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Bebilderte Geschlechterbücher der deutschen Renaissance
Ein Internetangebot rund um die Chronik Eisenberger
von Hartmut Bock

 

Goldene Ketten und Wappenhelme:
Zur Unterscheidung zwischen Patriziat und Adel
in der Frühen Neuzeit
- Anmerkungen -

[1] Die Augsburger Tanzbilder/Geschlechtertänze (Gode Krämer, Augsburg, verdanke ich viele Hinweise und die Möglichkeit für zahlreiche Fotos):
a) Tanzbild 1500/‚Herrenstubentanz’: Städtische Kunstsammlungen Augsburg, Sign. 3821. Vgl. „Kurzweil viel ohn‘ Maß und Ziel“. Alltag und Festtag auf den Augsburger Monatsbildern der Renaissance. Hg. vom Deutschen Historischen Museum Berlin. München 1994, S. 43 [mit farbiger Abbildung]. Katalog, „Kurzweil viel ohn‘ Maß und Ziel“. Augsburger Patrizier und ihre Feste zwischen Mittelalter und Neuzeit. Hg. von Pia Maria Grüber, München 1994, S. 70-71; dort schon der Hinweis gemäß August Fink, Die Schwarzschen Trachtenbücher, Berlin 1963, S. 32, dass sieben der 16 Tänzer zu den alten Geschlechtern gehörten (bei den acht Männern zähle ich fünf, siehe unten), der Rest zu den ‚Mehrern’ gehörte. Zu den Augsburger Tänzen vgl. allgemein ebd. S. 31-40, sowie Katalog, Welt im Umbruch. Augsburg zwischen Renaissance und Barock, 2 Bde., Augsburg 1980, hier: Bd. 1, S. 217-218, sowie Katalog, Kurzweil (wie diese Anm., a) S. 68-79.
b) Gartenfest/Geschlechtertanz 1522: Städt. Kunsts. Augsb., 3819; Katalog, Kurzweil (wie diese Anm., a) S. 78-79; Kurzweil (wie diese Anm., a) S. 44; Georg Habich, Der Augsburger Geschlechtertanz von 1522, in: Jahrbuch der königlich preußischen Kunstsammlungen 32 (1911) S. 213-235). Wenige Personen mit Namen; keine goldenen Ketten der Männer. Die weiteren Tanzbilder/Geschlechtertänze benennen die Personen nicht.
c) Geschlechtertanz, Turnier, Bankett, ‘Rehlinger-Geschlechtertanz’, 1530(?): Augsburger Patrizierfamilie von Rehlinger; Katalog, Kurzweil (wie diese Anm., a) S. 68-69); Kurzweil (wie diese Anm., a) S. 13 [farbige Abbildung]. Wenige goldene Ketten, mit Anhänger.
d) Geschlechtertanz 1560: Städt. Kunsts. Augsb., L859; Katalog, Kurzweil (wie diese Anm., a) S. 72-73; Fink, Trachtenbücher (wie diese Anm., a) S. 37-38. Den breiten Krösen der Herren nach wohl eher 1580er Jahre. Keine Namen, wenige goldene Ketten der Männer (dritte Reihe: je einmal zwei Schulterketten, drei bzw. vier Halsketten).
e) Hochzeitstanz 1591: Städt. Kunsts. Augsb., 3822; Katalog, Umbruch (wie diese Anm., a) Bd. 1, S. 218; Katalog, Städtische Kunstsammlungen Augsburg (Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Bd. 2, Deutsche Barockgalerie, Katalog der Gemälde) Augsburg ²1984, S. 216-217, Stichwort Abraham Schelhas. Hochzeitstanz Anton Fuggers II., eine ganze Reihe der Männer trägt goldene Ketten.
f) Geschlechtertanz um 1600: Städt. Kunsts. Augsb.; Fink, Trachtenbücher (wie diese Anm., a) S. 38. [zurück zum Text]
[2] In der oberen Reihe tanzen vier Ledige mit ledigen Frauen: Der Mehrer Laux Rem mit Ottilia Lengin, der Patrizier Marx Herwart mit Maria Ridtlerin, der Patrizier Conrat Imhof mit Anna Bechin, der Patrizier Laux Langenmantel mit Regina Artztin. In der unteren Reihe tanzen vier Verheiratete mit verheirateten Frauen: Der Patrizier Ulrich Rehlinger mit Gerg Laugingerin, der Mehrer Matheus Pfister mit Jacob Fuggerin, der Patrizier Achilles Ilsung mit Ulrich Walterin, die Auswärtigen Ulrich Dürer mit Lucas Nieserin (wohl Gäste). [zurück zum Text]
[3] Geradezu definierend als uf die trinkstuben und zuen tanz gehörig bezeichnet werden in den Ordnungen der Herrenstube 1481, 1491 und 1509 alle Mitglieder, Männer wie Frauen, Herren und Mehrer: P. Dirr, Studien zur Geschichte der Augsburger Zunftverfassung 1368-1548, in: ZHVS 39 (1913) S. 144-243, hier: S. 230ff, 235ff u. 239ff. Zur (noch) fehlenden rechtlichen Binnendifferenzierung in der Herrenstube zitiert von Friedrich Peter Geffcken, Soziale Schichtung in Augsburg 1396 bis 1521. Beitrag zu einer Strukturanalyse Augsburgs im Spätmittelalter, Phil. Diss. masch., Universität München 1983, S. 231 (Druck: München 1995). – Vgl. das Tanzstatut 1521 in Nürnberg, das fast nur ratsfähige Familien zum Tanz auf dem Rathaus zuließ (Stadtlexikon Nürnberg, hg. v. Michael Diefenbacher/Rudolf Endres, Nürnberg ²2000). [zurück zum Text]
[4] Sowie mehrere Ratsherren: Zwei unten links, sowie drei der fünf hinten auf der Bank. Soweit Pelz tragen Tänzer und Ratsherren den laut Reichspolizeiordnung den Patriziern vorbehaltenen dunklen Rückenmarder, auch Matheus Pfister. Alle Tänzerinnen tragen goldene Ketten, sowie die oben rechts sitzenden Frauen (soweit sie Ausschnitt zeigen). [zurück zum Text]
[5] Texte der KO, Reichsabschiede (RA), Reichspolizeiordnungen (RPO): Tab. 1a und 1b; Quellen: Anhang 3. [zurück zum Text]
[6] Zum Stichwort ‚Kette’ sagt das Grimmsche Wörterbuch u.a.: kette als schmuck, von gold, silber, auch als abzeichen einer würde, als geschenk, halskette, brustkette, armkette, ordenskette, amtskette, gnadenkette, brautkette, erbskette, durchbrochene kette torques caelatus; zauberkette; und als konigliche majestaet (in Straszburg 1507 bei der bischofsweihe) kam, gingent vor ir die edeln freien hern, graven und fürsten ... vil groszer gulden ketten an den helsen, und hatt konigliche majestaet ein schwarzen samet an und ein gulden geselschaftketten umb die achsel. Brant narr; (den groszvater Textor) im ornat als schultheisz mit der goldenen kette auf dem thronsessel unter des kaisers bildniss. Göthe 30, 164; der könig, dem das lied gefiel, / liesz ihn zu ehren für sein spiel / eine goldene kette reichen; eine gnadenkette, ehrenkette. Von solchen geschenkten ketten meint ein sprichwort, goldne ketten sind schwerer zu tragen als eiserne. [zurück zum Text]
[7] Nürnberg und Augsburg überflügelten dabei sogar den Adel. Vgl. die Übersicht bei Hartmut Bock, Chronik, Die Chronik Eisenberger. Edition und Kommentar. Bebilderte Geschichte einer Beamtenfamilie der deutschen Renaissance – Aufstieg in den Wetterauer Niederadel und das Frankfurter Patriziat (Schriften des Historischen Museums Frankfurt am Main, hg. von Rainer Koch, 22) Frankfurt a.M. 2001, hier u.a.: S. 446f und 479-484. [zurück zum Text]
[8] Von anderen Städten, etwa Ulm, sind bisher keine Exemplare, d.h. mit Kostümfiguren, bekannt geworden. [zurück zum Text]
[9] Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, C1C Nr. 131-133, hier: Nr. 131, fol. 9’. – Vgl. zum Folgenden die Übersicht bei Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 452-454. – Der Dominikaner Felix Fabri hatte bekanntlich bereits 1488 die Stadtadligen Ulms als veri nobiles gekennzeichnet; vgl. u.a. Gerhard Fouquet, Stadt-Adel. Chancen und Risiken sozialer Mobilität im späten Mittelalter. In: Guenther Schulz (Hg.), Sozialer Aufstieg. Funktionseliten im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte 2000/2001 (Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit 25) München 2002, S. 171-192, hier S. 180. [zurück zum Text]
[10] Er beruft sich dabei auf einen Doctor Sprenger: Michael Praun: Ausführliche Beschreibung der Herrlichkeit, Ehr, Stand, Würden, auch Alterthum der adelichen und erbaren Geschlechtern in den vornehmsten freyen Reichs Städten […] zusammen getragen durch Michael Praun beeder rechten Doctorn, Nobil. Comit. Palat. Caesar. und Syndicum in deß Heil. Reichs Stadt Kempten. […] Ulm 1667, S. 74. [zurück zum Text]
