern wurden weitgehend noch nicht erwĂ€hnt; in Augsburg wurde 1453 den BĂŒrgern alles Goldene verboten, verdeckt oder offen getragen, heimlich oder öffentlich, ausgenommen im Turnier gewonnene goldene Ringe; 1466 ganz Ă€hnlich, womit auch goldene Ketten untersagt waren. NĂŒrnberg erlaubte 1501 seinen BĂŒrgern – ebenfalls noch nicht in StĂ€nde unterteilt – goldene Ketten mit einem Wert bis zu 50 fl., nicht offen aus dem Wams heraus gehĂ€ngt [41] und sofern von alterß hero vheig. 1516 war das Tragen goldener Ketten weder verdeckt noch unverdeckt gestattet und Zuwiderhandeln mit Buße bedroht, sofern der Betreffende sich dess mit seinem aid unnd rechten nicht benennen möcht, was wohl dem von alterß hero vheig entsprach. 1536 und 1562 kehrte der Rat zur Fassung von 1501 zurĂŒck,[42] d.h. ĂŒber die gleich zu besprechende RPO von 1530 hinaus. Der einschrĂ€nkende Passus ‚sofern von alters her fĂ€hig’ (befugt) wird uns hinfort hĂ€ufiger begegnen; in NĂŒrnberg lĂ€sst er sich bereits 1447 beim Verbot der goldenen Kronen auf den Wappenhelmen nachweisen;[43] jedoch war bereits anderthalb Jahrhunderte spĂ€ter in Frankfurt nicht (mehr?) ganz klar, wer genau mit solcher Formulierung gemeint war.[44] Die Ulmer Ordnungen erwĂ€hnen 1376-1426 goldene Ketten der MĂ€nner nicht. In Frankfurt waren 1488 fĂŒr die BĂŒrger ausdrĂŒcklich goldene Ketten verboten. Dagegen wissen wir, dass goldene Ketten als Ordensketten bereits das ganze Jahrhundert und frĂŒher getragen worden sind.[45] Auch Nicht-Adligen konnten solche verliehen werden, etwa im Rahmen einer Jerusalem-Pilgerfahrt, was dann zu Konflikten mit den stĂ€dtischen Ordnungen fĂŒhren konnte, wie der Fall des Johann von RĂŒckingen 1488 in Frankfurt lehrt.[46]
Die RPO von 1530 stufte goldene Ketten bei den MĂ€nnern des Adels sehr fein ab: Der ‚einfache’ Adel durfte Ketten bis zu einem Wert von höchstens 200 fl. tragen, den sie jedoch mit einem SchnĂŒrlein umbwinden, oder durchziehen sollen, wie von Alters herkommen, die Ritter jedoch bis 400 fl., ohne SchnĂŒrlein, und die Grafen und Herren bis 500 fl., also feinste Distinktion innerhalb des Adels[47]. FĂŒr die wohl eher als diskriminierend empfundenen SchnĂŒrlein fehlen – verstĂ€ndlicherweise – bildliche oder textliche Beispiele.[48] Falsches Gold, d.h. unedles Material vergoldet, war verboten, ausgenommen ab 1548, was zu der Ehr Gottes geschicht;[49] man sollte also i.d.R. ‚nicht so tun können, als ob’. Der dunkle Marderpelz als Futter wurde zum Distinktionsmerkmal ab Burger in Stetten, so vom radt, geschlechten, oder sunst fĂŒrnemlich herkommen seind, und ihrer zinß und renthen geleben. Dagegen durften die Kaufleute höchstens Futter der hellen Marderkehlen tragen.
In Augsburg wurde 1582 ihrem alter herkommen nach der gesamten Herrenstube, d.h. Patriziern und ZĂŒnftlern, das Tragen goldener Ketten erlaubt, als ob alle Herrenstubenmitglieder im Sinne der RPO von 1530 adelsgleich gewesen wĂ€ren; ‚qualifizierten’ Kaufleuten wurde der dunkle RĂŒckenmarder gestattet wie Ratspersonen und Geschlechtern in der RPO 1530, auch hier also ĂŒber diese hinausgehend (Ă€hnlich Ulm 1574 Kaufleute, so nit zu offnen Laden sitzend, bzw. 1583 NĂŒrnberg Erbern Kauff unnd Handelsleuthe [
], die fĂŒr sich selbsten ehrliche tapffere handtirungen und gewerb auf ir gefahr und wagnus treiben); die Stadtpfleger wurden den Rittern und Doktoren gleich-, d.h. freigestellt.[50] Augsburg stufte 1668 mit entsprechender Binnendifferenzierung der Herrenstube die Ketten der ‚Mehrer’ durch Wertbegrenzung auf 40 Reichstaler ab (1683 auf 100), die patrizischen Mitglieder blieben – wie bisher und nur dort – ohne Wertbegrenzung, eine Differenzierung, die 1735 noch verstĂ€rkt wurde. Goldene Ketten wurden in NĂŒrnberg 1568 und in Frankfurt 1576 den MĂ€nnern unabhĂ€ngig vom Stand (!) erlaubt, allerdings nur fĂŒr Einzelne, sofern von alters her dazu fĂ€hig, begrenzt auf einen Wert von 100 bzw. 150 fl., jedoch ohne BeschrĂ€nkung auf verdecktes Tragen; Ulm erlaubte sie 1574 ihrem alten herkommen nach insgesamt den Geschlechtern auf 100 Kronen und eine Kette begrenzt; im Gegensatz zu Augsburg waren dort goldene ArmbĂ€nder nicht erlaubt. 1583 wurde dann in NĂŒrnberg die Wertbegrenzung bei den Ketten fĂŒr Ratsmitglieder aufgehoben, fĂŒr die anderen lag sie mit 120 fl. etwas höher als zuvor; 1618 und 1693 ging es Ă€hnlich weiter. In Frankfurt wurden 1621 die goldenen Ketten nur noch Deß heil. Reichs Gerichts Schöffen allhie, unnd die Erbarn von Geschlechten bis 150 Kronen erlaubt, Ă€hnlich 1640/46 bis 200 Kronen. Ab 1671 wurden in Frankfurt die goldenen Ketten nicht mehr erwĂ€hnt. Auch Experten werden damals ihre Schwierigkeiten gehabt haben, diese fein differenzierten goldenen Ketten in der Praxis stets direkt voneinander zu unterscheiden und damit den Stand des TrĂ€gers zu bestimmen, zumal das Zeigen eines in den KO erlaubten Merkmals ja bei keiner sozialen Gruppe Zwang war; weniger war immer erlaubt.[51]
In den Polizeiordnungen bzw. KO weiterer ReichsstĂ€dte und Territorien wurden, goldene Ketten der MĂ€nner wenig thematisiert. Eine Übersicht einiger Ordnungen zeigt Tab. 1b[52]: Noch Mitte des 16. Jahrhunderts bekam der erste Stand[53] im KurfĂŒrstentum Sachsen nur silberne Ketten wertbegrenzt erlaubt und im lĂ€ndlichen Rheingau (KurfĂŒrstentum Mainz) die Frauen kein geschmucks von gold oder silber; im Herzogtum WĂŒrttemberg wurde immerhin schon das Tragen von Ehrengeschenken anderer FĂŒrsten akzeptiert. Hamburg ließ 1585 fĂŒr seine Gesandten frei, was zu Ehren der Stadt gezieme; solches war bezĂŒglich goldener Ketten ausweislich der Bildnisse auch anderwĂ€rts ĂŒblich.[54] Erst fĂŒr 1598 findet sich mit Weißenfels eine KO, die goldene Ketten fĂŒr Ratspersonen und vermögende BĂŒrger tolerierte, allerdings mit dem bescheidenen Wert von 50 fl. Ab dem frĂŒhen 17. Jahrhundert sind dann in weiteren StĂ€dten bzw. Territorien Regelungen nachweisbar, bzw. lĂ€sst sich auf Tolerierungen schließen[55], die jeweils dem höchsten Stand in den StĂ€dten durch goldenen Ketten eine adelsgleiche PrĂ€sentation gestatteten[56], alle jedoch ohne das Argument Augsburgs etc. wie von alters erlaubt. In den KO dieser vier StĂ€dte wurde dann ab zweiter HĂ€lfte des 17. Jahrhunderts der erste Stand als adlig bezeichnet (NĂŒrnberg schon 1583), nicht jedoch in den meisten der weiter aufgelisteten StĂ€dte, wogegen Straßburg 1628 Regiments- und Große Rahtspersonen dem Adel gleich setzte und Memmingen 1718 Die Adeliche Gesellschaft zum guldenen Löwen als Erste Claß bezeichnete.[57] Die Stichprobe unterstreicht somit die herausragende Stellung von Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt im 16. Jahrhundert (s. Ergebnis).


       Tab. 1b: Goldene Ketten der MĂ€nner in Kleiderordnungen weiterer StĂ€dte bzw. Territorien

Ort/Jahr

Stand

goldene Ketten

KurfĂŒrstentum Sachsen 1546

Der erste Stand (BĂŒrgermeister, Stadtschreiber, Schulmeister)

eine silberne Ketten, doch unvergĂŒldet, und uber dreißig gulden nicht wirdig

KurfĂŒrstentum Mainz: Rheingau 1549

stadthafte burger in der stadt

Verweist eingangs auf RPO 1548; selbst die Frauen und Töchter kein geschmucks von gold oder silber

Herzogtum WĂŒrttemberg
1549 u. 1567

kauf vnd gewerbsleut in stetten vnd dan auch die so zu gericht, rath vnnd Àmbtern gebraucht werden

kein [...] gold tragen, erlaubt: guldin ring; was jemand von einem FĂŒrsten oder Herren an kleidung oder kleinatern geschenckt bekomme, möge er diesem zu Ehren tragen

Hamburg 1585

Die bĂŒrgermeistere, rathmann, syndici und secretarien ock der stadt hövetman [Hauptmann]

schoelen sich mit ohrer kleidinge und zyringe ohrem stande gemeth verholden, jedoch mith meticheit [MĂ€chtigkeit]; alse ohnen in legationibus oder sunsten manhafftigen sakenn und handlungen wegen dieser stadt besten [...] dieser stadt tho ehren tho dragen getemeth, ock hir thor stede tho gebrucken frey syn.

Trier 1593/94

Alle, außer Adel

keiner [...] goldene ketten

doctor, burgermeister, scheffen und raths freund samt ihren Weib und Kindern

nicht mehr als zwei ring (golden, auch mit Edelsteinen)

Weißenfels 1598

Von Rathspersonen und vermĂŒgenden BĂŒrgern, ihren Weib und Kindern

eine gĂŒldene Ketten, viertzig oder zum höchsten funffzig GoldgĂŒlden wĂŒrdig

Stift Bamberg 1616

rathsburger, speziell geschlechter alhier

eine gĂŒlde kheten bis 100 Kronen

Herzogtum Braunschweig-
LĂŒneburg 1618

Adel (ohne Unterteilung!)

goldene Ketten bis 200 Kronen oder GoltgĂŒlden

Doctorn, Ihre Frawen, und Kinder

Ihrem Stande, und Freyheit gemeß [...] und zwarn die Jenigen, so unsere RhĂ€te sein, sollen gemĂ€ĂŸ RPO 1548 wie FĂŒrstenrĂ€te gebrauchen

LĂŒbeck 1619

Herrn der Regierung und des Rahts, bestalte Syndici

keine besonderen Vorschriften, also wohl toleriert, jedoch gemĂ€ĂŸ herkommens, Standes, etc. (Text siehe Anm. 56)

Straßburg 1628

6. Grad: Regiments- u. Große Ratspersonen sowie Adel

nicht erwĂ€hnt, d.h. wohl toleriert, da fĂŒr 4. Grad verboten und fĂŒr Adel per RPO erlaubt

5. Grad: Vornehmste BĂŒrger

nicht erwÀhnt, d.h. wohl toleriert

4. Grad: Vornehme Handwerker

guldene Halßketten verboten

Herzogtum WĂŒrttemberg
1660

unsere vögt, keller, verwalter, pfleger und ander beampte, so nicht vom adel seynd, auch burgermeister in stÀdten

erlaubt: guldene ring;
verboten: absonderlich den weibern guldene armband und halß-kettelin

KurfĂŒrstentum Sachsen 1661

Adel, Doktoren, FĂŒrstenrĂ€te und vornehmer Officirer Weiber

Gute gĂŒlden Ketten aber, als mit welchen man sich in der Noth retten kann, mag ein jedes von obigen StĂ€nden, und derer Töchter nach seinem Vermögen tragen [entspricht stĂ€ndemĂ€ĂŸig den RPO]. Alles verboten, so nicht gut gĂŒlden.

LĂŒbeck 1671

1. Stand etc. (vgl. 1619)

nicht erwÀhnt, also wohl toleriert

Alle, so sich ihrer HĂ€nde Arbeit ernehren, sampt denen Verleneten, Frauen und MĂ€nner

alle gĂŒldene Halß- und Handketten [...] verboten

Österreich 1671

Unsere Hof-Cavalier, drey Obern StĂ€nd und wĂŒrckliche RĂ€th

nicht reguliert, sollen aber ĂŒberflĂŒssigen Luxus vermeiden

Erste Claß. Unsere Kayserl. und Lands-FĂŒrstl. höhere Beambte, und Hof-Bediente

erlaubt, an hohen Fest- und Ehren-TĂ€gen ein guldene ketten von hundert Ducaten und ein Ring von Edelgestein

Lindau
1673/1697

Die geschlechtere und gesellschaft im SĂŒnffzen, [...] ihnen oder ihren frawen

erlaubt guldin ketten, doch daß selbe nicht allzu [durch achzig biß höchst hundert] schwehr

Memmingen 1718

Erste Claß: Die Adeliche Gesellschaft zum guldenen Löwen [im Ulmer Auszug, um 1770?, stattdessen: Erste Claß: von der Burgerstuben]

sollen bescheiden sein, auch wegen herab hangenden Ketten und kostbaren Kleinodien, bey Manns- und Frauens Persohnen einen Underscheid halten, under denen die specialiter durch des Reichs constitutiones privilegirt, oder in fĂŒhrenden Dignitaeten stehen, und under solchen die keine Privilegia fĂŒr sich haben.

DinkelsbĂŒhl 1733

1. Klasse: Ratspersonen etc.

nicht erwÀhnt, d.h. wohl toleriert (s. 2. Klasse)

2. Klasse: Stadtoffizianten, Ă€ußere Ratspersonen etc.

goldene Ketten erlaubt, so sie etwa von ihren eltern ererbet

Basel 1769

alle

verboten: alles gute und falsche Gold, außer auf ihren biß dato gebrĂ€uchlichen HĂŒthen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 




 

                                          

 

2. Entwicklung der (bildlichen) Praxis

Schriftliche Zeugnisse zur Tragepraxis der goldenen Ketten der MĂ€nner gibt es nur wenige. Bildliche Dokumente bieten sich dagegen in großer Vielfalt an.[58] In Augsburg tragen ĂŒberraschenderweise bereits 1500 im eingangs diskutierten, wohl zumindest als ‚offiziös’ ansprechbaren Tanzbild, alle Herrenstubenmitglieder, auch die zĂŒnftischen der Mehrer, goldene Ketten. Neben der politischen Zugehörigkeit zu ihrer Zunft (hier Kaufleute) war ihr gesellschaftlicher Rang Herrenstube. Im Thesaurus Picturarum des Heidelberger Kirchenrates Dr. Marcus zum Lamm (1544-1606), einem vielbĂ€ndigen Sammelwerk[59], finden sich – mehrere StĂ€dte miteinander vergleichend – auch Augsburger KostĂŒmbilder von 1569[60] mit goldenen Ketten. Beim ersten Doppelbildnis heißt es: Der Patriciorum oder Herrenn vom geschlecht, Deren Weyber (Abb. 5, er mit vier goldenen Ketten und dunkelbraunem Marderfutter an der Schaube), sodann: Der Jungen gesellen vom geschlecht, der JĂŒngfraĂŒwen (der junge Geselle mit zwei kurzen goldenen Ketten und dunklem Futter, kein Pelz), Breitgam vom geschlecht, Braudt (er zwei kurze goldene Ketten, mittelbrauner Pelz) und Deren andere und gemeine tracht, der Mann nur im Wams (sonst stets mit Oberkleidung, Schaube oder MĂ€ntelchen), mit zwei kurzen goldenen Ketten (ohne Degen), d.h. auch die Alltagstracht der Geschlechter mit goldenen Ketten. Die folgenden MĂ€nner alle ohne goldene Ketten, zunĂ€chst Der Kauffleut Junggesellen unndt Jungfrawenn (Abb. 6, mit goldenem Zahnstocher am Bande);[61] das Futter ist dunkel, kein Pelz; erst der dann folgende Handtwercks Mannen (Abb. 7) zeigt den hellen, weniger edlen Pelz der Marderkehlen[62] (die jungen Gesellen der Geschlechter, Kaufleute und Handwerker trugen also noch keinen Pelz); damit prĂ€sentieren sich im Thesaurus die Augsburger entsprechend der KO von 1582. Diese erlaubte ausdrĂŒcklich (wie oben ausgefĂŒhrt) der ganzen Herrenstube ihrem alter herkommen nach guldene ketten, die NĂŒrnberger 1568 sowie die Frankfurter 1576 diese offensichtlich nur Einzelnen, denen es von alters erlaubt. Die Bilder des Thesaurus aus NĂŒrnberg[63], Basel,[64] Regensburg[65] zeigen dagegen alle keine goldenen Ketten bei den MĂ€nnern, aus Köln sogar das Bild des BĂŒrgermeisters (Abb. 8, Barthel Bruyn d.J.).[66]
Die Augsburger Tradition des 16. Jahrhunderts goldene Ketten fĂŒr alle Herrenstubenmitglieder, als ob sie alle adelsgleich wĂ€ren, hielt also auch gegenĂŒber der RPO stand. Mit diesem durch das ganze Jahrhundert manifestierten Augsburger Befund (Herrenstubentanz 1500, Thesaurus Picturarum 1569, KO 1582) bleiben von der oben genannten Bielefelder Studie keine sicheren Kandidaten des 16. Jahrhunderts fĂŒr einen Verstoß gegen die KO hinsichtlich goldener Ketten oder RĂŒckenmarder der MĂ€nner ĂŒbrig.[67] Dies fĂŒhre ich zunĂ€chst an den drei abgebildeten MĂ€nnerportrĂ€ts mit goldenen Ketten vor und ergĂ€nze es dann um das Beispiel mit dunklem Marder: Christoph Graf Fuggers höfisches Habit (mit goldenen Ketten, 1541)[68] ist ohnehin konform zur KO, denn die Fugger von der Lilie sowie die meisten Fugger vom Reh waren seit den 1480er Jahren Mitglieder der Herrenstube; unser Kandidat brauchte also seinen Grafenrang fĂŒr die goldene Kette nicht zu bemĂŒhen; der Fugger-Faktor Jörg Hermann (kleine, möglicherweise eingesteckte Kette und dunkler Marder, 1530) wurde 1528 geadelt;[69] der Kaufmann David von Dettighofen (mit goldener Kette, möglicherweise eingesteckt, und dunklem Marder, 1533) stammte aus adliger Familie;[70] nach seinem VerstĂ€ndnis vom eigenen Stand hat er also, trotz zunĂ€chst verweigertem Zutritt in die Herrenstube, goldene Ketten und dunklen Marder tragen dĂŒrfen, worauf das Bildnis wohl hinweist, aber keine gesetzeswidrige Anmaßung (Usurpation) und kein sicherer Fall von Verletzung der KO; der KĂŒrschner und bedeutende Kaufmann Wilhelm Merz (dunkler Marder, keine goldene Kette, 1533) heiratete 1532 Afra Rem und wurde dadurch Mitglied der Herrenstube.[71] – Die eingangs zitierte Aussage von Gregor Rohmann zum Ehrenbuch, beim Schmuck der Fugger trĂ€ten erhebliche Abweichungen von den KO auf, muss somit noch am sozialen Hintergrund pro Einzelfigur ĂŒberprĂŒft werden, etwa wieweit die in Augsburg fĂŒr den gesellschaftlichen Rang im Regelfall entscheidende Mitgliedschaft in der Herrenstube den bildlich reklamierten Status berechtigte, oder wieweit ein Status als FĂŒrstenrat bzw. ein schon ab 1511 adliger und ab 1514 grĂ€flicher Rang zutraf, von dem die Fugger in ihrem höfischen Milieu durchaus Gebrauch machten, siehe entsprechende PortrĂ€ts.[72] Das einzige von Rohmann genannte Beispiel, „man denke an Hieronymus Fugger mit seinen quer ĂŒber die Brust liegenden dicken Gliederketten“,[73] stellt keine Verletzung dar, da Hieronymus Mitglied der Herrenstube war; der Schulterketten wegen (siehe unten) wĂ€re auch ein zusĂ€tzlicher militĂ€rischer Rang als ErklĂ€rung seiner goldenen Ketten denkbar. – Mitglieder der Herrenstube werden als berechtigt eingestuft.
Bei kommandierenden MilitĂ€rs scheinen Sonderbedingungen geherrscht zu haben;[74] die RPO von 1530 stellte sie frei und die Augsburger KO von 1582 nahm sie ausdrĂŒcklich aus den Regelungen aus. Entsprechendes muss gemĂ€ĂŸ Bildmaterial auch andernorts gegolten haben; hĂ€ufig zeigte das MilitĂ€r schrĂ€ge Schulterketten. Auch bei Gesandten von ReichsstĂ€dten, etwa auf den Reichstagen, finden sich viele goldene Ketten. FĂŒr stĂ€dtische Gesandte war sicher ein imponierender Auftritt angestrebt wie der der Vertreter der Höfe;[75] Gesandte werden deshalb ebenfalls als berechtigt eingestuft. Es fĂ€llt auf, dass viele der Fuggerdiener geadelt wurden. Vermutlich konnte, wer wollte und hĂ€ufig am Hofe war (was fĂŒr die Faktoren der großen Handelsgesellschaften allgemein galt), relativ leicht einen Adelsbrief, zumindest eine Gnadenkette verliehen bekommen; dies war als EntrĂ©e sicher in vielen Situationen ebenfalls zweckmĂ€ĂŸig bzw. erforderlich.[76] Ein schönes Beispiel fĂŒr solche HĂ€ufung bietet die ‚Freundschafts-Medaille’ von Matthes Gebel 1531 mit den drei Fugger-Faktoren Henrich Ribisch, Georg Hermann und Konrad Mair,[77] die sich je mit einer goldenen Kette darstellen lassen konnten, aufgrund ihres Doktorgrades, jungen Adels (siehe oben) bzw. Mitgliedschaft in der Augsburger Herrenstube. Die sechs Narren (Pock, Rosen, Scheißpfeng, Singen, der Zwerg des Kardinals Granvella, sowie Schelklin, eher ein Bettler und ‚Original’)[78], sowie drei Anonymi[79], konnten offensichtlich verliehene goldene Ketten tragen, Rosen war sogar geadelt, also alle berechtigt. Die Reichsgesetzgebung versuchte solches ab 1497 zurĂŒckzudrĂ€ngen.[80] Abenteurer u.Ă€. wurden mit dem von ihnen reklamierten Rang akzeptiert: Nikolaus von GĂŒlchen als Doktor (gefĂ€lschtes Doktordiplom) sowie Hieronymus Scotus, der als Graf auftrat; ebenso wurde der WiedertĂ€uferkönig Johann van Leyden als FĂŒrst gezĂ€hlt. – Am Hof Kaiser Rudolfs II. in Prag, gab es viele KĂŒnstler, die sich mit goldenen Ketten darstellen ließen, sei es vom Kaiser nobilitiert (wie Hans von Aachen)[81] oder mit kaiserlicher Gnadenkette (wie BartholomĂ€us Spranger)[82]; spĂ€ter verlieh z.B. Kaiser Leopold goldene Ketten und einen Gnadenpfennig an MatthĂ€us Merian d.J.;[83] Albrecht DĂŒrer (+1528) mit goldener Kette zu vermuten erscheint als etwas frĂŒh, war in NĂŒrnberg aber immerhin, wenn auch mit EinschrĂ€nkungen, erlaubt.[84]