[11] Jakob Bernhard Multz [von Oberschönfeld], Repraesentatio maiestatis imperatoriae per singula eius iura ex actis publicis, constitutionibus Imperii et novissima praxi ad normam capitulationis […], Öttingen 1690, S. 727, Ziffer 99: [...] etiam ignobiles, qui participes sunt Magistratuum & judiciorum in hac vel illa Civitate, sed tantum qui jura Nobilitatis legitime acquisiverunt, ut Noribergenses, Augustani, Ulmenses, Francofurtenses. Vgl. Erwin Riedenauer, Kaiser und Patriziat. Struktur und Funktion des reichsstädtischen Patriziats im Blickpunkt kaiserlicher Adelspolitik von Karl V. bis Karl VI., in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 30 (1967) S. 526-653, hier: S. 537, Anm. 30. Vgl. auch: Rudolf Endres, Adel und Patriziat in Oberdeutschland, in: Winfried Schulze (Hg.), Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 12) München 1988, S. 221-238, hier: S. 222. Rudolf Endres, Patriziat, in: Stadtlexikon Nürnberg (wie Anm. 3) S. 808. Bei der Erweiterung des Augsburger Patriziats 1538 galten „Geschlechter aus Straßburg, Nürnberg oder Ulm, die mehr als 100 Jahr zu Rat gingen“, als adäquat, vgl. Albrecht Rieber, Das Patriziat von Ulm, Augsburg, Ravensburg, Memmingen, Biberach, in: Helmuth Rössler, Deutsches Patriziat 1430-1740. Büdinger Vorträge 1965, Limburg/Lahn 1968, S. 299-351, hier: S. 313. – Die Geschlechtergesellschaften dieser Reichsstädte konnten sogar vom Kaiser befürwortete Aufnahmen von Adligen ablehnen: Gemäß einem kaiserlichen Diplom 1676 zur Aufnahme der kurz zuvor geadelten Brüder Fleischbein, Frankfurt, sollten diese in ewige Zeit der adeligen Gesellschaft Alten-Limpurg einverleibte Edelleute und Reichs-Patritii sein; deren Aufnahme konnte die Gesellschaft aber dann mit dem Argument abwehren, es könnten auf diesem Wege ja sonst alle adligen Personen die Aufnahme erreichen. In Nürnberg und Ulm reichte für die Aufnahme in das Patriziat der Rang eines kaiserlichen ‚miles auratus’ (vgl. Kap. 4) nicht. Zu den kaiserlichen Patriziatserhebungen in diesen Städten vgl. generell Riedenauer, Kaiser (wie diese Anm., oben), hier: S. 551-563 bzw. S. 583, Anm. 148. [zurück zum Text]
[12] Zur kaiserlichen Adelserhebung der Geschlechter ganzer Städte: 1552 bestätigte der Kaiser 17 Geschlechtern zu Ulm (den letzten des Patriziats) den Adelsstand als Dank für die treue und tapfere Haltung bei der Abwehr der Belagerung durch Kurfürst Moritz von Sachsen: Riedenauer, Kaiser (wie Anm. 11) S. 540 u. 609; dadurch sei ein „überaus festgefügtes, adelsstolzes und exklusives Patriziat geschaffen“ worden, vgl. Rieber, Patriziat (wie Anm. 11) S. 307 sowie Erwin Riedenauer, Kaiserliche Standeserhebungen für reichsstädtische Bürger 1519-1740. Ein statistischer Vorbericht zum Thema „Kaiser und Patriziat“, in: Rössler, Deutsches Patriziat (wie Anm. 11) S. 27-98, hier: S. 56. – Den Nürnberger Geschlechtern wurde 1696/97 ihr adliger Stand durch den Kaiser bestätigt, wobei sie sich im Antrag auf die Erfindung des Reichsheroldes Rixner, 1530, über die Nobilitierung zahlreicher Nürnberger Geschlechter 1197 stützten: Gustav A. Seyler, Geschichte der Heraldik (Siebmachers großes und allgemeines Wappenbuch, Einl. Bd. A) Nürnberg 1885-1890, reprogr. Nachdruck Neustadt/Aisch 1970, S. 346f; zu Rixner vgl. u.a. die Übersicht bei Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 372-375. – Die Frankfurter Geschlechter nannten sich seit dem 16. Jahrhundert adlig; die Bestätigung erhielten die beiden Patriziergesellschaften dort erst 1804: Katalog, Aus Auffrichtiger Lieb Vor Franckfurt. Patriziat im alten Frankfurt, Frankfurt a.M. 2000, S. 141. [zurück zum Text]
[13] Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 427-433. – Abb. 4: Philipp Eisenberger heiratete 1577 Catharina Bromm, aus bester Frankfurter Patrizierfamilie. Sein junger Adel, vom Vater her, reichte nicht, den goldenen Anhänger an goldener Kette zu präsentieren, sondern nur am Bande (Chronik Eisenberger, 1583). [zurück zum Text]
[14] Vgl. den Überblick: Kurt Andermann/Peter Johanek (Hg.), Zwischen Nicht-Adel und Adel (Vorträge und Forschungen Bd. 53) Stuttgart 2001, sowie die Diskussionen der zugehörigen Tagung: Konstanzer Arbeitskreis für Mittelalterliche Geschichte, Zwischen Adel und Nicht-Adel. Protokoll Nr. 367 über die Arbeitstagung auf der Insel Reichenau vom 6.-9. Oktober 1998, Konstanz 1998. [zurück zum Text]
[15] Neithart Bulst/Thomas Lüttenberg/Andreas Priever, Abbild oder Wunschbild? Bildnisse Christoph Ambergers im Spannungsfeld von Rechtsnorm und gesellschaftlichem Anspruch, in: Saeculum 53 (2002) S. 21-73. (vgl. programmatisch hierzu: Dies., Das Porträt als Rechtsverstoß. Verstöße gegen Kleider- und Luxusordnungen in Bildnissen der deutschen Renaissance, In: Forschung an der Universität Bielefeld 20 (1999) S. 3-8). – Kritisch hierzu das für die Bildnisse Ambergers aktuelle, grundlegende Werk (mit ausführlicher Diskussion des gesellschaftlichen und sozialen Umfelds der Auftraggeber des Künstlers): Annette Kranz, Christoph Amberger – Bildnismaler zu Augsburg. Städtische Eliten im Spiegel ihrer Porträts, Regensburg 2004, S. 125/Anm. 42, S. 140/Anm. 135, sowie S. 155/Anm. 209. [zurück zum Text]
[16] Gregor Rohmann, „Herkommen“ als Kostümgeschichte: Die Porträts im Ehrenbuch der Fugger (1542-1549), in: Waffen- und Kostümkunde. Zeitschrift für Waffen- und Kleidungsgeschichte 43 (2001) S. 11-31, hier: S. 18. [zurück zum Text]
[17] Zahlreiche Diskussionen, Klärungen und Hinweise verdanke ich Peter Geffcken, München, besonders zu den Augsburger verfassungsmäßigen Entwicklungen und sozialen Verhältnissen der Personen, sowie Bertold Freiherr von Haller, Nürnberg, besonders zu Nürnberg und den bebilderten Geschlechterbücher dort. [zurück zum Text]
[18] Die zunehmenden Untersuchungen und Editionen der jüngeren Forschung zu den Policeyordnungen kommen dabei dieser Studie zu Gute, so das derzeit laufende Forschungsprojekt ‚Repertorium der Policeyordnungen’, vgl. Karl Härter/Michael Stolleis (Hg.), Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit (Ius Commune, Sonderhefte) Frankfurt a.M. 1996 ff. (Karl Härter, Frankfurt a.M., verdanke ich grundlegende Diskussionen und Hinweise hierzu und insgesamt.) Ein Beispiel jüngster Editionen ist: Wolfgang Wüst, Die „gute“ Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Alten Reiches. Bd. 1, Die „gute“ Policey im Schwäbischen Reichskreis, unter besonderer Berücksichtigung Bayerisch-Schwabens, Berlin 2001; Bd. 2, Die »gute« Policey im Fränkischen Reichskreis, Berlin 2003. [zurück zum Text]
[19] Drei weitere Distinktionsmerkmale, die Helmkronen, Wappenhelme und Vergoldungen von Ritter-Rüstungen (‚equites aurati’) werden am Schluß zum Vergleich herangezogen. Die dunklen Marderrückenfelle als Distinktionsmerkmal zwischen Patriziern und den übrigen Bürgern der Städte werden teilweise ergänzend diskutiert. [zurück zum Text]
[20] Neithart Bulst, Kleidung als sozialer Konfliktstoff. Probleme kleidergesetzlicher Normierung im sozialen Gefüge, in: Saeculum 4 (1993) S. 32-46, hier: S. 32. Eine knappe Übersicht zu den KO u.a. auch bei Bernd Roeck, Lebenswelt und Kultur des Bürgertums in der Frühen Neuzeit (Enzyklopädie Deutscher Geschichte 9) München 1991, S. 27-29, sowie Gundula Wolter, Teufelshörner und Lustäpfel. Modekritik in Wort und Bild 1150-1620, Marburg 2002, S. 43-45. Vgl. auch Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 420-424 u. 429f. [zurück zum Text]
[21] Alan Hunt, Governance of the Consuming Passions. A History of Sumptuary Law, Basingstoke/London 1996, S. 121ff. [zurück zum Text]
[22] Vgl. u.a. Matthias Weber (Hg.), Die Reichspolizeiordnungen von 1530, 1548 und 1577. Historische Einführung und Edition, Frankfurt a.M. 2002, S. 40. [zurück zum Text]
[23] Dabei zitierte er die entsprechenden Gesetze des Zaleukos (laut Überlieferung griechischer Gesetzgeber um 660 v. Chr.): Michel de Montaigne, Essais. Erste moderne Gesamtübersetzung von Hans Stillet, Frankfurt a.M. 1998, S. 137f; vgl. Valérie Dionne, La résonance des lois somptuaires dans les essais de Montaigne: Réflexions sur les paradoxes du luxe, in: Cahier du groupe de recherches sur les entrées solenelles, sous la direction de Louise Frappier et Claire Latraverse, Montréal, Université Concordia, Dezember 2003, S. 47-60. – Ähnlich wie von Montaigne vorgeschlagen regelte dies dann im früh absolutistisch werdenden Frankreich die Luxusordnung Heinrichs IV. von 1604: Unterhalb des Königs bedurfte es keiner ständischen Differenzierung mehr, vgl. Pascal Bastien, »Au tresors dissipez l’on cognoist le malfaict«: Hiérarchie sociale et transgression des ordonnances somptuaires en France, 1543-1606, in: Renaissance et Réforme [Toronto] 23 (1999) Nr. 4, S. 23-43.
[Nachtrag 16. 5. 2008:] Ungeachtet des oben genannten Vorschlags zum Goldschmuck hatte Montaigne selber ein ausgeprägtes “ständisches Geltungsbedürfnis”. Über seine Adelsprätension machten mit Blick auf seinen noch jungen Adel schon seine Zeitgenossen kritische Bemerkungen, so seitens des alten Adels. Montaigne wurde 1571 von König Karl IX. zum Chevalier de l’ordre de Saint-Michel ernannt, einem Orden, der nur Adligen offenstand. Sein bekanntes Porträt von 1578 zeigt ihn mit diesem Orden: An goldener Ordenskette (mit Knoten verbundene Muscheln) hängt ein Medaillon mit dem Bild des Drachenbezwingers Michael. 1577 ernannte König Heinrich III. Montaigne zum Gentilhomme ordinaire de la Chambre du Roi (Kammerjunker des Königs). Friedrich weist auf Montaignes schriftstellerische Aufgabe und seinen Bildungsbegriff hin; um anerkannt zu werden, betone der schreibende Edelmann, daß er seinen Rang nicht seiner schriftstellerischen Tätigkeit, sondern seiner gesellschaftlichen Stellung verdanke. Vgl. Hugo Friedrich, Montaigne, 3. Aufl. mit einem Nachwort von Rank-Rutger Hausmann Tübingen/Basel 1993, hier: S. 16ff. u. Zeittafel S. 395.
Vgl. allgemein u.a. auch Neithard Bulst, Zum Problem städtischer und territorialer Kleider-, Aufwands- und Luxusgesetzgebung in Deutschland (13. bis Mitte 16. Jahrhundert), in: André Gouron/Albert Rigaudière (Hg.), Renaissance du pouvoir législatif et genèse de l’État (Publications de la Societé d’Histoire du Droit et des Institutions des Anciens Pays de Droit Écrit) Montpellier 1988, S. 29-57, hier: S. 56; Ders., Kleidung (wie Anm. 20) S. 32 u. 37; Martin Dinges, „Der feine Unterschied“. Die soziale Funktion der Kleidung in der höfischen Gesellschaft, in: Zeitschrift für Historische Forschung 19 (1992) S. 49-76, hier: S. 59-61. – [Neu 2. 5. 2005:] J.B. Salmon, Wealthy Corinth, a history of the city to 338 BC, Oxford 1984, ²1997: “Attacks on luxury [i.e. sumptuary laws] were well known in archaic Greece, and were not only [...] made by tyrants.” [zurück zum Text]
[24] Noch 1980 nahm der Katalog, Umbruch (wie Anm. 1, a) Bd. 1, Nr. 96 u. 363 mit der RPO 1530 und der (in Augsburg gedruckten) KO von Nürnberg 1568 für Augsburg vorlieb, ohne das zu erkennen; diesem Irrtum folgte 1994 der Katalog, Kurzweil (wie Anm. 1, a) S. 84f, und 2004 Kranz, Amberger (wie Anm. 15) S. 146 mit Anm. 178, die ihre Argumentation über die Bedeutung der Herrenstube in Augsburg für die goldenen Ketten auf diese Nürnberger Ordnung stützte, die jedoch im Gegensatz zu den Augsburger KO keine Stuben kennt (vgl. Tab. 1a). [zurück zum Text]
[25] Veronika Baur, Kleiderordnungen in Bayern vom 14. bis 19. Jahrhundert (Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs München 62) München 1975. [zurück zum Text]
[26] Hans Hasenöhrl, Die Kleiderordnungen im Alten Ulm, in: Ulmische Blätter 1 (1924) Nr. 2, S. 21-23; Carl Mollwo, Das Rote Buch der Stadt Ulm, Stuttgart 1905. [zurück zum Text]
[27] Joseph Baader (Hg.), Nürnberger Polizeiordnungen aus dem XIII bis XV Jahrhundert (Bibliothek des litterarischen Vereins in Stuttgart 63) Stuttgart 1861, Nachdruck Amsterdam 1966; ohne Fundstellen. [zurück zum Text]
[28] Julia Lehner, Die Mode im alten Nürnberg. Modische Entwicklung und sozialer Wandel in Nürnberg, aufgezeigt an den Nürnberger KO (Schriftenreihe des Stadtarchivs Nürnberg 36) Nürnberg 1984. [zurück zum Text]
[29] Jutta Zander-Seidel, Textiler Hausrat. Kleidung und Haustextilien in Nürnberg von 1500-1650, München 1990, speziell S. 290-299; sowie Dies., Kleidergesetzgebung und städtische Ordnung. Inhalte, Überwachung und Akzeptanz frühneuzeitlicher Kleiderordnungen, in: Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums und Berichte aus dem Forschungsinstitut für Realienkunde, Nürnberg 1993, S. 176-188. [zurück zum Text]
[30] Armin Wolf, Die Gesetze der Stadt Frankfurt am Main im Mittelalter (Veröffentlichungen der Frankfurter Historischen Kommission 13) Frankfurt a.M. 1969. [zurück zum Text]
[31] Inke Worgitzki, Kleiderordnungen in Frankfurt am Main von 1356-1731. Gesetzgebung, ständische Gesellschaft und soziale Wirklichkeit. Magisterarbeit Frankfurt a.M. 2000. Dies., Samthauben und Sendherren. Kleiderordnungen im frühneuzeitlichen Frankfurt, in: Archiv f. Frankfurts Geschichte u. Kunst 68 (2002) S. 167-199. [zurück zum Text]
[32] Anja Johann, Kontrolle mit Konsens. Sozialdisziplinierung in der Reichsstadt Frankfurt am Main im 16. Jahrhundert (Studien zur Frankfurter Geschichte 46) Frankfurt a.M. 2001. [zurück zum Text]
[33] Ein Beispiel: 1664 wurden in Ulm auf 4 Blättern seitens des Rats 15 Fälle von Bestrafung einiger Personen wegen unerlaubter Kleiderpracht aufgeführt, alles Frauen, dabei zwei goldene Ketten (StdA Ulm, A 4007). [zurück zum Text]
[34] Thomas Reller, Göttingen, verdanke ich den Hinweis auf: Werner Spieß, Der Stand der Geschlechter und der Stand der weißen Ringe. Das Problem „Patriziat und Honoratiorentum“ in der Stadt Braunschweig im 16. und 17. Jahrhundert, in: Braunschweigisches Jahrbuch 30 (1949) S. 65-80. Hildebrand Bodemeyer, Hannoversche Rechtsalterthümer, Erster Beitrag: Die Luxus- und Sitten-Gesetze, Göttingen 1857. [zurück zum Text]
[35] So Karl Härter, Reichsgesetzgebung und Reichsrecht, in: Josef Pauser/Martin Scheutz/Thomas Winkelbauer (Hg.), Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 44) Wien, München 2004, S. 312-326, hier: S. 312f u. 319-321. (Karl Härter, Frankfurt a.M., verdanke ich einen Vorabdruck.) Ders., Gesetzgebungsprozeß und gute Policey. Entstehungskontexte, Publikation und Geltungskraft frühneuzeitlicher Policeygesetze (PoliceyWorkingPapers. Working Papers des Arbeitskreises Policey/Polizei in der Vormoderne 3) 2002, im Internet: www.univie.ac.at/policey-ak/pwp/pwp_03.pdf (12.12.2003), hier: S. 1. Ders. (Hg.), Policey und frühneuzeitliche Gesellschaft (Ius Commune, Sonderhefte, Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte 129) Frankfurt a.M. 2000. Ders., Entwicklung und Funktion der Policeygesetzgebung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im 16. Jahrhundert, in: Ius Commune 20 (1993) S. 61-141. – Am Beispiel von Fürststift und Reichsstadt Kempten etwa ergibt sich zwischen den Polizeiordnungen des Reiches und der Territorien „ein differenziertes Bild wechselseitiger Beeinflussung sowie eine hohe Akzeptanz der Gesetzgebung und Verwaltung bei den Normadressaten, den ‚Untertanen’“; vgl. Peter Blickle/Peter Kissling/Heinrich Richard Schmidt (Hg.), Gute Policey als Politik im 16. Jahrhundert. Die Entstehung des öffentlichen Raumes in Oberdeutschland, Frankfurt a.M. 2003, S. X., darin speziell Peter Kissling und Lucas Marco Gisi. [zurück zum Text]
[36] Härter, Reichsgesetzgebung (wie Anm. 35) S. 319. [zurück zum Text]
[37] Härter, Gesetzgebungsprozeß (wie Anm. 35) S. 31, 30, 25. Bulst, Problem (wie Anm. 23) S. 53; Worgitzki, Kleiderordnungen (wie Anm. 31) S. 141ff. Lokale Umsetzung: Weber, Reichspolizeiordnungen (wie Anm. 22), S. 38-43. [zurück zum Text]
[38] Franziska Schmid-Grotz, Dillingen, verdanke ich Fundstellen zu frühen Augsburger KO, insbesondere der von 1453. Als hilfreich erwies sich das Projekt ‘Repertorium der Policeyordnungen’ (vgl. Anm. 18): Aus der entsprechenden Datenbank der Ordnungen für Augsburg verdanke ich Susanne F. Eser, Augsburg, zahlreiche Fundstellen auf Augsburger Kleider- und vor allem Hochzeitsordnungen. [zurück zum Text]
[39] Erläuterungen zur Tabelle: Auszugsweise mit dem (dunklen) Marderfutter (Ratsmitgliedern und Geschlechtern gemäß RPO 1530 erlaubt, wogegen den Kaufleuten nur das helle Kehlmarderfutter erlaubt war). Abkürzungen A, N, U, F für Augsburg, Nürnberg, Ulm, Frankfurt; danach die Jahreszahl. Hervorhebungen nicht im Original.
Reichsgesetze: Bezüglich der goldenen Ketten der Männer finden sich gegenüber RPO 1530 nur wenige Änderungen, so: RPO 1548 und 1577, jeweils Kapitel 10, Von Burgern, Bawern, unnd andern underthanen, wird – im Gegensatz zum Adel – unter Verzicht auf jede detaillierte Vorgaben der Kleiderbestimmungen pauschal festgelegt, dass jede Obrigkeit eine den jeweiligen lokalen Gegebenheiten entsprechende KO binnen Jahresfrist erlassen solle, bei Säumigkeit solle der Reichsfiskal einschreiten. – Kap. 19, Von Kriegsleuten, nur RPO 1530. – RPO 1530 17/3, Lokale Umsetzung/Änderung, wird RPO 1548 und 1577 in 14/3-4 wiederholt. – Zu RPO 1530 36/2, Schalcksnarrn: Entsprechendes schon in RA 1497, 1498 u. 1500. – Zu RPO 1530 39/2, Schlußbestimmungen: RPO 1548 37/5 wiederholt dies, nicht jedoch RPO 1577. Die Bekräftigung der gesamten RPO folgt jeweils unmittelbar (RPO 1530 39/3 und RPO 1548 37/6) bzw. entsprechend RPO 1577 38/7 und in den Vorreden des Kaisers.