3. Statistik der Bilder

Genauer wurden ĂŒber 700 Bilder[85] untersucht, zunĂ€chst 580 ohne bebilderte GeschlechterbĂŒcher (BGB). Nach weiteren Reduzierungen[86] verblieben 450 nĂ€her betrachtete ‚FĂ€lle’[87]. In den vier ReichsstĂ€dten Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt sind hiervon zunĂ€chst nur 85 von 198 KettentrĂ€gern (43%) berechtigt, d.h. nach bisheriger Anschauung direkt erklĂ€rbar. Ohne tiefere Analyse mĂŒĂŸte man also von einem Potential fĂŒr Verletzungen gegenĂŒber den KO von ĂŒber der HĂ€lfte (!) ausgehen. Weitere 31 FĂ€lle sind jedoch definitiv durch Herrenstubenmitgliedschaft erklĂ€rt, womit Augsburg keine ungeklĂ€rten FĂ€lle mehr aufweist;[88] Gleiches gilt fĂŒr zwei Geschlechter-FĂ€lle in Frankfurt nach 1621 und acht fĂŒr Regierungsfunktionen dort.[89] 22 weitere sind als kommandierende MilitĂ€rs bzw. als Gesandte deutbar; 14 sind nach 1600 BĂŒrgermeister oder RĂ€te NĂŒrnbergs.[90] FĂŒnf zunĂ€chst ungeklĂ€rte FĂ€lle bei Narren können ebenfalls als berechtigt gelten, s. oben. Mit diesen weiteren 81 FĂ€llen steigt der Anteil der ‚Berechtigten’ in unseren vier StĂ€dten auf 166 (84%) und das Potential des zunĂ€chst ungeklĂ€rten Anteils (?, G, B) sinkt auf 32 (16%); dieser Stand ist als Ausgangspunkt fĂŒr weitere Überlegungen in Tab. 2a festgehalten.[91]

Tabelle 2a: Goldene Ketten in Bildnissen (ohne FĂŒrsten/Grafen/Anonymi, ohne BGB)

Ergebnis

Augsburg

NĂŒrnberg

Ulm

Frankfurt

A+N+U+F

Weitere

Summe

?
G
B

--
--
--

6
11 /  --
13 /  --

--
--
--

--
2 / --
-- / --

6
13 /  --
13 /  --

10
--
--

16
18 /  --
20 /  --

unklar
berechtigt

--
54

30 /  6
70 /  94

--
19

2 / --
23 / 25

32 /  6
166  / 192

10
225

54 /  16
336  / 374

Summe

54

100

19

25

198

235

390


 

 


 
 

NĂŒrnbergs hohe Zahl der zunĂ€chst noch unklaren FĂ€lle BĂŒrgermeister (B) und Geschlechter (G), meist Ratsmitglieder, nĂ€mlich 24 von 100 (80% der Unklaren!), verlangt eine gesonderte Betrachtung.[92] Sie bedeutet fĂŒr die Bildnis- und wohl auch die Tragepraxis dort, dass goldene Ketten von Geschlechtern und BĂŒrgermeistern auch weit vor 1600 gezeigt wurden; die von 1501 bis 1562 gĂŒltige KO scheint – sogar unbeschadet vom Nicht-offen-aus-dem-Wams-hĂ€ngen-lassen -dĂŒrfen – so ausgelegt worden zu sein; denn anders ließe sich eine solch große Zahl von Abweichungen nur in NĂŒrnberg nicht erklĂ€ren; zumindest mĂŒssten sich Spuren in den Akten finden. In der jeweils rechten Spalte werden deshalb die G- und B-FĂ€lle als berechtigt angenommen, auch die zwei Geschlechter in Frankfurt, Claus Stalburg der Reiche 1504 und Jakob Stralenberg 1506.[93] Bei den vier ReichsstĂ€dten bleiben ungeklĂ€rt dann nur noch 6 (3,0%, rechte Zahl) und insgesamt nur noch 15 (3,3%). Dabei wissen wir wenig darĂŒber, welchen Zeitverlauf die sich in NĂŒrnberg einstellende Praxis nahm und welchen Charakter im Sinne ‚öffentlich’ versus ‚privat’ die einzelnen Bildnismedien einnahmen (bei Medaillen und GemĂ€lden wĂ€re ein privater Schwerpunkt denkbar)[94]. FĂŒr NĂŒrnberger Geschlechter ohne Amtsfunktion erscheint ein offenes Tragen regelmĂ€ĂŸig und alltĂ€glich (wie in den Augsburger Beispielen des Thesaurus Picturarum) in der ersten HĂ€lfte des 16. Jahrhunderts eher als unwahrscheinlich.[95] Zumindest nach 1600 wurden Ketten in NĂŒrnberg bei offiziellen AnlĂ€ssen gezeigt, siehe oben. Dabei unterstreicht das regelmĂ€ĂŸige PrĂ€sentieren von ‚Amtsketten’ bei BĂŒrgermeistern und Ratsherren NĂŒrnbergs auf offiziellen AnlĂ€ssen sichtbar die Bedeutung ihres Amtes.[96] – Die Lösung der in Anhang 1 zusammengefassten noch ungeklĂ€rten FĂ€lle bedarf der genauen Kenntnis der sozialen Einstufung. Dabei erschienen zunĂ€chst zwei Beispiele als besonders verdĂ€chtig fĂŒr eine Verletzung der geltenden gesellschaftlichen Norm: Gastel Fugger und Jakob Pflaum; Gastel Fugger war jedoch Faktor einer großen Handelsgesellschaft und andere Mitglieder der Familie Pflaum ebenfalls (Jakob Pflaum selber ließ sich bisher noch nicht in den Quellen identifizieren); sie hatten also leicht Zugang zu Höfen und damit die Möglichkeit, zumindest eine Gnadenkette zu erlangen. Ähnliches gilt u.a. auch fĂŒr Wolf Fechter (vgl. oben zu den Faktoren großer Handelsgesellschaften). – Im untersuchten Bildermaterial fallen wenige Beispiele von ins Wams eingesteckten goldenen Ketten auf,[97] alle Ende 15. bis frĂŒhes 16. Jahrhundert, vielleicht korrespondierend zu Formulierungen wie in den NĂŒrnberger KO 1501 bis 1562 (siehe oben). Geistliche kommen als KettentrĂ€ger nur viermal vor.[98] Die Anonymi entsprechen den Erwartungen: Ketten wurden standesgemĂ€ĂŸ an Adlige, Doktoren und Narren vergeben.

Tab. 2b informiert ĂŒber die zeitliche Verteilung der goldenen Ketten von MĂ€nnern, wie fĂŒr Tab. 2a definiert (also ohne Grafen, FĂŒrsten, Anonymi, ohne bebilderte GeschlechterbĂŒcher).[99] Grafik 1 veranschaulicht hiervon die fett gedruckten Zahlenreihen. Insgesamt wurden somit 297 datierbare FĂ€lle erfasst:[100] Das 16. Jahrhundert begann gleich mit dem Maximum (1520-1550), gefolgt von einer weiteren HĂ€ufung (1560-1590), so bei den Orten gleichermaßen fĂŒr Augsburg, NĂŒrnberg und die weiteren (Ulm und Frankfurt spielen mengenmĂ€ĂŸig keine große Rolle). Schon im 17. Jahrhundert lief die Mode der goldenen Ketten der MĂ€nner zunehmend aus. Bemerkenswerterweise erreichte die Summe der bĂŒrgerlichen KettentrĂ€ger R+D+H+B+G – nach kurzer anfĂ€nglicher Verzögerung – die Werte des Niederadels (!).[101] – Die Ursachen der HĂ€ufungen können verschieden sein, etwa ein bestimmter familiĂ€rer oder politischer Anlass (Nobilitierung, Heirat, Reichstage, Kriege usf.), Streben nach Adelsrang, wirtschaftliche und kulturelle ProsperitĂ€t, zur VerfĂŒgung stehende geeignete KĂŒnstler, modisches BedĂŒrfnis usf. Der Schmalkaldische und der DreißigjĂ€hrige Krieg wird auf beiden Seiten den Bedarf an Gnadenpfennigen sowie Medaillen und damit goldenen Ketten erhöht haben; andererseits sank in solchen Zeiten die LiquiditĂ€t der potentiellen Auftraggeber meist erheblich. Insgesamt kann man das 16. als ‚das’ Jahrhundert der goldenen Ketten bei den MĂ€nnern bezeichnen; davor gab es solche praktisch nur beim Adel (insbesondere Hochadel)[102], bzw. OrdenstrĂ€gern; im 17. Jahrhundert folgte ein langsames Auslaufen. In Frankfurt z.B. wurden die goldenen Ketten ab 1671, wie oben vermerkt, in den Ordnungen nicht mehr erwĂ€hnt.
 

Tab. 2b: Zeitliche Verteilung goldener Ketten (297 datierbare Bildnisse)

Jahr

nach Orten

Insge-samt
297

nach StÀnden

Augs-
burg
35

 NĂŒrn-
berg
60

Ulm
15

Frank-
furt
11

A+N+U+F
121

Weite-
re
176

Nieder-adel
123

R+D
94

H+B+G
47

BĂŒrger-liche
141

Sonst
33

1480
1485
1490
1495
1500
1505
1510
1515
1520
1525
1530
1535
1540
1545
1550
1555
1560
1565
1570
1575
1580
1585
1590
1595
1600
1605
1610
1615
1620
1625
1630
1635
1640
1645
1650
1655
1660
1665
1670
1675
1680

0
0
0
0
1
0
0
0
1
3
4
2
5
0
2
0
0
0
5
1
2
0
1
0
0
0
0
2
1
1
2
0
0
1
0
0
0
0
1
0
0

0
0
0
0
0
0
1
0
1
8
3
6
5
2
1
0
1
7
0
3
1
1
1
0
5
0
3
0
5
3
0
1
0
0
0
2
0
0
0
0
0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
1
0
0
1
1
2
2
0
0
1
2
0
2
0
1
0
1

0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
1
0
0
0
0
1
0
1
0
0

0
0
0
0
2
1
1
0
2
11
7
9
10
3
3
0
1
7
5
6
3
2
2
0
6
0
3
4
7
7
4
2
0
2
2
2
3
0
3
0
1

0
0
0
0
1
0
0
2
6
14
20
11
20
7
7
7
5
9
7
15
9
9
0
2
2
5
2
3
3
1
0
1
0
2
0
4
0
1
1
0
0

0
0
0
0
3
1
1
2
8
25
27
20
30
10
10
7
6
16
12
21
12
11
2
2
8
5
5
7
10
8
4
3
0
4
2
6
3
1
4
0
1

0
0
0
0
0
0
0
1
7
17
11
6
11
5
6
3
3
6
2
10
6
5
1
1
4
2
0
2
2
1
3
0
0
1
2
1
1
1
2
0
0

0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
9
7
9
2
1
4
1
6
4
8
4
6
0
1
2
3
3
4
4
3
1
2
0
2
0
2
2
0
1
0
1

0
0
0
0
2
1
1
0
0
4
3
4
6
0
3
0
1
4
3
0
1
0
0
0
1
0
2
1
3
3
0
0
0
0
0
3
0
0
1
0
0

0
0
0
0
3
1
1
0
0
5
12
11
15
2
4
4
2
10
7
8
5
6
0
1
3
3
5
5
7
6
1
2
0
2
0
5
2
0
2
0
1

0
0
0
0
0
0
0
1
1
3
4
3
4
3
0
0
1
0
3
3
1
0
1
0
1
0
0
0
1
1
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Die goldenen Ketten der MĂ€nner in ausgewĂ€hlten bebilderten GeschlechterbĂŒchern[103] fasst Tab. 2c[104] zusammen.[105] ZĂ€hlt man die B- und G-FĂ€lle wie oben als berechtigt, so bleibt zunĂ€chst nur einer ungeklĂ€rt. Dies ist im Falle der bebilderten GeschlechterbĂŒcher trivial, da die betreffenden Familien alle zu den Geschlechtern gehören. Das zunĂ€chst noch verbleibende Fragezeichen betrifft Anton Wolff zur Todenwarth (tot vor 1538), einen fĂŒrstlich hessischen Amtmann, der als Kommandant der Festung RĂŒsselsheim MilitĂ€r und damit berechtigt war.[106] Damit bleiben bei bebilderten GeschlechterbĂŒchern statt 23 (34%) keine ungeklĂ€rten FĂ€lle mehr ĂŒbrig. ZĂ€hlt man die 69 FĂ€lle der Tabelle 2b zu den 450 von Tabelle 2a hinzu, so bleiben insgesamt nur noch 15 von 519 (2,9%) ungeklĂ€rte FĂ€lle ĂŒbrig.
 