KO A 1668: Ohne die in KO A 1582 getroffene Zulassung bezüglich des Rückenmarderfutters für ‚qualifizierte’ Kaufleute innerhalb der Kaufleutestube (vgl. KO U 1574). [zurück zum Text]
[40] Siehe auch die Gleichstellung der Doktoren mit den Rittern in den Reichsabschieden 1498 u. 1500. [zurück zum Text]
[41] Die Formulierung uber die wammes offentlich nicht hierauß gehenckt meint in diesem Zusammenhang wohl zunächst ‚offen aus dem Wams herausgehängt’, wobei die Bedeutung ‚öffentlich’ mitgeschwungen haben wird; vgl. etwa die Augsburger Ordnung von 1453 mit weder haimlich noch offenlich als Gegensatzpaar oder die Nürnberger Ordnung von 1516, das Verbot, goldene Ketten zu tragen, sei vom Rat ausgegangen und offenlich verrufft worden. Das Wort ‚offenlich’ hatte wohl beide Bedeutungen. Dabei schwankt die Schreibweise unregelmäßig zwischen offenlich und offentlich. Vgl. auch Reichsabschiede 1497 bis 1500 kein Gold noch Perlin offentlich für den ‚einfachen’ Adel. [zurück zum Text]
[42] Nur 1536 fehlt der Passus sofern von alters her fähig, wohl ein Versehen beim Abschreiben. [zurück zum Text]
[43] Unsere herren gepieten, das nun hinfuro ainicher Irer Burger kainen gekrönten Helm yendert haben, furen, machen, anschlagen, Malen noch prauchen soll, Inn kain weiß, Es were dann, das ains vorfordern, das von alter allso herpracht hetten. (StA Nürnberg, Rep. 52b, Nr. 232, fol. 115; sowie Rep. 52b, Nr. 233, fol. 116; beides Abschriften 16. Jahrhundert). Bei Baader, Nürnberger Polizeiordnungen (wie Anm. 27) S. 107, findet sich eine entsprechende Formulierung ohne Datierung und Fundort: es were dann, das ymantz vordern und elltern, das von allter also herbracht hetten. [zurück zum Text]
[44] In einem gedruckten Exemplar der Frankfurter KO von 1576 (s. Anh. 3, Quellen) findet sich zu diesem Passus die handschriftliche Randnotiz (zeitgenössisch oder bald danach), wer seindt dieselbe, gebe dem kindt ein namen (hierauf weist schon Worgitzki, Samthauben (wie Anm. 31) S. 178f hin). [zurück zum Text]
[45] Gunter Stemmler, Die Amtskette des Bürgermeisters. Ihre Geschichte sowie ihre historische Einordnung in Deutschland (Europäische Hochschulschriften 3, 922) Frankfurt a.M. u.a. 2002, hier: S. 45-50. [zurück zum Text]
[46] So verlangte der Frankfurter Rat 1488 von Johann von Rückingen, er dürfe nur daß swertlin, den ihm in Jerusalem als Ritter vom Heiligen Grab verliehenen zyprischen Schwertorden, tragen, jedoch ohne Kette. Weiter wurde Johann bedeutet, er solle das Gesetz halten wie andere Bürger. Als er sich nicht daran hielt, die ihm auferlegte Buße von 3 fl. nicht zahlte und schließlich zornig sein Bürgerrecht aufgab, wurde ihm trotz adliger Fürsprache bedeutet, ein Rath habe Privilegia, Ordnung unter den Burgern zu setzen und zu entsetzen; Johann könne binnen 8 Tagen wieder Bürger werden, habe sich jedoch wie andere zu halten, man sei aber auf königlichen Wunsch bereit, auf die verhängte Buße zu verzichten, jedoch dieweil Johann von Rückingen sich noch zur Zeit unschiglich haltet, lasse man ihn auf den Bornheimer Turm legen; erst nach dem schriftlichen Versprechen, sich nach der KO zu richten und Stellung zweier Bürgen wurde er nach 7 Wochen aus dieser Beugehaft entlassen. Die von Rückingen waren erst 1473 von der Gesellschaft Alten Limpurg rezipiert worden, was möglicherweise die Reaktion des Rates verschärft hatte. – Als 1507 der Rat dem Ritter Ludwig von Ottenstein das ritterliche Kleinod des königlichen dänischen Ordens, das er trug, abnehmen ließ, nahm sich der gesamte Adel der Pfalz der Sache so lebhaft an, dass unter Einschaltung des Kurfürsten der Frankfurter Rat den Orden wieder zustellen musste samt einem Geschenk eines Hengstes von 80 Gulden für den Beleidigten. – So die Praxis am Ende des 15. Jahrhunderts: Keiner sollte sich über die anderen Bürger durch Zeichen seiner Würde erheben. (Quellen und weitere Literatur zu diesen beiden einzigen so spektakulären Fällen, die in Frankfurt überliefert wurden, bei Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 422-423, Anm. 1257). [zurück zum Text]
[47] RPO 1548 und 1577 ebenso; die Bürger wurden auf zu erlassende lokale Ordnungen verwiesen (s. oben). [zurück zum Text]
[48] Die betreffende Passage von RPO 1530 14/1 ist ihrer Stellung nach auf die Männer des Adels bezogen; deren Frauen werden erst 14/5-8 behandelt. Hierfür spricht auch, dass laut KO die Geschlechterfrauen beispielsweise in Frankfurt 1576 goldene Ketten in einem Wert bis 100 fl. ohne Gebot eines Schnürleins tragen durften, während die RPO von 1548 und 1577 die betreffenden Bestimmungen für den Adel wiederholten; im anderen Falle wären die Frauen des einfachen Adels ja durch das Schnürlein gegenüber den Frauen der Geschlechter diskriminiert gewesen. – Dagegen sehen Bulst/Lüttenberg/Priever, Abbild (wie Anm. 15) S. 59-60 u. Abb. 9, ein Schnürlein gemäß RPO bei Afra Manlich, verheiratete von Dettighofen (zu ihrem Manne, David von Dettighofen, s. unten); ein Schnürlein sieht hier auch Kranz, Amberger (wie Anm. 15) S. 280; das Original des Gemäldes von Christoph Amberger in der Staatsgalerie Stuttgart (Inv.-Nr. L32, farbig abgebildet bei: Raimund Eirich, Memmingens Wirtschaft und Patriziat von 1347 bis 1551. Eine wirtschafts- und sozialgeschichtliche Untersuchung über das Memminger Patriziat während der Zunftverfassung, Weißenhorn 1971, hier: Abb. 13) zeigt jedoch eindeutig zwei ineinander geschmiegte Ketten aus metallischem Gold (Lichtreflexe verschieden von Stoff, Textil); der Anhänger hängt an der inneren Kette; ein bildlicher Hinweis auf ein Umwinden oder Durchziehen ist nicht zu erkennen (der dortigen Kustodin, Elsbeth Wiemann, verdanke ich diese durch eigene Beobachtungen bestätigten Hinweise); damit scheidet für die innere Kette die Identifizierung mit einem Schnürlein aus. [zurück zum Text]
[49] RPO 1530 17/5 sowie RPO 1548 und 1577 in 14/6; ebenso KO A 1735; nicht in Tab. 1a aufgenommen. [zurück zum Text]
[50] Der 1582 angezogene Vergleich zwischen Herren- und Kaufleutestube 1581 ist als Auszug für das jährliche Verlesen in beiden Stuben erhalten: StdA Augsburg, Reichsstadt, Kaufleutestube, vorl. Faszikel V [Abschrift, vermutlich 18. Jh.; Simone Herde, Augsburg, verdanke ich diesen Fund und den Literaturhinweis]; der Vergleich behandelt detailliert zwischen beiden Stuben den vorzueg im gehen und sitzen bey allen gemainen öffentlichen zusamenkunfften, als Kirchgängen, Tänzen, und dergleichen Conventibus für die Herrenstubenmitglieder, ausgenommen bei den Kaufleuten Personen des kleinen Rats und Gerichts Iren tragenden Ämptern und digniteten gemäß (d.h. laut von Stetten vor denen der Herrenstube ohne solche Ämter), sowie die KO: so sollen doch die Ruckhmäderer Röckh, den Jenigen von den E. Kauffleuth Stuben zutragen vergonnet seyn, welche die gerechtigkait der Kauffleuth Stuben von Ihren Eltern, durch geburt ererbt, und zwanzig ganzer Jahr beheurat gewesen, und in der ehe gelebt, und gegen der gassen keine offene Läden oder gewelb haben, mit wollnem Tuch, nit verbrembt, bis zu zwei Steppnähte; sollen allain die von der Herren Stuben, und mehrern gesellschafft, die Perlen, und das harte goldt als Pugllen, Medeien, Arm, Halßbänder und Kettenen zutragen, die Kaufleute auch nicht in vergoldeter Form, jedoch goldene Ringe; Strafbewehrung: 4 fl., für den Rückenmarder 10 fl., 24 fl. für säumige Stubenmeister usf. der Kaufleutestube, die strafen hätten sollen; das Argument wie von alters Je und allweeg herkommen wird noch nicht für die Herrenstube, aber für die Doktoren gebraucht; diesen Vergleich erwähnt und erläutert Paul von Stetten, Geschichte der Heil. Röm. Reichs Freyen Stadt Augspurg, Bd. 1, Frankfurt a.M. 1743, S. 635f: Weilen auch die Kauff-Leute seit einiger Zeit denen Geschlechtern und deren Stuben-Verwandten in Kleidungen und anderm Schmuck alles gleich zu machen angefangen […]. – Rangfragen im 17./18. Jahrhundert behandelt Wolfgang Wüst, Von Rang und Gang. Titulatur- und Zeremonienstreit im reichsstädtisch-fürstenstaatlichen Umfeld Augsburgs, in: Jörg Jochen Berns/Thomas Rahn, Zeremoniell als höfische Ästhetik in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, Tübingen 1995, S. 484-510. – Ab Mitte 16. Jh. kamen ohnehin alle Stadtpfleger aus der Herrenstube, vgl. Augsburger Stadtlexikon, hg. v. Günther Grünsteudel/Günter Hägele/Rudolf Frankenberger, Augsburg ²1998, S. 967f. – Alle von mir gesichteten bebilderten Augsburger Geschlechterbücher wurden ausschließlich von Herrenstubenmitgliedern angelegt (Herwart, Fugger, Pfister, Stetten, Rehlinger, Thenn, Hainhofer, Welser und die Mehrer Linck), vgl. Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 480. [zurück zum Text]