Tabelle 2c: Goldene Ketten in bebilderten GeschlechterbĂŒchern (Auswahl, ohne FĂŒrsten/Grafen)

Ergebnis

Augsburg

NĂŒrnberg

Frankfurt

Weitere

Summe

?
G
B

--
--
--

--
19 / --
1 / --

--
2 / --
1 / --

1 / --
--
--

1 / --
21 /  --
2  / --

unklar
berechtigt

--
3

20 / --
40 / 60

13 / --
-- / 3

1 / --
2 / 3

24 / --
45 /  69

Summe

3

60

3

3

69


 

 

 

 

Zum hĂ€ufiger diskutierten öffentlichen versus privaten Gebrauch der bebilderten GeschlechterbĂŒcher, welcher hier im Hinblick auf die Darstellung von Distinktion interessiert, merke ich an: Auch wenn man eine gewisse Vertraulichkeit bei bebilderten GeschlechterbĂŒchern annehmen muss, darf die in Augsburg gebrĂ€uchliche Bezeichnung geheimes Ehrenbuch nicht in unserem heutigen Sinne von ‚geheim’ missverstanden werden.[107] Bei der Deutung des Wortes ‚geheim’ hilft das Grimmsche Wörterbuch mit einer frĂŒheren Hauptbedeutung weiter, nĂ€mlich ‚vertraut’; der geheime Freund war der vertraute Freund, der geheime Rat der vertraute Rat usw., wobei die Bedeutung ‚vertraulich’ mit enthalten war. Das geheime Ehrenbuch ist somit das einem engeren Kreise im Sinne einer ‚ausgewĂ€hlten Öffentlichkeit’ vertraute, nicht allgemein zugĂ€ngliche Familienbuch und in diesem Sinne Privatwissen einer Elite.[108] Im Hinblick hierauf scheint ein „ausdrĂŒckliches Geheimhaltungsgebot“ samt Kontrollfunktion der jeweiligen Obrigkeit, wie es in der stĂ€dtischen Geschichtsschreibung anzutreffen ist, bei den bebilderten GeschlechterbĂŒchern kaum gemeint zu sein.[109]
Eine eindeutige Regel, wann goldene Ketten dargestellt wurden, ist beim BartholomĂ€us-Haller-Buch (CBH-III) nicht erkennbar, jedoch beim sogenannten Entwurf (CBH-E) bezĂŒglich der goldenen RĂŒstungen der ‚equites aurati’ einschließlich der goldenen Ketten, siehe unten. WĂ€hrend sich schon das BartholomĂ€us-Haller-Buch in Verstehen und Wiedergabe der historischen Kleidung, wie spĂ€ter das Hausbuch Melem und die Chronik Eisenberger etwa, auf einem hohen Stand prĂ€sentiert, kann dies bei den goldenen Ketten somit nicht eindeutig gesagt werden. Es wird deutlich, dass die ab 1583 entstandene Chronik Eisenberger mit ihren prĂ€zisen Informationen zum Schmuck einer spĂ€teren, schon genauer arbeitenden Generation von Illuminierern angehört. Auch beispielsweise die beiden bezĂŒglich goldener Ketten Ă€ußerst prĂ€zisen Rieter-BĂŒcher (1570-1596) können dies beanspruchen, wobei das Rieter Geschlechterbuch durch die umfangreich bebilderte Lebensschilderung von Hanns Rieter d.Ä. (1522-1584) hervorsticht, der genau dann goldene Ketten zeigt, wenn er in der entsprechenden Funktion, als MilitĂ€r, bzw. im Status, als Ritter, in Erscheinung trat.[110] Beispiele Ă€ußerst prĂ€ziser Wiedergaben von Schmuckdetails in diesen BĂŒchern zeigt neben der Chronik Eisenberger[111] beispielsweise auch das Ehrenbuch Fugger[112].
Entsprechende Entwicklungen im 16. Jahrhundert, wie in Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm[113] oder Frankfurt, sind auch in anderen bedeutenden StĂ€dten denkbar. Schon die oben mitgeteilten Formulierungen der KO machen auf Hamburg, LĂŒbeck und Straßburg aufmerksam. Im bisher untersuchten Bildmaterial finden sich jedoch keine entsprechenden Hinweise; ein Fall wie Augsburg oder NĂŒrnberg mit großem Umfang von im Bilde dargestellten KettentrĂ€gern erscheint generell als unwahrscheinlich. LĂŒbeck mit der Zirkel-Gesellschaft scheint ein Sonderfall zu sein: Sonja DĂŒnnebeil hat diese Gesellschaft grundlegend untersucht; sie ist die einzige Vereinigung der stĂ€dtischen Oberschicht, die aufgrund eines kaiserlichen Privilegs (1485) ihr Gesellschaftszeichen an einer goldenen Kette tragen durfte.[114] Schon 1375 beim Einholen von Kaiser Karl IV. in die Stadt durch BĂŒrgermeister, Ratsleute und Junker heißt es, unde beide de raet unde ok de junchere hadden sik kostliken mit golde unde sulvere to der stad ere ghemaket, und der Kaiser habe sie als Herren tituliert, worauf nur fĂŒnf StĂ€dte Anspruch gehabt hĂ€tten, Rome, Venedye, Pisa, Florencie unde Lubeke, wie der stolze Chronist berichtete.[115] Enea Silvio Piccolomini (1405-64) schließlich schrieb, die Ratsherren von LĂŒbeck seien die einzigen in Deutschland, die bei ihren Auftritten mit Goldschmuck geglĂ€nzt hĂ€tten.[116] Im Privileg von 1485 ist das Gesellschaftszeichen an goldener Halskette dargestellt. Bildnisse von Mitgliedern der Zirkel-Gesellschaft mit goldener Kette und ZirkelanhĂ€nger seien jedoch erst ab Mitte 17. Jahrhundert ĂŒberliefert.[117] Ein Beispiel ist das PortrĂ€t des Gottschalk von Wickede (nach 1667, 1654 nobilitiert) mit feiner, lang herunterhĂ€ngender goldener Kette, samt ZirkelanhĂ€nger.[118] – Die bisher gefundenen Regeln fasst Tab. 3 zusammen:
 

Tab. 3: Regeln zum Tragen goldener Ketten fĂŒr MĂ€nner

gĂŒltig

erlaubt fĂŒr

Grundlage

Altes Reich

Adel

RPO 1530-1577; bildliche Praxis

Doktoren und hohe Beamte von FĂŒrsten

RA 1498 u. 1500, RPO 1530-1577, lokale KO; bildliche Praxis

Gesandte (auch von StÀdten)

bildliche Praxis; teilweise lokale KO

kommandierende MilitÀrs

RPO 1530, lokale KO; bildliche Praxis

Narren an FĂŒrstenhöfen

indirekt: RA 1497-1500, RPO 1530-1577; bildliche Praxis

Augsburg

Herrenstube, ihrem alten Herkommen nach; 1735 patrizische Ratspersonen wie bisher

KO ab 1582; bildliche Praxis ab 1500

Ulm

Geschlechter, ihrem alten Herkommen nach

KO ab 1574

NĂŒrnberg

Einzelne, die es von alters befugt; ab 17. Jh. ratsfÀhige Geschlechter, von alters befugt

KO ab 1501; bildliche Praxis ab 1511 [geÀndert 08.05.2009]

Frankfurt

Einzelne, die es von alters befugt; ab 17. Jh. Geschlechter u. bestimmte Amtsfunktionen

KO ab 1576; bildliche Praxis ab 1504

LĂŒbeck

Zirkelgesellschaft (Ordenskette); Ratsmitglieder bei offiziellen AnlÀssen

kaiserliches Privileg 1485; laut alter Chronik Gold schon 1375

Diverse Weitere
ab 1598

i.a. Ratsmitglieder

diverse KO, vgl. Tab. 1b

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Abschluss sei noch – sehr unvollstĂ€ndig – auf andere LĂ€nder geblickt: Bereits eine erste Stichprobe an Medaillen zeigt, dass in Italien die MĂ€nner viel sparsamer goldene Ketten zeigten, als in Deutschland.[119] Dieses Ergebnis scheint den der historischen KostĂŒmkunde seit langem bekannten spöttischen und satirischen Bemerkungen zu entsprechen, dass „die Deutschen des 16. Jahrhunderts besonders versessen auf Kleiderprunk“ gewesen seien,[120] „sich das 16. Jahrhundert durch ein nie zuvor in gleicher Weise zur Schau getragenes SchmuckbedĂŒrfnis“ auszeichnete[121] und „dem angeborenen Sinn des Italieners fĂŒr die große [
] körperhafte Form, auch im KostĂŒm, [
] eine naive Putzsucht in deutschen Landen“ gegenĂŒberstehe[122]. Florentiner Inventare zeigen, dass auch MĂ€nner in luxuriösem Umfang Schmuck besaßen, aber zumindest im 15. Jahrhundert nicht unbedingt auf Bildnissen zeigten; im ĂŒbrigen seien von der Luxusgesetzgebung bei Schmuck nur Ritter, Richter und Ärzte ausgenommen gewesen (also Ă€hnlich RPO 1530).[123] In der Allegorie ‚Festessen und Reigentanz des allgemeinen Friedens’ (zum Ende des DreißigjĂ€hrigen Krieges, mit französischer Unterschrift, um 1648/50) trĂ€gt unter neun personifizierten Nationen nur der Deutsche goldene Ketten und zwar gleich drei; nur er und der Spanier sind in KostĂŒmen des 16. statt des 17. Jahrhunderts gezeigt, die anderen Ă  la mode, besonders herausstaffiert der Franzose.[124] – Was die englischen KO des 16. Jahrhunderts betrifft, so waren goldene Ketten 1533 erst ab Adel erlaubt; auch dort wurde unterschieden zwischen Landadel, Rittern und Hochadel, beides also entsprechend RPO; schon 1604 wurden die Luxusgesetze in England vom Parlament aufgehoben, um dem Anspruch des Königs zu begegnen, sie per Proklamation zu erlassen.[125] Frankreichs ebenfalls zahlreiche Luxusgesetze des 16. Jahrhunderts zeigen laut Pascal Bastien „ein Ungleichgewicht zwischen den AnsprĂŒchen des Adels“ und denen des Monarchen; der französische Adlige am polnischen Königshof (Thesaurus Picturarum, ca. 1573) prĂ€sentiert drei goldene Ketten;[126] wie oben (Anm. 23) berichtet verschwand dann dort mit dem frĂŒh einsetzenden Absolutismus schon Anfang des 17. Jahrhunderts die Grundlage fĂŒr die Notwendigkeit einer sozialen Differenzierung unterhalb des Monarchen. – Bei den genannten LĂ€ndern deuten die bisher gesichteten KO und Bildnisse fĂŒr goldenen Ketten der MĂ€nner Ă€hnliche, wie die im Alten Reich gefundenen Regeln (Tab. 3) an; das weist auf ein europaweites Distinktionszeichen; herausgehobene StĂ€dte wie Augsburg etc. fallen nicht auf; fĂŒr genaue Aussagen bedarf es noch weiterer Untersuchungen.[127]
 

4. Helmkronen, Wappenhelme und goldene RĂŒstungen

Zwei weitere, hĂ€ufig als eindeutig angesehene Distinktionsmerkmale zwischen Patriziat und Adel seien noch – ohne Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit – zum Vergleich kurz erwĂ€hnt, die Helmkronen und Wappenhelme,[128] sowie danach noch als Zeichen fĂŒr Ritter die goldenen RĂŒstungen. Der Vergleich der Wappen in einigen Frankfurter Adels- und Wappenbriefen ergibt, die ‚adlige’ Krone auf dem Helm ist fĂŒr Adelsstatus nicht eindeutig:[129] Der Adelsbrief der Eisenberger 1563 zeigt auf dem offenen, adligen Turnier-, BĂŒgel- oder Spangenhelm eine goldene Krone,[130] ebenso jedoch der Wappenbrief der nicht adligen Rorbach 1470 auf dem bĂŒrgerlichen Stechhelm,[131] als goldene Krone auch jeweils im Text ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt. Die Helmform war hier entscheidend fĂŒr die Charakterisierung, nicht die Krone. – Der geschlossene Stechhelm kann auch mehr dem Turnierhelm angenĂ€hert sein, wie der der Holzhausen 1549, ohne Krone, obwohl Adelsbrief.[132] Dagegen ist das Wappen bei Fichard 1541 (mit Krone) durch den Helm mit nur einer Spange deutlich als bĂŒrgerlich gekennzeichnet.[133] Ohnehin muss bei den Wappenabbildungen in Wappen- und Adelsbriefen davon ausgegangen werden, dass diese meist von den Einreichenden stammten oder zumindest nach ihren Angaben gefertigt wurden. – Die Übernahme von gekrönten Helmen bei einigen NĂŒrnberger Familien hatte bekanntlich zum Protest des Rates und letztlich zur Stellungnahme Kaiser Friedrichs III. 1470 gefĂŒhrt, es solle gemĂ€ĂŸ der NĂŒrnberger Ordnung ein ieder in seinem gebĂŒhrlichen Stand bleiben.[134] Wie im Falle des Johann von RĂŒckingen in Frankfurt kann dies als Hinweis verstanden werden, dass der Hauptwettbewerb unter den Familien des Patriziats selbst stattfand, aus denen sich keine Familie durch zusĂ€tzliche Zeichen des Adels sichtbar herausheben sollte. – Die Chronik Eisenberger unterscheidet den noch nicht adligen Großvater des Chronisten mit Stechhelm samt einer Spange als bĂŒrgerlich gegenĂŒber seiner adligen Frau mit mehreren BĂŒgeln[135] und beinhaltet in anderen Bildern eine Art Zwischenstufe, halb patrizisch, halb adlig (an sich ‚adliger’ BĂŒgelhelm mit in der Mitte einer ‚bĂŒrgerlichen’ Spange).[136] Das Frankfurter Hausbuch Melem, ein bebildertes Geschlechterbuch[137], zeigt fĂŒr Schwarzenberg und Rorbach eine Zwischenstufe wie im Wappenbrief der Rorbach, den bĂŒrgerlichen Stechhelm mit adliger Krone.[138] Auch Jost Amman differenzierte in seinem Stamm- und Wappenbuch durch Helmform und Krone samt Zwischenstufe.[139] Im nicht von den KO reglementierten Bereich wurden also Übergangsstufen patrizisch-adlig entwickelt.[140] Ab dem 17. Jahrhundert wurde dann von den Geschlechtern in Frankfurt, deren SelbstverstĂ€ndnis entsprechend, stets die adlige Helmform benutzt.
Ein weiteres Distinktionsmerkmal zeigt in bislang bekannten bebilderten GeschlechterbĂŒchern nur das NĂŒrnberger BartholomĂ€us-Haller-Buch:[141] Im sogenannten Entwurf dieses Buches sind alle Ritter mit vergoldeten RĂŒstungen bzw. RĂŒstungsteilen gekennzeichnet, d.h. sie werden als ‚equites aurati’ vorgestellt,[142] wie die zur Zeit Karls V. zum Ritter Geschlagenen bezeichnet wurden. Die RitterwĂŒrde haftete bekanntlich im Gegensatz zum Geburtsadel ganz an der Person, berechtigte diese zum Tragen goldener Sporen (Ritter vom goldenen Sporn) und (teilweise) vergoldeter RĂŒstungen sowie stellte sie in den RPO bezĂŒglich goldener Applikationen an der Kleidung sogar ĂŒber die Grafen und Herren[143]. ZusĂ€tzlich zeigen alle diese Figuren im Haller-Buch goldene Ketten, wogegen die vier ‚Nicht-Ritter’ im Entwurf nur gelbe Ketten aufweisen[144]. Bemerkenswerterweise ist BartholomĂ€us I. selber 1530 in CBH-E (Nr. 120, +1551) noch nicht als Ritter mit goldener RĂŒstung dargestellt, jedoch per Nachtrag in CBH-III (ab 1533).[145] – Ein besonders prĂ€chtiges Beispiel mit vollstĂ€ndig vergoldeter RĂŒstung findet sich im Allerheiligenbild (bzw. Anbetung der Heiligsten Dreifaltigkeit, Landauer Altar, 1511) von Albrecht DĂŒrer[146]; wieder ist es ein Haller (Wilhelm IV.), auch zu erkennen am Haller-Wappen auf der Medaille, die er an goldener Kette trĂ€gt[147]; die Familie Haller hatte durch Verdienst viele hohe Positionen und Ehrungen erreicht, strebte jedoch, wie manche andere, stets noch weiter; keine andere Familie hat so viele bebilderte GeschlechterbĂŒcher produziert und Wert auf diese gelegt[148]; so verwundert die Betonung der goldenen RĂŒstungen ihrer equites aurati keineswegs. In der Auswertung zu den goldenen Ketten sind ĂŒbrigens als equites aurati neben Dr. Georg Kanler auch der Maler Tizian, der Hofmaler, Architekt und Biograf Giorgio Vasari sowie der Komponist Ercole Bottrigari[149] aufgefĂŒhrt. Sehr viel spĂ€ter bekam bekanntlich Wolfgang Amadeus Mozart diesen Rang verliehen.