[51] Auch Fürsten wurden häufig ohne goldene Ketten abgebildet. So wurde der Orden vom goldenen Vließ bei nicht so feierlichen Gelegenheiten auch von den Majestäten gerne am Bande getragen; die schwere Kette war einfach hinderlich (Sonja Dünnebeil, Soziale Dynamik in spätmittelalterlichen Gruppen, in: Menschenbilder – Menschenbildner. Individuum und Gruppe im Blick des Historikers, hg. von Stephan Selzer/Ulf-Christian Ewert, Berlin 2002, S. 153-175, hier: S. 167). – Ebenso hingen die goldenen Anhänger, die sowohl Patrizier, wie Adlige gerne trugen, häufig nur an einem Bande oder einer Schnur, auch bei erwiesener Berechtigung. – Goldene Ketten konnten einen erheblichen Wert darstellen: Hans Welser, der Nürnberger Losunger, besaß laut seinem Nachlaßverzeichnis von 1601 ein guldene Mannßketten zu 448 fl. und ein Prunnen Ketten zu 315 fl. (Johann Michael Freiherr von Welser, Die Welser, bearb. von Ludwig Freiherr von Welser, 2 Bände, Nürnberg 1917, hier: Bd. 2, S. 275). Auf Medaillen und zwei Gemälden im Welserarchiv ist er mit 2 bis 4 Ketten dargestellt. [zurück zum Text]
[52] Karl Härter, Frankfurt a.M., verdanke ich aus dem Projekt ‚Repertorium der Policeyordnungen’ Einblick in die Nachweise für Köln, Lübeck, Ulm (welche mit der Kombination der Stichworte ‚ständische Differenzierung’ und ‚Schmuck’ geprüft wurden, Köln ohne Befund); für Straßburg gab es noch keine Auflistung (Januar 2004). [zurück zum Text]
[53] Womit die Grauen, Herren, des Adels, Doctorn, und unsere Rethe nicht gemeint seien. [zurück zum Text]
[54] Lübeck setzte entsprechend 1671 Männer, die solche vornehme Handelungen über See und Sand tuhn, daß sie wenigst über 20000 lübische Pfund contribuiren, den Standes Persohnen und Gelahrten gleich; vgl. auch Lübeck 1619, was dieser guten Stadt zu ehren geschicht (Anm. 56). [zurück zum Text]
[55] Jedoch nicht in allen, Basel etwa verbot 1769 generell. Stets ist das Detail interessant, z.B. Memmingen 1718 (Christoph Engelhard, Memmingen, verdanke ich kurzfristig recherchierte und bereitgestellte Kopien). [zurück zum Text]
[56] Das Beispiel von Lübeck 1619 sei hier zitiert: Der Erste Titul / Von Kleidung der Mannes Personen durch alle Stände. / I. Articul. / Gleich wie man nun nicht vornommen, das die Herrn der Regierung, und des Rahts, bestalte Syndici, für ire Personen uber iren Standt, biß anhero mit Kleidungen sich herfür gethan und andern böse Exempel gegeben, sondern daß jenige was von ihnen getragen wurdt, dieser guten Stadt zu ehren geschicht, welches sie sonst für ihre Personen wol gerne ringer machen wollten. So hat auch ein Erbar Rath nicht für nötig geachtet, den Personen, so in der Regierung sitzen, wie auch ihren Syndici, so eben eine gewisse Maß von Kleidungen vor zuschreiben: Sondern versiehet sich, es wird ein jeder nach dieser Stadt gelegenheit, sich seines herkommens, Standes, Dignitet und Condition erinnern, unnd daher pro discretione sich in- und außerhalb Landes, in Ehrbarlicher Kleidung also bezeigen, das es dieser guten Stadt, unnd ihme nicht vorweißlich seyn müge. Ordnung von 1612: Max Hasse, Von der Mode und von Kleidern (Lübecker Museumshefte 11) Lübeck 1973. [zurück zum Text]
[57] Gold war generell verboten für Bürgermeister und Ratspersonen bzw. Bürger in größeren Städten, so Dresden, und im Kurstift Köln . – Zu den weiteren durchgesehenen KO vgl. Anhang 3 und Anm. 52. [zurück zum Text]
[58] Untersucht wurden vor allem Gemälde, grafische Bildwerke, sowie eine besonders große Zahl Schaumünzen bzw. Medaillen. Aufgenommen wurden alle mit Ketten dargestellten Männer, mit Ausnahme von Grafen (die Fugger wurden, auch wenn sie Grafen waren, in die Liste aufgenommen) sowie Fürsten. Sofern eine Kette nicht eindeutig erkennbar war, wurde das Beispiel nicht aufgenommen. Entsprechendes gilt, wenn das Bildnis nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden konnte; jedoch wurden einige Muster für ‚anonyme Bildnisse’, wie sie in den meisten Trachtenbüchern kultiviert wurden, in die Auswertung aufgenommen. Die meisten solcher Anonymi können aufgrund ihrer Berufs- bzw. Standesbezeichnungen als berechtigt eingestuft werden. Ein Beispiel ist der ‚Hofmann’ von Jost Amman mit zwei goldenen Ketten (Jost Amman, Eygentliche Beschreibung Aller Stände auff Erden […], Frankfurt a.M. 1568, hier: S. 67). Es gibt bei ihm auch den Hofmann mit eingestecktem Bande, ebd., S. 43 u. 129. Nur wenige Anonymi konnten nicht ohne weiteres als berechtigt eingestuft werden (Anh. 1; dass gerade einige anonyme Hochzeitstänzer goldene Ketten zeigen, kann für Teilnehmer adliger Herkunft sprechen, die man wohl gerne auf Hochzeiten der städtischen Führungsschicht einlud). – Besonders ergiebig an goldenen Ketten identifizierbarer Männer erwiesen sich Medaillen, da dort das Sujet des Porträts vorherrscht, der Name der abgebildeten Person meist beigeschrieben ist und Medaillen in Sammelwerken hervorragend dokumentiert sind. So sind in dem mehrbändigen Standardwerk von Habich über die deutschen Schaumünzen des 16. Jahrhunderts 3680 Medaillen katalogisiert und abgebildet (Georg Habich, Die deutschen Schaumünzen des XVI. Jahrhunderts, 5 Bde., München 1929-1934); davon sind etwa 13% Bildnisse mit Männern, die goldene Ketten zeigen, die etwa zur Hälfte dem Hochadel angehören und zur anderen Hälfte ‘Sonstige’ (235, d.h. 6,4%), welche nachfolgend genauer untersucht werden; von diesen Sonstigen sind rund ein Drittel Räte und Wissenschaftler (meist Doktoren), nur zwei sind Künstler. Habich gilt auch heute noch als verläßlich (Hermann Maué, Nürnberg, dem ich weitere Hinweise verdanke). Vgl. auch Katalog, The Currency of Fame. Portrait Medals of the Renaissance, Stephen K. Scher (Hg.), New York/London 1994. – Außer Medaillen sind vor allem Stiche gut dokumentiert: Siehe etwa The Illustrated Bartsch, Bände 1-72/2, New York 1978-2001, z.B. Bd. 56 (Netherlandish Artists), New York 1987; Bd. 70/1 u. 2 (Johann Sadeler I.), New York 1999 u. 2001; Bd. 72/1 u. 2, (Aegidius Sadeler II.), New York 1997 u. 1998; als Sujets haben jedoch Stiche viele andere Schwerpunkte und somit für unser Thema geringere Ergiebigkeit. Bebilderte Geschlechterbücher und Trachtenbücher waren wegen ihrer Konzentration auf Kostümfiguren von Interesse. Bildnisse auf Grabmälern habe ich nur wenige erfaßt, ebenso Übertragungen in historische oder biblische Szenen, wie die Anbetung der Heiligen Drei Könige im Dom zu Münster aus der Werkstatt des Johann Brabender, ca. 1540, die den Mohr mit goldener Kette sowie Pfeife an Schnur nach neuester Renaissancemode darstellt, vgl. Géza Jászai, Dom und Domkammer in Münster (Die blauen Bücher) Königstein i.Ts. [1981], S. 45; hierzu gibt es viele weitere Beispiele: So finden sich auch im Weißkunig Szenen mit goldenen Ketten, so auf dem Holzschnitt zur Übergabe des Buches an Maximilian I., auf dem der König und einige seiner Ratgeber schwere goldene Ketten tragen: Katalog, Kaiser Maximilian I. Bewahrer und Reformer, hg. von Georg Schmidt-von Rhein, Ramstein 2002, S. 140. [zurück zum Text]
[59] Vgl. generell Frieder Hepp, Religion und Herrschaft in der Kurpfalz um 1600. Aus der Sicht des Heidelberger Kirchenrates Dr. Marcus zum Lamm (1544-1606), Heidelberg 1993; zu den Kostümfiguren: Rolf Walther, Das Hausbuch Melem. Ein Trachtenbuch des Frankfurter Patriziats aus dem 16. Jahrhundert, Frankfurt a.M. 1968, sowie die kurze Übersicht bei Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 380. [zurück zum Text]