5. Ergebnis

Die an den KO und ĂŒber 700 genauer untersuchten Bildern erstmals erarbeiteten Befunde deuten auf eine gewisse Selbstautonomie von Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt gegenĂŒber den Bestimmungen der Reichsgesetzgebung schon im 16. Jahrhundert, die sich so anderwĂ€rts bisher nicht feststellen ließ. Die vier ReichsstĂ€dte bewegten sich dabei innerhalb des Gestaltungsspielraums, den die RPO generell und ausdrĂŒcklich der reichsstĂ€ndischen Gesetzgebung einrĂ€umten, nĂ€mlich die Bestimmungen bei der lokalen Umsetzung allgemein mĂ€ĂŸigen (1530 und 1548) und fĂŒr KO verschĂ€rfen (1530-1577) zu dĂŒrfen, bzw. sogar unter Verzicht reichsweiter Vorgaben fĂŒr die BĂŒrger und anderen Untertanen von den einzelnen Obrigkeiten verlangten, binnen Jahresfrist den jeweiligen lokalen Gegebenheiten entsprechende KO zu erlassen (1548 und 1577); althergebrachte Rechte und Privilegien der ReichsstĂ€nde konnten durch Reichsgesetze ohnehin nicht unmittelbar geschmĂ€lert werden.
Goldene Ketten sind in Augsburg im 16. Jahrhundert durchgehend fĂŒr die gesamte Herrenstube (Patrizier und ZĂŒnftler) ihrem alter herkommen nach in zumindest ‚offiziösen’ Bildern (Tanzbild 1500 sowie im bis ins Detail prĂ€zisen Trachtenbuch 1569) und bestĂ€tigend in den KO ab 1582 nachweisbar, als ob alle Herrenstubenmitglieder im Sinne der RPO von 1530 adelsgleich gewesen wĂ€ren. (Ebenso ist in Augsburg 1582 der dunkle RĂŒckenmarder den ‚qualifizierten’ Kaufleuten gestattet, Ă€hnlich Ulm 1574 und NĂŒrnberg 1583, als ob sie im Sinne der RPO 1530 patriziergleich wĂ€ren.) NĂŒrnberg ließ entsprechend per KO schon 1501 ein nicht offenes Tragen zu und ab 1568 ohne diese EinschrĂ€nkung; Frankfurt 1576 wie NĂŒrnberg 1568, beide jedoch nur fĂŒr Einzelne ohne stĂ€ndische EinschrĂ€nkung, die es von alters befugt; Ulm 1574 ihrem alten herkommen nach[150] fĂŒr die Geschlechter insgesamt, die jedoch seit 1552 ohnehin fast alle adlig waren; NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt zusĂ€tzlich stets mit Wertbegrenzung, nicht jedoch Augsburg. Dabei kann aus der großen HĂ€ufung zunĂ€chst unklarer KettentrĂ€ger in NĂŒrnberg geschlossen werden, dass die Geschlechter und BĂŒrgermeister dort den Freiraum entsprechend auslegten; auf Grund zweier frĂŒher FĂ€lle ist – auch ohne schriftliche Fixierung – in Frankfurt Entsprechendes zu vermuten; Frankfurt bietet daneben das Beispiel der Chronik Eisenberger (1583ff): Der Chronist und Andere seiner Kreise zeigen trotz altem Patriziat bzw. jungem Adel keine goldenen Ketten; sie fĂŒhlten sich hierzu wohl nicht von alters her fĂ€hig;[151] insgesamt machte Frankfurt von den goldenen Ketten viel weniger Gebrauch, als Augsburg und NĂŒrnberg. Somit sind in Augsburg, NĂŒrnberg, aber auch Frankfurt, entsprechende Traditionen schon um 1500 bildlich fassbar, die in NĂŒrnberg ab 1501, in Augsburg und Frankfurt erst in der zweiten JahrhunderthĂ€lfte in KO fixiert wurden. FĂŒr Ulm fehlen noch frĂŒhe Bilder; die EinschrĂ€nkung der KO 1574 auf die alte Tradition macht eine solche davor auch hier wahrscheinlich. Als einzigartig erscheint in allen vier ReichsstĂ€dten das Argument ihrem alter herkommen nach bzw. die es von alters befugt, fĂŒr welches es auch spĂ€ter anderwĂ€rts bislang keine Belege gibt. – Die Möglichkeiten der adelsgleichen PrĂ€sentation des ‚ersten Standes’ (Ratsmitglieder, Geschlechter usf.) wurden in den Bestimmungen zu den goldenen Ketten der MĂ€nner der KO der vier ReichsstĂ€dte prĂ€zise und nuanciert festgehalten, womit auch ein StĂŒck von deren Verfassung angedeutet wird: In Augsburg war die Mitgliedschaft der Herrenstube (Patrizier und Mehrer) gesellschaftlich maßgebend und in Ulm zĂ€hlte entsprechend die Zugehörigkeit zu den Geschlechtern; NĂŒrnberg kannte im 16. Jahrhundert keine ZĂŒnfte und hatte auch keine Augsburg vergleichbaren Stuben, in Frankfurt schließlich hatte die adelige Gesellschaft Alten Limpurg keinen sich in den KO manifestierenden Rang, weshalb in beiden StĂ€dten goldene Ketten nur Einzelnen, die es von alters hero vehig, gestattet wurden (in Frankfurt im 17. Jahrhundert fĂŒr bestimmte hohe Amtsfunktionen und die Geschlechter).
Die Erlaubnis der RPO 1530 von Gold erstmals fĂŒr Kaufleute und Patrizier (in Form goldener Ringe, ohne Ketten zu erwĂ€hnen) sowie das Vermeiden jeder Detailvorschrift fĂŒr Kleider von BĂŒrgern, Bauern und anderen Untertanen unter Verweis auf die lokalen Obrigkeiten ab RPO 1548 haben vermutlich – so meine These – mit folgendem Hintergrund zu tun:[152] 1495 bis 1500 wurden die Freien und ReichsstĂ€dte erstmals mit Sitz und beratender (jedoch nicht beschließender) Stimme im Reichstag installiert, welche Position sich in der ersten HĂ€lfte des 16. Jahrhunderts festigte; damit waren die Freien und ReichsstĂ€dte besser als der Niederadel gestellt.[153] Die Gruppe, die die StĂ€dte regierte (Patrizier und ggf. andere am Rat Beteiligte), hatte demgemĂ€ĂŸ ein lebhaftes Interesse, sich zu distinguieren, ihren neuen Rang auch öffentlich zu zeigen bzw. an anderen zu messen, nicht zuletzt bei Gesandtschaften auf dem Reichstag. Die eingangs diskutierten goldenen Ketten auf dem Augsburger Tanzbild 1500/‚Herrenstubentanz’ sind somit auch als reichspolitischer Anspruch zu verstehen. Insoweit war das stĂ€ndische GefĂŒge in Bewegung und ließ sich nicht so ohne weiteres in der RPO fixieren. Dass unter den ReichsstĂ€dten nach bisheriger Forschungslage nur Augsburg, NĂŒrnberg und Frankfurt, etwas auch Ulm, bezĂŒglich goldener Ketten in KO bzw. Bildnissen etwas Besonderes waren, hat wohl vor allem mit ihrer Rolle als reichspolitische Zentren zu tun: Augsburg und NĂŒrnberg waren Tagungsort zahlreicher Reichstage; sie stellten zudem eine hohe Zahl kaiserlicher RĂ€te und hatten gleichermaßen auch als die Zentren „oberdeutscher Hochfinanz“[154] intensive Beziehungen zu den Höfen der Habsburger; Frankfurt war Wahl- und Krönungsstadt;[155] Ulm hatte sich als Sitz des schwĂ€bischen Reichskreises gegenĂŒber Augsburg durchgesetzt, auch als StĂ€dtetage ausschreibend konnte Ulm 1522 Augsburg ablösen, zu nennen ist ebenso seine Stellung im SchwĂ€bischen Bund (1488-1534);[156] und schließlich bildeten nur Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm, Frankfurt und Straßburg die Gruppe von fĂŒnf ReichsstĂ€dten, die die StĂ€dtetage ausschrieben (Versammlungen der ReichsstĂ€dte außerhalb des StĂ€dtekollegiums, der StĂ€dtebank des Reichstages).[157] Von diesen fehlten nur Straßburg vergleichbare reichspolitische Funktionen. Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt waren also die bedeutendsten reichspolitischen Zentren unter den gerade mit Sitz und Stimme im Reichstag installierten Freien und ReichsstĂ€dten. Die herausragende Rolle Augsburgs und NĂŒrnbergs bezĂŒglich Bilderproduktion und goldenen Ketten der MĂ€nner grĂŒndete darĂŒber hinaus in deren Rolle als Wirtschafts- und Handelszentren sowie Kunst- und Humanistenzentren und Frankfurts als Messestadt; Augsburg und NĂŒrnberg waren schließlich (mit Köln) die drei grĂ¶ĂŸten GroßstĂ€dte im Alten Reich[158]. Insgesamt entsprach das am Adel orientierte und per lokaler KO erlaubte Verhalten dem stolzen SelbstverstĂ€ndnis der Geschlechter, dass nur Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt adeliche Patricios hĂ€tten, was zumindest ein StĂŒck weit auf deren reichspolitischer Bedeutung, d.h. der besonderen NĂ€he zu Reich und Reichsoberhaupt fußte, sowie auf dem jeweils vom Patriziat dominierten Rat (NĂŒrnberg und Frankfurt seit lĂ€ngerem, Ulm und Augsburg seit 1548);[159] und „da das (ur)alte Herkommen nach wie vor der wichtigste Verfassungsgrundsatz des Alten Reiches war“,[160] bot sich zur Untermauerung der gar nicht so alten AnsprĂŒche die Formulierung ‚von alters her’ an. – Als weitere Bevorzugte bei den goldenen Ketten der MĂ€nner konnten – neben den bekannten Ausnahmen der KO, den Doktoren und hohen Beamten von FĂŒrsten – Gesandte, kommandierende MilitĂ€rs und Narren an FĂŒrstenhöfen identifiziert werden.[161]
Die festgestellten Traditionen bzw. Ordnungsinhalte in Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt standen somit in keinem Widerspruch zur Reichsgesetzgebung. Vielmehr verblĂŒfft nach bisherigen Vorstellungen zunĂ€chst eher, dass es solche Besonderheiten gegenĂŒber der RPO von 1530 nach derzeitigem Stand der Untersuchungen wohl nur sehr selten gegeben hat, bis gegen Ende des Jahrhunderts – außer fĂŒr Gesandtschaften[162] – nachgewiesen in KO bislang nur fĂŒr Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt; deren auffĂ€llige Rolle kann jedoch nun wie oben erklĂ€rt werden. LĂŒbeck mit seiner Zirkelgesellschaft war ein Sonderfall: Schon 1375 beim Einholen Kaiser Karls IV. hĂ€tte der Rat Gold und Silber zur Ehre der Stadt getragen.[163] Andere StĂ€dte und Territorien begannen gemĂ€ĂŸ einer grĂ¶ĂŸeren Stichprobe von KO ab 1598, goldene Ketten dem ersten Stand zuzulassen; viele weitere blieben aber beim generellen Verbot. Dies weist auf Kommunikation und Abstimmung hin, sowohl unter unseren vier StĂ€dten, als auch unter den ĂŒbrigen Territorien und StĂ€dten.[164] Die gefundenen Trends bei den KO, nĂ€mlich Einsetzen der stĂ€ndischen Differenzierung, immer feineres Unterteilen der Standesstufen innerhalb der BĂŒrgerschaft, Binden an Amtsfunktionen, Verschieben der Schwellwerte zu mehr Erlaubtem, entsprechen den allgemeinen.
Mit diesen Befunden lassen sich bei den goldenen Ketten der MĂ€nner in Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm, Frankfurt und darĂŒber hinaus anhand ĂŒber 700 genauer untersuchter Bildnisse von 1450 bis 1650 keine eindeutigen VerstĂ¶ĂŸe gegen KO feststellen. (Das ist auch ein relativierender Hinweis, dass es nicht durchweg ‚hĂ€ufige VerstĂ¶ĂŸe gegen KO’ gab, sowie basierend auf der Vielfalt der ĂŒbereinstimmenden Quellen, dass die goldenen Ketten der MĂ€nner in Bildnissen wohl meist der RealitĂ€t entsprechen.) Dabei zeigt Augsburg infolge seiner klaren Bestimmungen bezĂŒglich der ganzen Herrenstube trotz reicher Statistik von Vorneherein keine sicheren FĂ€lle fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe, ebenso Ulm (bei kleiner Statistik, nur Adel und Doktoren). In NĂŒrnberg verbleiben auch nur 6 (6%) unklare FĂ€lle, im ĂŒbrigen Alten Reich 9 (3,6%) und insgesamt 15 (3,3)%. Jedenfalls prĂ€sentierten sich Geschlechter von Augsburg, NĂŒrnberg und Frankfurt[165] schon ab 1500 – wohl tolerierter maßen – als adelsgleich mit dem wichtigsten Ă€ußerlichen Unterscheidungsmerkmal zwischen Nicht-Adel und Adel, den goldenen Ketten der MĂ€nner, was in der zweiten JahrhunderthĂ€lfte dann in KO ausdrĂŒcklich sanktioniert wurde, in NĂŒrnberg schon 1501.
Die goldenen Ketten boten ihren TrĂ€gern die Möglichkeit, nach innen und außen Herrschaft, Macht und Einfluss zu demonstrieren, so seitens des Adels[166], aber auch seitens der fĂŒhrenden Schicht einer Reichsstadt.[167] Im stĂ€ndisch ausgerichteten Alten Reich waren diese in Augsburg und Ulm durchweg Zeichen einer ‚korporativen Ehre’, einer Ehre des Standes bzw. der Gruppe (Herrenstube bzw. Geschlechter), die nicht von einem FĂŒrsten abgeleitet war.[168] Gleiches galt fĂŒr goldene Ketten reichsstĂ€dtischer Gesandter auf Reichstagen und reichsstĂ€dtischer Ratsherren bei HerrscherempfĂ€ngen, symbolischer Einsatz im zeremoniellen Umfeld[169], sowie im 17. Jahrhundert in NĂŒrnberg und Frankfurt fĂŒr die Geschlechter bzw. in Frankfurt auch fĂŒr bestimmte Amtsfunktionen. Die KO des 16. Jahrhunderts waren der stĂ€ndischen Distinktion verpflichtet und damit Ausdruck des dynamischen Rangwettstreits neuer und alter Eliten auf der sozialen Leiter.[170] Die stĂ€ndische Differenzierung setzte in den KO gegen Ende des 15. Jahrhunderts ein, sie blĂŒhte im 16. und 17. und sie verschwand mit dem Ausklingen der KO im 18.[171] Regelungen, die in den StĂ€dten goldene Ketten solchen erlaubte, die es von alters her befugt, sind von 1501 bis 1693 erhalten. Als Ausdruck dieses Prozesses begann die Mode der goldenen Ketten der MĂ€nner um 1500, sie hatte ihren Höhepunkt im 16. Jahrhundert und klang schon mit dem 17. Jahrhundert weitgehend aus. Mit den KostĂŒmen des Barock gab es andere Möglichkeiten an Farbe, Material und modischem Zuschnitt, seinen Rang und Reichtum mit Eleganz zu prĂ€sentieren;[172] die dagegen etwas ‚altfrĂ€nkisch’ wirkenden schweren goldenen Ketten wurden zunehmend verdrĂ€ngt. In einer Allegorie zum Ende des DreißigjĂ€hrigen Krieges trĂ€gt unter neun europĂ€ischen Nationen nur der Deutsche goldene Ketten (und zwar gleich drei) und ist gemeinsam mit dem Spanier im altertĂŒmlichen KostĂŒm des 16. statt des 17. Jahrhunderts dargestellt; das Merkmal Kette zeugte nun – karikierend ĂŒberhöht – vom verhaftet Sein in alten stĂ€ndischen Strukturen. Soziale VerĂ€nderungen werden mit den goldenen Ketten als Prozess sogar im Detail messbar[173], siehe etwa die Zunahme von Bildnissen mit goldenen Ketten der MĂ€nner Anfang des 16. Jahrhunderts: Die Herrenstube von Augsburg und die Patrizier von NĂŒrnberg folgten nur um wenige Jahre verzögert dem Niederadel, etwa gleichauf mit den RĂ€ten und Doktoren; in Summe zogen die bĂŒrgerlichen KettentrĂ€ger dem Niederadel gleich. Auch der Blick auf die Kronen und Formen der Wappenhelme[174] lehrt: Kein anderes Distinktionsmerkmal wie die goldenen Ketten der MĂ€nner vermag so anschaulich , mit klaren Kriterien und als sensibler Indikator sozialer Dynamik die Entwicklungen und Differenzierungen bei der adelsgleichen PrĂ€sentation des ersten Standes in den untersuchten vier StĂ€dten und weit darĂŒber hinaus[175] zu vermessen. Anspruch[175a] und herausragende Stellung von Augsburg, NĂŒrnberg, Ulm und Frankfurt bezĂŒglich goldener Ketten der MĂ€nner im 16. Jahrhundert können nicht zuletzt von ihrer Rolle als reichspolitische Zentren her verstanden werden.

 

ANHANG

1. UngeklÀrte FÀlle goldener Ketten bei MÀnnern

15 FÀlle plus einige Anonymi, in alphabetischer Reihenfolge: Anonym: Diverse HochzeitstÀnzer [176]; Hans Eberhausen [177]; Wolf Fechter (1510-1548?) [178]; Gastel (II.?) Fugger vom Reh (Gastulus, Castulus, Castel, 1475-1539/19) [179]; Sebald Geiger (1497-1559) [180]; Jörg Hofmann [181]; Hans Holzer (+1551) [182]; Wolfgang Hopf(er) (geb. 1519) [183]; Heinrich Joham (1507-73) [184]; Hans Leyckmann [185]; Paul Meysinger (Meisinger) [186]; Ulrich Ochs (geb. 1512) [187]; Jakob Pflaum (37 Jahre alt) [188]; Albrecht Scheurl (1482-1531) [189]; Sebastian Wins (geb. 1493) [190]; Kaspar Zinner (1530-1555) [191]
 

2. Quellen zu den Kleiderordnungen [192]

Zu Tab. 1a:
Augsburg:
KO A 1453: StdA A, Reichsstadt, RatsbĂŒcher, Nr. 1, S. 7-12 [Es handelt sich bei dem Band um eine Abschrift von Urkunden und Akten durch Andres Frickinger (um 1400/05-1477), zwischen 1448 und 1467 siebenmal Stadtpfleger, Augsburger Stadtlexikon (wie Anm. 50); KO A 1466: BStB, „Newe policey Ordnung“, in: Cgm 6395, S. 321-327, Kleider: S. 323-327; KO A 1582: StB A, 2° Aug 243/1, Nr. 13; KO A 1668: GNM, 8° Lr 166/1; StB A, 4° S, Nr. 15 u. Nr. 16 (Druck); StB A, 2° Aug 10/2, fol. 579ff; KO A 1683: StB A, 4° Aug 1020, Nr. 49; KO A 1735: StB A, 2° Aug 243, Nr. 18.
NĂŒrnberg: KO N 1382 - 15. Jh.: Siehe Baader, NĂŒrnberger Polizeiordnungen (wie Anm. 27); KO N 1501: StA N, Rep. 40a, SI L587, Nr. 17, fol. 2‘-3 (auf der RĂŒckseite: 1500, die zweite Null ĂŒberschrieben mit „1“, ĂŒber beiden Einsern je ein Punkt; dies kann leicht als “1509” verlesen werden, vergl. Lehner, Mode (wie Anm. 28)); KO N 1516: StA N, Rep. 52b, Nr. 235, S. 50-52 (Teil einer Hoffartsordnung, Abschrift 1558); KO N 1536: StA N, Rep. 52b, Nr. 235, S. 73-86; KO N 1562: GNM, Handschrift Merkel, Nr. 841 (in Hoffartsordnung enthaltene KO); KO N 1568: StdA N, A6/I, 1568 Aug. 8; StB A, 4° S 426 Ordnungen Nr. 4, 1568.VIII.8 (Auszug aus Hoffartsordnung, Druck); KO N 1583: StdA N, A6/I, 1583 Juni 22 (Druck); KO N 1618: StdA N, A6/I, 1618 Apr. 28. (Druck); KO N 1657: StdA N, A6/I, 1657 Dez. 17.; KO N 1693: StdA N, A6/I, 1693 Febr. 23. (Druck).
Ulm: KO U 1411, 1420, 1426: Mollwo, Buch (wie Anm. 26) Nr. 418-424 u. 429-445, 428, 446-458; KO 1574: StdA Ulm, A 3678, fol. 427’-437; KO U 1636: StdA Ulm, A 4006, fol. 20-25; KO U 1640: ebd., fol. 75-102 u. 130-145; KO U 1670: ebd., fol. 169-178; KO U 1700: ebd., fol. 341-342.
Frankfurt: KO F 1468: Liegt gedruckt vor: Wolf, Gesetze (wie Anm. 30), Nr. 274, S. 357; KO F 1488: StUB, MS. FF. anon. 4; Druck: Johann Philipp Orth, ZusĂ€tze vieler wichtigen und merkwĂŒrdigen Matereien [...] zu einer weiteren erleuter- und ausfĂŒhrung [...] ĂŒber die sogenante erneuerte Reformation, Frankfurt a.M. 1775, S. 387-396; KO F 1490: ISG, Edikte, Bd. 16 , Nr. 1b; KO F 1576: StUB, FfmW 128 (Druck); KO F 1598: StUB, FfmW 126; ISG, Edikte MF, Bl. 4; KO F 1621: StUB, FfmW 796 (ediert: Stolleis, Pecunia (wie Anm. 171) S. 155-164); KO F 1625: StUB, FfmW 797; KO F 1631: StUB, FfmW 798; KO F 1636: StUB, FfmW 799; KO F 1640: StUB, FfmW 791; KO F 1646: StUB, FfmW 792; KO F 1671: StUB, FfmW 793; KO F 1731: StUB, Ffm Wq 20 Erg. 2, Nr. 9.
Reichsabschiede 1497, 1498 u. 1500: Neue und vollstĂ€ndigere Sammlung der Reichs-Abschiede [...], Tl. I-IV, Frankfurt a.M. 1747 [Reprographischer Nachdruck OsnabrĂŒck 1967], hier: Tl. II., speziell S. 31, 47-48 u. 78-80.
Reichspolizeiordnungen 1530, 1548 u. 1577: Weber, Reichspolizeiordnungen (wie Anm. 22). 

Zu Tab. 1b:
LĂŒbeck 1467 u. 1475:
Wehrmann, Eine Luxusordnung, in: Zeitschrift des Vereins fĂŒr LĂŒbeckische Geschichte und Altertumskunde 2, 1863/67, S. 508-528. [Diese und die Ordnung von 1454 behandeln nur Frauen.]
KurfĂŒrstentum Sachsen 1546: Lands Ordenung, Wittemberg 1546, [nach Wolter, Teufelshörner (wie Anm. 20) S. 101].
KurfĂŒrstentum Mainz, Rheingau 1549: Hess. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 108, Nr. 1486 (moderne Abschrift).
Herzogtum WĂŒrttemberg 1549: WĂŒst, SchwĂ€bischer Reichskreis (wie Anm. 18) S. 501-519.
Herzogtum WĂŒrttemberg 1567: Des FĂŒrstenthumbs WĂŒrtemberg gemeine Landsordnungen, Stuttgart 1567.
Hamburg 1585: [Johann Friedrich Vogt (Hg.)], Die Hamburgischen Hochzeits- und Kleiderordnungen von 1583 und 1585, Hamburg 1889.
Trier 1593/94: ChurfĂŒrstl. Ordnung des Raths nach ergangenem Kaiserl. urtheil anno 1580 den 13. Juny und Statutenbuch der Stadt Trier 1593-94, in: Quellen zur Rechts- u. Wirtschaftsgeschichte der rheinischen StĂ€dte. Kurtrierische StĂ€dte 1: Trier, gesammelt und herausgegeben von F. Rudolph, mit einer Einleitung von G. Kentenich und zwei StadtplĂ€nen, Bonn 1915, S. 85-204, speziell (KO): S. 180ff.
Weißenfels 1598: Zitiert nach Wolter, Teufelshörner (wie Anm. 20) S. 101.
Stift Bamberg 1616: WĂŒst, FrĂ€nkischer Reichskreis (wie Anm. 18) S. 472f.
Herzogtum Braunschweig-LĂŒneburg 1618: PoliceyOrdnung, Deß HochwĂŒrdigen, Durchleuchtigen, Hochgebornen FĂŒrsten, und Herrn, herrn Christians, [
] Hertzogen zu Braunschweig, und LĂŒneburgk, etc., 1618, Celle 1618. – AusfĂŒhrlich zusammengefasst bei Bodemeyer, RechtsalterthĂŒmer (wie Anm. 34) S. 19-22.
LĂŒbeck 1619: Archiv Hansestadt LĂŒbeck, Mandate, geb. Slg. 13, S. 227-313, gedruckte Luxusordnung mit KO.
Straßburg 1628: Der Statt Straßburg PoliceyOrdnung, (Druck: Johann Carolus) Straßburg 1628, S. 41-56.
Herzogtum WĂŒrttemberg 1660: WĂŒst, SchwĂ€bischer Reichskreis (wie Anm. 18) S. 522-526.
KurfĂŒrstentum Sachsen 1661: Codex Augusteus oder Neuvermehrtes Corpus Juris Saxonici [
] in richtige Ordnung gebracht von Johann Christian CĂŒnig, 3 Teile, Leipzig 1724, hier: Sp. 1-12, 1456f sowie 1592 (§33).
LĂŒbeck 1671: Archiv Hansestadt LĂŒbeck, Mandate, geb. Slg. 13, fol. 225-226’ (gedruckte KO). [193]
Österreich 1671: Stolleis, Pecunia (wie Anm. 171) S. 165-175.
Lindau 1673/ 1697: WĂŒst, SchwĂ€bischer Reichskreis (wie Anm. 18) S. 161-191, hier: S. 182-191.
Memmingen 1718: StdA Memmingen (Ediert: Fr. Braun, Revidirte Kleider-Ordnung der Stadt Memmingen v. J. 1718, in: AllgĂ€uer Geschichtsfreund 4 (1891) S. 77-81; Ulmer Auszug (um 1770?):StdA U, A 4006, fol. 350-355’.
DinkelsbĂŒhl 1733: WĂŒst, FrĂ€nkischer Reichskreis (wie Anm. 18) S. 292.
Basel 1769: StA U, A 4006, fol. 331’-335’ (KO in gedruckter Ordnung). 