[60] Hessische Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt, Hs. 1971, Bd. 23, Trachten. (Irmgard Bröning verdanke ich die Möglichkeit für zahlreiche Fotos.) Die Augsburger Trachten, fol. 30-44, werden auf fol. 30 eingeleitet: Augspurger gemeine unndt fürneme Tracht, gemalt zu Augspurg durch m. n. umbach, dem xviii. Martii, Anno m.d.lxix. / kosten zu malen 5 fl. 12 batzen. „m.“ steht für Maler (wohl verlesen zu „v. Umbach“ bei Rolf Walther, Die Trachtenbilder im Thesaurus Picturarum des Dr. Markus zum Lamm (1544-1606), in: Zeitschrift für Waffen- und Kostümkunde 11 (1969) S. 106-128, hier: Bildunterschrift zu Abb. 2). Ein Maler N. Umbach ist für jene Zeit unbekannt, jedoch der Maler Elias (Helias) Umbach; er kam 1554 zu Christoph Amberger in die Lehre, heiratete 1567 Sabina Gugerin, wurde 1568 Meister und starb 1572; denkbar wäre dieser für den Thesaurus, falls Markus zum Lamm den Vornamen nicht mehr kannte und „n.“ für NN steht; Sebastian Umbach ist 1521 Lernknabe bei Michel Apt, also wohl zu alt für 1569 (Gode Krämer, Augsburg, verdanke ich viele Hinweise). [zurück zum Text]
[61] Zu Anhängern an einer Schnur vgl. die Chronik Eisenberger oder das sogenannte Trachtenbuch des Augsburgers Matthäus Schwarz: Fink, Trachtenbücher (wie Anm. 1, a); Philippe Braunstein, Un banquier mis à nu. Autobiographie de Matthäus Schwarz, bourgeois d’Augsbourg, Paris 1992; Katalog, Kurzweil (wie Anm. 1, a) Nr. 49a-q. [zurück zum Text]
[62] Es folgen Der Handtwercks Junggesellen unndt Jungfraüen; Laidt tracht der Handtwercks man unndt weyber; der bauers oder dorff brütgam unndt braudt. Auch diese Männer (außer Laidt tracht) mit Degen, eine ausweislich vieler Bilder weit verbreitete Sitte, nicht nur in Augsburg; vgl. Bock, Chronik (wie Anm. 7) u.a. S. 441ff ; Häufungen in Augsburg bzw. Frankfurt sehen Kranz, Amberger (wie Anm. 15) S. 148 bzw. Kurt Löcher, Köln, dem ich das Manuskript seines auf dem Johann David Passavant-Kolloquium ‚Hans Holbein und der Wandel in der Kunst des frühen 16. Jahrhunderts’ am 23. 11. 2003 im Städelschen Kunstinstitut in Frankfurt a.M. gehaltenen Vortrags ‚Neue Ansätze in der deutschen Bildnismalerei ab 1525’ verdanke. [zurück zum Text]
[63] Fol. 73-88: In der lateinischen Einleitung für die Nürnberger Trachten ist gegen Ende vermerkt: Vestitus elegans est et decorus. Dies dürfte sich vor allem auf die vorher erwähnten summi viri dort beziehen, d.h. die Bürgermeister und Ratsherrn. Der Abschnitt Nürnberg ist nicht datiert, sonst 1564-73 und einmal 1599. Fol. 75 und 76: Tracht der preuttigam Im Geschlechtt; Tracht Die Denn preuttigam Nachgehn (Mann mit zwei Knaben). Leider fehlen für Nürnberg signifikante Bilder: Geschlechter, Bürgermeister usf. [zurück zum Text]
[64] Fol. 90: Tracht der burgermeinster oder rhatsherrn, 1565. [zurück zum Text]
[65] Fol. 25: Tracht oder klaidung der Rhatts herren zue Regensberg, 1575. [zurück zum Text]
[66] Fol. 129 und 131: Burgermeinster wie er zue rhatt ghet und Rhattsherr, 1572. Zum vom Bürgermeister getragenen Kölner ‚Zeppen’, dem würdevollen schwarzen Schulterband, vgl. Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 415, Anm. 1200. Zu weißem Amtsstab und Mi-parti-Amtstracht in Bildnissen Kölner Bürgermeister: Löcher, Neue Ansätze (wie Anm. 62), hier zum Bildnis des Bürgermeisters Arnold von Brauweiler (1535, Bartholomäus Bruyn d. Ä., mit Farbabbildung s. Rainer Budde/Roland Krischel (Hg.), Das Wallraf-Richartz-Museum, Hundert Meisterwerke von Simone Martini bis Edvard Munch, Köln 2001, S. 100f). – Die Frankfurter ‚Bürgermeisterbilder’ ebenfalls ohne goldene Ketten, 1605: Historisches Museum Frankfurt (HMF) B 906, abgebildet: Walther, Hausbuch (wie Anm. 59) Abb. 36; 1606: HMF B 1168, abgebildet: Johann, Kontrolle (wie Anm. 32) S. 152, sowie Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 267; 1599: HMF C 22679, abgebildet: Katalog, FFM 1200. Traditionen und Perspektiven einer Stadt, hg. von Lothar Gall, Sigmaringen 1994, hier: Nr. 3/98, zeigt nur einen Meßgehilfen im Leinwandhaus. [zurück zum Text]
[67] Bulst/Lüttenberg/Priever, Abbild (wie Anm. 15) nennen für das 17. Jahrhundert einige interessante Beispiele von Verletzungen, jedoch darunter – soweit ich sehe – keine goldenen Ketten bei den Männern. [zurück zum Text]
[68] Ausführlich: Kranz, Amberger (wie Anm. 15) Kat. 31; Katalog, Umbruch (wie Anm. 1, a) Bd. 2, Nr. 456. [zurück zum Text]
[69] Hermann = Hoermann von und zu Gutenberg: Augsburger Stadtlexikon (wie Anm. 50) S. 506-507. Ausführlich: Kranz, Amberger (wie Anm. 15) Kat. 4; Katalog, Umbruch (wie Anm. 1, a) Bd. 2, Nr. 448. [zurück zum Text]
[70] Sein Großvater etwa war adliger Söldner im Dienste des Rates von Lindau: Hans-Ulrich Freiherr von Ruepprecht, Die Herren von Dettighofen (Tettikoven), zugleich ein Beitrag zur Ahnentafel Decker-Hauff, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 40 (1981) S. 284-296, hier: S. 285-290. Geffcken, Soziale Schichtung (wie Anm. 3) S. 222f. Vgl. u.a. auch Gabriele Haug-Moritz, Der Schmalkaldische Bund 1530-1541/42. Eine Studie zu den genossenschaftlichen Strukturelementen der politischen Ordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 44) Leinfelden-Echterdingen 2002, S. 688f. Ausführlich: Kranz, Amberger (wie Anm. 15) Kat. 14. [zurück zum Text]
[71] Vgl. Kranz, Amberger (wie Anm. 15) Kat. 12, sowie ebd., S. 125/Anm. 42. [zurück zum Text]
[72] Bernd Möller, Deutschland im Zeitalter der Reformation, in: Deutsche Geschichte, Bd. 2: Frühe Neuzeit, Göttingen 1985, S. 1-154, hier: S. 56: Jakob Fugger 1511 Adel, 1514 Graf, 1526 alle jungen Männer der Familie dieselbe Erhöhung, 1530 Reichsgrafen mit Sitz und Stimme im Reichstag; erst 1538 Patriziat, davor Weberzunft. [zurück zum Text]
[73] Rohmann, Herkommen (wie Anm. 16) S. 18. [zurück zum Text]
[74] Eine umfassende Würdigung der Bilder von Landsknechten, ihrer Kleidung usf., gibt mit zahlreichen Abbildungen Matthias Rogg, Landsknechte und Reisläufer: Bilder vom Soldaten. Ein Stand in der Kunst des 16. Jahrhunderts (Krieg in der Geschichte 5; zugl. Universität Freiburg, Diss. 1998) Paderborn [u.a.] 2002 und Ders., „Zerhauen und zerschnitten, nach adelichen Sitten“. Herkunft, Entwicklung und Funktion soldatischer Tracht des 16. Jahrhunderts im Spiegel zeitgenössischer Kunst, in: Bernhard R. Kroener und Ralf Pröve (Hg.), Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit, Paderborn [u.a.] 1996. [zurück zum Text]
[75] Ein Beispiel ist Blasius von Holzhausen, 1521 Bürgermeister und als Gesandter für Frankfurt auf dem Wormser Reichstag, 1523 mit goldener Kette samt Gnadenpfennig. Hinweise verdanke ich Michael Matthäus, Frankfurt. Vgl. Franz Lerner, Gestalten – aus der Geschichte des Frankfurter Patrizier-Geschlechtes von Holzhausen, Frankfurt a.M. 1953, hier: Tafel 5 u. S. 108-109; Bodo Brinkmann/Jochen Sander, Deutsche Gemälde vor 1800 im Städel (Deutsche Gemälde vor 1800 in bedeutsamen Sammlungen. Illustriertes Gesamtverzeichnis, Bd. 1) Frankfurt a.M. 1999, hier: Tafel 176. [zurück zum Text]
[76] Die Fugger benötigten nach dem Erwerb der Herrschaft Kirchberg die Grafenwürde, weil sich einige ihrer adligen Untertanen weigerten, die Lehen von ihnen zu empfangen (Hinweis Peter Geffcken, München). [zurück zum Text]
[77] Hermann Maué in Katalog, Currency (wie Anm. 58) Nr. 110. [zurück zum Text]
[78] Pock: Narr Maximilian I., vgl. Yvonne Hackenbroch, Enseignes. Renaissance Hat Jewels. Florenz 1996, Nr. 211. – Kunz von der Rosen: Narr Maximilian I. Im Schwarzschen Trachtenbuch 1504 in ‚adligem’ Aufzug, jedoch ohne Kette; vgl. Braunstein, Un banquier (wie Anm. 61), S. 11 u. 116-117, Fink, Trachtenbücher (wie Anm. 1, a) S. 60, Katalog, Kurzweil (wie Anm. 1, a) S. 109, u. Michel Pastoureau, Des Teufels Tuch. eine Kulturgeschichte der Streifen und der gestreiften Stoffe, Frankfurt a.M./New York 1995, S. 60. Mit goldenem Halsring: Augsburger Stadtlexikon (wie Anm. 50), S. 762; Illustrated Bartsch (wie Anm. 58) Bd. 17, S. 163. – Bartholomäus Scheißpfeng: Dresdner Hofnarr, mit 4 Ketten sowie einem Narr auf dem Gnadenpfennig, vgl. Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 2085. – Hans von Singen: Hofnarr Markgraf Philipps von Baden, größenwahnsinnig (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 543). – Zwerg: Pastoureau, Tuch (wie diese Anm.) S. 66. – Schelklin: Katalog, Kurzweil (wie Anm. 1, a) Nr. 50c. – Weitere Narren und Zwerge mit goldenen Ketten (hier nicht mehr ausgewertet) finden sich in: E(rika) Tietze-Conrat, Dwarfs and jesters in art, London 1957, Abb. 30, 38, 52, 53, 59, 69(?), 70, 76, 82. (Abb. 41 und 66 sind in der Auswertung enthalten; Abb. 74 und 75 mit Orden, ohne Kette.) [zurück zum Text]