Weitere Quellen, Regesten und Literatur zu Ordnungen (ohne Hinweise auf goldene Ketten der MĂ€nner):
Zahlreiche eingesehene Hochzeitsordnungen bringen zu den goldenen Ketten der MĂ€nner keine Bestimmungen.
Bonn: Policey Ordnung der Stadt Bonn, Ernewert und bestÀttigt im Jahr 1698.
Reichsstadt und FĂŒrststift Kempten: Peter Blickle/Kissling/Schmidt, Gute Policey (wie Anm. 35).
Kur- und Erzstift Köln: Policey Ordnung des Ertzstiffts Cöllen [1595], §18 Von unordentlicher köstlichkeit der Kleidung. In: J . J. Scotti, Sammlungen der Gesetze und Verordnungen, welche in dem vormaligen ChurfĂŒrstentum Cöln [
] ĂŒber GegenstĂ€nde der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind, vom Jahre 1463 bis zum Eintritt der Königlich Preußischen Regierungen im Jahre 1816, Erste Abteilung in zwei Teilen, DĂŒsseldorf 1830, hier: S. 166-205, speziell: S. 180ff. – VollstĂ€ndige Sammlung deren die Verfassung des Hohen Erzstifts Cölln betreffender Stucken [
], 2 Bde., Köln 1772-73, hier: Bd. 2, S. 419-420.
FĂŒrstbistum MĂŒnster: Benno König, Luxusverbote im FĂŒrstbistum MĂŒnster, Frankfurt a.M. 1999.
KurfĂŒrstentum Sachsen mit Dresden 1774ff: Gottfried Schmieder, Des ChurfĂŒrstentums Sachsen allgemeine und der Residenzstatt Dresden besondere Policey-Verfassung, Bd. 1-3, Dresden 1774-1791, S. 45ff, speziell §2 der KO.
Reichsstadt Ulm, bis 1683: Der Statt Ulm Gesatz und Ordnungen, Wie es in der Statt, und derselben Herrschafft und Oberkeit gehalten werden solle, Ulm 1683. [enthĂ€lt eine FĂŒlle von Ordnungen ab 16. Jahrhundert]
Weitere: WĂŒst, SchwĂ€bischer Reichskreis und Ders., FrĂ€nkischer Reichskreis (beide wie Anm. 18). – HĂ€rter/Stolleis, Repertorium (wie Anm. 18): Es wurden die BĂ€nde 1, Deutsches Reich und geistliche KurfĂŒrstentĂŒmer, 3.1 u. 3.2, Wittelsbachische Territorien, sowie 4, Baden und WĂŒrttemberg, auf die Kombination der Stichworte ‚Schmuck’ und ‚stĂ€ndische Differenzierung’ bis 1750 durchgesehen. [194] 
 

3. Nachweis bebilderte GeschlechterbĂŒcher

Chronik Eisenberger: Kunstsammlungen Graf von Schönborn, Schlossbibliothek Pommersfelden, Hs 222; Ehrenbuch Fugger: Fuggermuseum Schloß Babenhausen, Nr. 544; BartholomĂ€us-Haller-Buch: Archiv der Freiherren Haller von Hallerstein, Abt. Hallerarchiv, NĂŒrnberg-GroßgrĂŒndlach: CBH-III; Entwurf hierzu: CBH-E; Ehrenbuch Herwart: StdA A, SchĂ€tze, Nr. 194b; Hausbuch Melem: ISG, Privilegienkammer; Gedechtnus der Praun: StdA N, E28II, Nr. 11; Geschlechterbuch der Rieter: StdA N, 14, Nr. B1; Rieter Geschlechterbuch, Kopiar, Saalbuch: StdA N, 14, Nr. B24; Ehrenbuch von Stetten: Familienarchiv von Stetten; Große Tucherbuch: StdA N, E29/III Nr. 258; Welsersche StammenbĂŒcher I-III: Familienarchiv der Freiherrlich Welserschen Familienstiftung.
 

4. Weitere Literatur [195]

Theodor Aign, Die Ketzel. Ein NĂŒrnberger Handelsherren- und Jerusalempilgergeschlecht, Neustadt a. d. Aisch 1961. – E. F. Bange, Peter Flötner (Meister der Graphik 14) Leipzig 1926. – Franz Joachim Behnisch, Die Tracht NĂŒrnbergs und seines Umlandes vom 16. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, WĂŒrzburg 1963. – Johann Gottfried Biedermann, Geschlechtsregister des hochadelichen Patriciats zu NĂŒrnberg [ ...], Bayreuth 1748 (Nachdruck Neustadt a. d. Aisch 1982); hierzu auch: Personenregister zu den 624 Stammtafeln aus dem 1748 erschienenen Werk von Johann Gottfried Biedermann, bearb. durch Korb’sches Sippenarchiv (Die Fundgrube 43) Regensburg 1983. – Elfried Bock, Die deutsche Graphik, MĂŒnchen 1922. – Sigrid Flamand Christensen, Die mĂ€nnliche Kleidung in der sĂŒddeutschen Renaissance (Kunstwissenschaftliche Studien 15) Berlin 1934. – Paul Joseph Eduard Felner, Die MĂŒnzen von Frankfurt am Main, Bd. 1, Frankfurt 1896. – Festschrift fĂŒr Brigitte Klesse [Hg.: Förderer des Museums fĂŒr Angewandte Kunst Köln, Red.: Ingrid Guntermann u.a.], Berlin 1994. – Elie-Charles Flamand, Die Malerei der Renaissance III, (Weltgeschichte der Malerei 11) Lausanne 1966. – Karl Friedrich von Frank zu Döfering, Die Kressen. Eine Familiengeschichte. Schloß Senftenegg 1936. – Frankfurter Biographie, Personengeschichtliches Lexikon, hg. von Wolfgang Klötzer, bearbeitet von Sabine Hock und Reinhard Frost, 2 BĂ€nde, Frankfurt a.M. 1994 und 1996. – Julius FriedlĂ€nder, Die italienischen SchaumĂŒnzen des fĂŒnfzehnten Jahrhunderts (1430-1530). Ein Beitrag zur Kunstgeschichte, Berlin 1882. – Max J. FriedlĂ€nder/Jakob Rosenberg, Die GemĂ€lde von Lucas Cranach, Berlin 1932. – Heinrich Geissler, Zeichnung in Deutschland. Deutsche Zeichner 1540-1640, [Katalog] Staatsgalerie Stuttgart, 2 BĂ€nde, Stuttgart 1979 u. 1980. – Paul Grotemeyer, „Da ich het die gestalt“. Deutsche Bildnismedaillen des 16. Jahrhunderts. MĂŒnchen 1957. – Oswald von Gschließer, Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806, Wien 1942. – Yvonne Hackenbroch, Renaissance Jewellery, London/MĂŒnchen 1979. – Albert d’Haenens, Die Welt der Hanse, Genf 1984. – Friedrich Hottenroth, Die Bilder aus dem Handbuch der Deutschen Tracht. GewĂ€nder und Zugehöriges von den Germanen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Hannover 1985. – Johann Kamann, Der NĂŒrnberger Patrizier Christoph FĂŒrer der Ältere und seine DenkwĂŒrdigkeiten 1479-1537, in: Mitteilungen des Vereins fĂŒr Geschichte der Stadt NĂŒrnberg 28 (1928) S. 209-311. – Katalog, Adel im Wandel. Politik – Kultur – Konfession 1500-1700 (Katalog des NÖ Landesmuseums, NF 251) Wien 1990. – Katalog, Altdeutsche Bilder der Sammlung Georg SchĂ€fer Schweinfurt, Schweinfurt 1985. – Katalog, Hans Burgkmair. Das graphische Werk, Graphische Sammlung Staatsgalerie Stuttgart, Isolde Hausberger [Red.], Stuttgart 1973. – Katalog, Frankfurt um 1600. Alltagsleben in der Stadt (Kleine Schriften des Historischen Museums 7) Frankfurt a.M. 1976. – Katalog, „Geld und Glaube“. Leben in evangelischen ReichsstĂ€dten. Katalog zur Ausstellung im Antonierhaus Memmingen 1998 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 27/98, herausgegeben vom Haus der Bayerischen Geschichte) Augsburg 1998. – Katalog, Idol und Ideal. Das Bild des Menschen im Schmuck der Renaissance. Schmuckmuseum, Pforzheim 1997. – Katalog, Köpfe der Lutherzeit, hg. von Werner Hofmann, MĂŒnchen 1983. – Katalog, Die Renaissance im deutschen SĂŒdwesten zwischen Reformation und DreißigjĂ€hrigem Krieg, 2 BĂ€nde, Karlsruhe 1986. – Katalog, Sammlerin und Stifterin. Henriette Amalie von Anhalt-Dessau und ihr Frankfurter Exil (Kataloge des Haus Giersch – Museum Regionaler Kunst, hg. im Auftrag der Stiftung Giersch von Manfred Großkinski; Kataloge der Anhaltischen GemĂ€ldegallerie Dessau, hg. im Auftrag der Stadt Dessau von Norbert Michels, Band 10) Frankfurt a.M./Dessau 2002. – Katalog, Vorstenportretten uit de eerste helft van de 16de eeuw. Houtsneden als propaganda, Rijksprentenkabinet Rijksmuseum Amsterdam, Amsterdam 1972. – Hans Körner, Frankfurter Patrizier. Historisch-Genealogisches Handbuch der Adeligen Ganerbschaft des Hauses Alten-Limpurg zu Frankfurt am Main, neubearbeitet und fortgesetzt durch Andreas Hansert (Deutsches Familienarchiv 143/144) Neustadt/Aisch ÂČ2003. – Joseph Leo Koerner, The Moment of Self-Portraiture in German Renaissance Art, Chicago/London 1993. – Das KostĂŒm. Eine Geschichte der Mode, Bd. 3, Renaissance und FrĂŒhbarock, MĂŒnchen 1951. – Annette Kranz, Christoph Amberger und einige Welser-Bildnisse des 16. Jahrhunderts, in: Die Welser, Neue Forschungen (wie Anm. 154) S. 409-448. – Das Große Lexikon der Malerei. Braunschweig 1982. – Angelika Lorenz, Die Maler tom Ring, 2 BĂ€nde [Katalog], MĂŒnster 1996. – Kurt Pilz, Die Zeichnungen und das graphische Werk des Jost Ammann 1539-1591 ZĂŒrich – NĂŒrnberg (Die FrĂŒhzeit 1539-1565). Diss. MĂŒnchen, ZĂŒrich 1933. – Orville Prescott, Princes of the Renaissance, London 1970. – Die Sammlungen des Prado, Malerei vom 12.-18. Jahrhundert, Köln 1994. – Die ReichsregisterbĂŒcher Kaiser Karls V., hrsg. vom Kaiser-Wilhelm-Institut fĂŒr Deutsche Geschichte, (Bearb.) Lothar Groß. Wien/Leipzig 1930. – Bernd Roeck, Eine Stadt in Krieg und Frieden. Studien zur Geschichte der Reichsstadt Augsburg zwischen Kalenderstreit und ParitĂ€t, 1. Teilband, (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 37) Göttingen 1987. – Wolfgang Ronner, Die Herren von Kronberg und ihr Reichslehen 1189-1704. Regesten und ergĂ€nzende Texte, Frankfurt a.M. 1999. – Roberto Salvini, Die Uffizien in Florenz, MĂŒnchen 1955. – Norbert Schneider, PortrĂ€tmalerei. Hauptwerke europĂ€ischer Bildniskunst 1420-1670, Köln 1994. – Gerd Schwerhoff, „Die groisse oeverswenckliche costlicheyt zo messigen“. BĂŒrgerliche Einheit und stĂ€ndische Differenzierung in Kölner Aufwandsordnungen (14.-17. Jahrhundert), in: Rheinische VierteljahrsblĂ€tter 54 (1990) S. 95-122. Gerhard Seibold, Die Manlich. Geschichte einer Augsburger Kaufmannsfamilie, Sigmaringen 1995. – Helmut Seling (Hg.), Keysers Kunst- und AntiquitĂ€tenbuch, Band 2, Heidelberg/MĂŒnchen 1959. – Peter Strieder, Das deutsche Kaufmannsbildnis im 15. und 16. Jahrhundert, in: BartholomĂ€us Welser und seine Zeit, hg. von der Stadt Augsburg, Augsburg 1962, S. 59-80. – Gabriele VitĂĄsek, Das EFFIGIERVM CAESARUM OPUS, eine illuminierte Kaiserreihe von 1580. Ein Beitrag zur Tradition der fila imperatorum an den Höfen der Habsburger, in: FrĂŒhneuzeit-Info 11 (2000) S. 28-49. – Christoph Graf zu Waldburg Wolfegg, Venus und Mars. Das Mittelalterliche Hausbuch aus der Sammlung der FĂŒrsten zu Waldburg Wolfegg, MĂŒnchen / New York 1997. – Urs Martin Zahnd, Die autobiographischen Aufzeichnungen Ludwig von Diesbachs. Studien zur spĂ€tmittelalterlichen Selbstdarstellung im oberdeutschen und schweizerischen Raume (Schriften der Berner Burgerbibliothek 17) Bern 1986. – Jutta Zander-Seidel, Was man zu DĂŒrers Zeiten trug. BĂŒrgerliche Kleidung im 16. Jahrhundert, in: forschung – Mitteilungen der DFG 3 (1987) S. 19-21. – Ernst Walter Zeeden, Deutsche Kultur in der frĂŒhen Neuzeit, (Handbuch der Kulturgeschichte) Wiesbaden 1968.