[79] Bauer als Narr (1494, Narrenschiff (Brant), Wolter, Teufelshörner (wie Anm. 20) Abb. 38); Der Narr (um 1510-1515, mit vielen Fingerringen, auch auf dem Mittelfinger der rechten Hand, Karl Oettinger, Altdeutsche Maler der Ostmark, Wien 1942, T. 52); Eitler Narr (1501, Aesopus (Brant), Wolter, Teufelshörner (wie Anm. 20) Abb. 113). [zurück zum Text]
[80] Pock und einer der Anonymi tragen wohl aus Narretei, eine verkehrte Welt zeigend, entgegen aller Gewohnheit einen Ring am unreinen Mittelfinger, dem ‚digitus impudicus’. Weitere Gegenbeispiele s. Anm. 79 u. 112. – Zu Kleidernarreteien sowie Modekritik allgemein vgl. den Überblick von Wolter, Teufelshörner (wie Anm. 20). Zur Modekritik in England: Aileen Ribeiro, Dress and Morality, Oxford/New York ²2003. Sehr anregend in diesem Zusammenhang auch Pastoureau, Tuch (wie Anm. 78). [zurück zum Text]
[81] Kammermaler Rudolfs II. Der Kaiser erhob ihn 1592 in den Adel und verlieh ihm 1605 weitere Privilegien; vgl. Joachim von Sandrarts Academie der Bau-, Bild- und Mahlerey-Künste von 1675. Leben der berühmten Maler, Bildhauer und Baumeister, hg. u. komm. von Dr. A. R. Peltzer, München 1925, S. 143 u. 148-149; Ulrich Thieme/Felix Becker (Hg.), Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler, von der Antike bis zur Gegenwart, Bd. 1, Leipzig 1907, S. 40-42. [zurück zum Text]
[82] Am 24.5.1588 verlieh Rudolf II. Spranger eine dreifache goldene Kette u. ein Wappen, letzteres gemeinsam mit seinen Brüdern Matthias u. Quirinus; vgl. Sandrart (wie Anm. 81) S. 143 u. 139-141; Thieme/Becker, Lexikon (wie Anm. 81) Bd. 31, Leipzig 1937, S. 403-406. [zurück zum Text]
[83] Nach seiner Krönung und entsprechender Porträtierung: Sandrart (wie Anm. 81) S. 200 u. 251. – Zu den Künstlern, die auch für verschiedene Herrscher tätig waren, gehört der bekannte Barockmaler Johann Heinrich Schönfeld (1609-1683); die Voreltern hätten Adelichen Stand gehabt (ebd., S. 204f); er wurde von Zeitgenossen häufig als adlig bezeichnet (u.a. Augsburger Malerbuch 1672, 1676, auf dem Porträtstich 1671, B. Kilian, als vir nobilissimus et praeclarissimus); aus deren Sicht also berechtigt und hier so eingestuft, aus heutiger Sicht bezweifelt von Herbert Pée, Johann Heinrich Schönfeld. Die Gemälde, Berlin 1971, S. 11. [zurück zum Text]
[84] Ulrich Merkl, Buchmalerei in Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Spätblüte und Endzeit einer Gattung, Regensburg 1999, Kat. 111 u. Abb. 160F: Nikolaus Glockendon, 1522-24. [zurück zum Text]
[85] Dazu war das Heraussuchen und Sichten von weit über 10.000 Bildern erforderlich. Die systematische Auswertung weiterer Bilderdateien (bisher nur Stadtarchiv Ulm und Historisches Museum Frankfurt) wird die Ergebnisse nicht wesentlich ändern. Nach Reduzierung der über 700 um die Doppelungen (d.h. gleiche Vorlage) verbleiben 649 genauer untersuchte Bilder. Die ‚Gesamttabelle’  dazu mit den Belegen und Einzelergebnissen = Tab. 4a (goldene Ketten ohne BGB) und Tab. 4b (goldene Ketten in BGB) findet sich aus Platzgründen nicht in der Druckversion, sondern seit dem 19. 10. 2003 – inzwischen erweitert – samt den Abbildungen dieses Aufsatzes in Farbe und weiteren Literaturangaben für die weitere Forschung hier im Internet. Vgl. auch hierzu die Hinweise in der Vorbemerkung. [zurück zum Text]
[86] Nur Altes Reich; stets einer Person zuordenbar, nicht nur einem Stand oder einer Gruppe; keine Grafen und Fürsten; keine Träger von nur Bändern oder Schnüren statt Ketten. [zurück zum Text]
[87] In Frankfurt und Ulm beispielsweise liegt die Anzahl der Kettenträger bei Männerbildnissen bei rund 10%. [zurück zum Text]
[88] Ulms 19 Kettenträger waren alle adlig, wie das Patriziat dort seit 1552 weitgehend (s. oben), oder sie waren Doktoren, in jedem Falle also berechtigt, ohne die lokale KO (1574ff) bemühen zu müssen. [zurück zum Text]
[89] 1621 wurden den Geschlechtern generell goldene Ketten eingeräumt, 1621/1640 Regierungsfunktionen. [zurück zum Text]
[90] Die üblicherweise zumindest bei offiziellen Missionen (z.B. Empfang des Kaisers) goldene Ketten auf den Bildnissen tragen: Die Nürnberger Septemviri schmückten sich laut den Wachsmedaillons von 1611/12 und 1625/27 alle mit goldenen Ketten (Katalog, Wenzel Jamnitzer und die Nürnberger Goldschmiedekunst 1500-1700. Germanisches Nationalmuseum, München 1985, Nr. 530 u. 531), ebenso die Bürgermeister und Ratsherrn des frühen 17. Jahrhunderts bei Herrscherempfängen: Renate Gold, Ehrenpforten, Baldachine, Feuerwerke. Nürnberger Herrscherempfänge vom 16. Jahrhundert bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts, Nürnberg 1990, Abb. 131: Der Herren Eltern Klaidung, zu Pferde, vermutlich die vier Herren Älteren, die Kaiser Matthias 1612 in Empfang nahmen, je ein Bündel von goldenen Ketten, beim Vordersten mit sichtbarem Medaillon. Abb. 132: Der Junkhern Livree, auf ihre aristokratische Herkunft weisen rote und goldene Baurdriers, die quer über den Oberkörper gelegt sind. Abb. 139: Die kay. Mayt. unter dem Himmel. Sechs Barhäuptige, wohl Ratsherren, mit je einem Bündel von Schulterketten, der Kaiser mit goldenem Vlies an goldener Kette und Hut. Abb. 143: Stich, Kaiser Matthias unter Traghimmel mit den Namen der Träger und Ablösungen, alle mit Wappen und goldenen Ketten, teilweise als Schulterketten. Dann, 1658: Abb. 171: Der Obrister Kriegs-Hauptmann, mit zwei Schulterketten und roter Schärpe. Abb. 178: Oblation der Thorschlüssel; am Spittlertor empfingen 12 Ratsherrn den Kaiser, alle mit zwei Schulterketten. Abb. 181: Sechs Nürnberger Ratsherren tragen den Baldachin über Kaiser Leopold I., in würdevoller schwarzer Amtstracht, je mit zwei Schulterketten. Abb. 183 u. 185: Drey der Herren Elteren und Beede Herren Losungere. Die fünf Herren Älteren des Nürnberger Rates, Namen sind angegeben, nahmen in zwei Gruppen mit je zwei Schulterketten am Einzug teil. Dagegen wurden für 1541 keine goldenen Ketten gezeigt, allerdings sind nur die Begleitreiter dargestellt, z.B. der Rayssigen kleydung. Diesen Nürnberger Bildern entspricht die Augsburger KO von 1735: Goldene Ketten dürfen die Patrizier tragen, die im Rat vertreten sind, jedoch nur bei Sollenitäten und Complimentierungen Grosser Herren. – In Clemens Jägers Augsburger Konsulatsbuch, 1545, ist die Szene während der Zunfterhebung 1368 dargestellt, wie die sechs Gesandten der Augsburger Handwerke vor dem Kleinen Rat ihre Forderungen vortrugen: Ohne goldene Ketten, historisch also richtig, vgl. Katalog, 450 Jahre Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, Augsburg 1987, Abb. 16. – Vgl. auch das Turnierbuch des René von Anjou: Lotte Kurras, Ritter und Turniere. Ein höfisches Fest in Buchillustrationen des Mittelalters und der frühen Neuzeit, Stuttgart/Zürich 1992, S. 38-39. [zurück zum Text]
[91] Jeweils linke Spalte, soweit pro Ort zwei Spalten; die 32 als Summe zunächst Unklarer für A+N+U+F. – Zeichenerklärung: ? = weiterhin ungeklärte Fälle; B = Bürgermeister; G = Geschlechter; A = Augsburg, F = Frankfurt, N = Nürnberg, U = Ulm. [zurück zum Text]
[92] In Augsburg hat sich unter 54 und in den weiteren Regionen unter 252, bei ohnehin viel kleinerem Anteil der Ungeklärten, kein einziger solcher Fall gefunden. [zurück zum Text]
[93] Die Formulierung der Frankfurter KO von 1576, güldine Ketten zutragen, sind allein denen Mannspersonen zugelassen, die es von alters hero fehig gewest, scheint mir ein deutlicher Hinweis auf eine Augsburg und Nürnberg entsprechende Tradition in Frankfurt zu sein. Sie würde die goldenen Ketten von Jakob Stralenberg und Claus Stalburg erklären. Beide Bildnisse habe ich deshalb als ‚berechtigt’ eingestuft: Außergewöhnlich prächtig präsentierte sich mit seiner Frau der damals wohl reichste Frankfurter, Claus Stalburg (1469-1524, Familie 1468 in die Gesellschaft Alten Limpurg aufgenommen, er ab 1497 Ratsmitglied, 1505 und 1514 jüngerer Bürgermeister, usf.) auf den Flügeln eines Altarbildes. Er mit eingesteckter, feiner goldener Kette, die Glieder mit kleinen Perlen besetzt; auch mit dem golddurchwirkten Netz seiner Haube präsentierte er sich als adelsgleich gemäß den Bestimmungen der Reichsabschiede von 1498 und 1500, die Rittern und Doktoren zwo Untz Golts (Goldfäden) in ihren Hauben erlaubten. Entsprechend ist auch der breite Hermelinbesatz unten an ihrem Oberkleid zu werten, sowie der Goldhintergrund und die für Bürgerliche völlig neuartige Vollfigurendarstellung des Paares. Vgl. (z.T. mit farbiger Abbildung): Brinkmann/Sander, Gemälde (wie Anm. 75) T. 141; Katalog, Der Bürgermeister, sein Maler und seine Familie: Hans Holbeins Madonna im Städel, Petersberg 2004, S. 186 u. Abb. 128; Anja Johann, Der Frankfurter Patrizier Claus Stalburg der Reiche (1469-1524). Zum Problem der Biographik der Frühneuzeit, in: Archiv f. Frankfurts Geschichte und Kunst 68 (2002) S. 35-55, hier: S. 50f; Dies., Kontrolle (wie Anm. 32) S. 156, 187f, 190. Lerner, Gestalten (wie Anm. 75) S. 171. – Stralenberg: Gemälde (Caldenbach), eine sehr zierliche, ins Wams gesteckte Kette. Die Familie vor 1406 in Alten Limpurg aufgenommen; Brinkmann/Sander, Gemälde (wie Anm. 75) T. 13; Lerner, Gestalten (wie Anm. 75) S. 172. (Hinweise zu diesen Bildnissen verdanke ich Stephan Kemperdick, Frankfurt a.M./Berlin.) – Am Beginn des 20. Jahrhunderts war von der distinktiven und damit hohen Bedeutung goldener Ketten bei Männern nichts mehr bekannt: Der sonst sehr ausführliche Friedrich Hottenroth, Altfrankfurter Trachten. Von den ersten geschichtlichen Spuren an bis ins 19. Jahrhundert, Frankfurt a.M. 1912, S. 79-85, geht auf den Kettenschmuck des Paares Stalburg nicht ein. [zurück zum Text]
[94] Die meisten der G-Fälle sind in der Tat Medaillen; Ausnahmen: Claus Stalburg und Jakob Stralenberg (Anm. 93), Christoph IV. Fürer (1612, Zeichnung, 1 goldene Kette, Ratsherr beim Empfang von Kaiser Matthias, vgl. Gold, Ehrenpforten (wie Anm. 1, a) S. 143; zumindest später war er Bürgermeister) und Sebald Welser (1582, Gemälde [Familienarchiv Welser], 4 goldene Ketten, war 1579-80 Consiliarius der Germanischen Nation zu Bologna, heiratete 1582 Magdalene Imhof mit Ausnahmeregelung bezügl. Gästezahl auf der Hochzeitsfeier, trug zeitlebens die goldene Kette, die ihm sein Großvater Sebald Haller vermacht hatte, der 1578 [geändert 27.5.05, Hinweis Bertold Freiherr von Haller] gestorben war (sein eigener Nachlass enthielt ebenfalls vier goldene Ketten); Welser, Welser (wie Anm. 51) Bd 1, S. 474-493, u. Bd. 2, S. 297-304; Ursula Koenigs-Erffa, Das Tagebuch des Sebald Welser aus dem Jahre 1577, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 46 (1955) S. 262-371; Ludwig Krauß, Die Altdorfer Gedächtnisrede auf Sebald Welser (+1589). Der lateinische Text mit Übersetzung, Einleitung und Erläuterungen, Nürnberg 1976 [mit Abb.]), sowie die Wachsreliefs der Septemviri (s. Anm. 90), Letztere schon nahe dem Rang von Bürgermeistern. Bei Bürgermeistern gibt es mit Christoph Tetzel ein frühes Beispiel (1528, Medaille, 1 goldene Kette, Duumvir; Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 972; Karl Friedrich von Frank, Standeserhebungen und Gnadenakte für das Deutsche Reich und die Österreichischen Erblande bis 1806, sowie kaiserlich österreichische bis 1823, mit einigen Nachträgen zum „Alt-Österreichischen Adels-Lexikon“ 1823-1918, 5 Bde., Schloß Senftenegg 1967-1974), was wieder darauf hindeutet, dass diese Gruppe wohl auch öffentlich früh goldene Ketten tragen durfte. [zurück zum Text]
[95] Auch der Geschlechterbräutigam sowie die Geschlechterbraut mit zwei Ratsherren ohne Ketten, beides von Jost Amman 1577, sind Beispiele (Lehner, Mode (wie Anm. 28) Abb. 24 u. 25, sowie als Vorsatzblatt Trauungsszene Rieterbuch). Ebenso die älteren Bürgermeister und der Geschlechterbräutigam 1614, ebd. Abb. 40 u. 41). Das Bild Hans Rieters d.Ä. 1577 im Kreise der Nürnberger Septemviri, alle ohne goldene Ketten (Geschlechterbuch Rieter, fol. 231; Abbildung: Stadtlexikon Nürnberg (wie Anm. 3) S. 975), zeigt ein für Nürnberg internes Ereignis, das mit einem Herrscherempfang nicht vergleichbar sein dürfte; vgl. Anm. 110. [zurück zum Text]
[96] Stemmler, Amtskette (wie Anm. 45) verneint generell die Möglichkeit von Amtsketten vor dem 19. Jahrhundert. [zurück zum Text]
[97] Es gibt keine Ketten mit Trägerfunktion für das Wams (Hinweis Jutta Zander-Seidel, Nürnberg). – Hans Leyckmann: Vgl. Anh. 1. – Rudolf Agricola: Humanist, Magister, lehrte an Universität Heidelberg, vgl. Ernst Buchner, Das deutsche Bildnis der Spätgotik und der frühen Dürerzeit, Berlin 1953, Nr. 36. – Hieronymus Tschekkenbürlin: Licenciat, Basel, vgl. Buchner, Bildnis (wie diese Anm.) Nr. 49 (bis hierher alle Ende des 15. Jahrhunderts). – Claus Stalburg und Jakob Stralenberg (1504 bzw. 1506, wie Anm. 93). – Hieronymus Haller [27.5.05: Da er bereits 1519 starb noch ohne Zusatz ‘von Hallerstein’, im Gegensatz zum Eintrag im Bartholomäus-Haller-Buch CBH, Hinweis Bertold Freiherr von Haller]: Nürnberger Patrizier, Rat Kaiser Maximilian I., undatiert, lebte 1472-1519, mit einer eingesteckten goldenen Kette samt einer verknoteten, die vollständig gezeigt wird, Karl Scheffler, Bildnisse aus drei Jahrhunderten der alten deutschen und niederländischen Malerei (Die Blauen Bücher) Königstein i.Ts./Leipzig o.J., Nr. 4. – Hans Ehinger von Gottenau: 1530, Bürger in Memmingen, kaiserlicher Rat, vgl. Eirich, Memmingens Wirtschaft (wie Anm. 48) Abb. 24. – Justinian von Holzhausen: 1536, im Doppelbildnis mit seiner Frau, Frankfurter Patrizier, 1535 Kriegsrat, Gesandter Reichstag Worms, Brinkmann/Sander, Gemälde (wie Anm. 75) T. 176. – Immerhin ein Adliger und zwei Fürsten: Siegmund von Dietrichstein, um 1515, Adel, Kanzler Maximilian I., mit zwei eingesteckten Ketten, Hackenbroch, Enseignes (wie Anm. 78) S. 209. – Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach: 1511, mit einem goldenen Halsring und einer eingesteckten goldenen Kette; bereits durch den goldenen Halsring ist dieser offen als Träger solchen Schmuckes ausgewiesen; vgl. Friedrich Winkler, Hans von Kulmbach. Leben und Werk eines fränkischen Künstlers der Dürerzeit, Kulmbach 1959, Tafel 48. – Friedrich der Weise (+1525), Illustrated Bartsch (wie Anm. 58) 11, S. 314f. [zurück zum Text]
[98] Drei adlige Domherren und der erste protestantische Bischof von Lübeck: Hieronymus Fuchs von Schweinshaupten (1533, Medaille, 1 goldene Kette, Domherr Würzburg; Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58), Nr. 1096), Johann Gottfried von Fürstenberg (1604, Gemälde, 2 goldene Ketten, 1 goldener Zahnstocher), Willibald von Redwitz (1536, Medaille, 1 goldene Kette, Domherr Bamberg; Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58), Nr. 888), Eberhard von Holle (1561-86, 3 goldene Ketten, 2 Anhänger; Museum f. Kunst u. Kultur Lübeck, B3437). – Auch bei geistlichen Grafen und Fürsten sind sie selten. Beispiele sind Kardinal Albrecht von Brandenburg (auch sonst durch seine Freude am Schmuck bekannt) und Graf Christoph I. von Stolberg (Domherr): Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 9, bzw. Nr. 2357. – Hinzu kommen zwei ausländische Bischöfe. [zurück zum Text]
[99] Auf der Zeitachse werden je 5 Jahre zusammengefaßt; beispielsweise wird 1500-1504 bei 1500 eingetragen. Personen auf einem Gruppenbild werden nur einmal gezählt (etwa Abb. 1), d.h. die datierbare Gesamtzahl ist für die Grafik um 31 reduziert. – Nicht aufgenommen werden einige Bildnisse, die lange Zeit nach dem Tod des Dargestellten entstanden und bei denen das zeitgenössische Vorbild unklar ist, wodurch eine Verfälschungsmöglichkeit in der Zeitverteilung gegeben wäre. Ein Beispiel solcher posthumer Serien, meist Stiche, hier von Sandrart (wie Anm. 81), ist: 1675 Seyfried Pfinzing von Henfenfeld (1568-1617) mit vier goldenen Ketten (Stadtlexikon Nürnberg (wie Anm. 3) S. 821-822, mit Abbildung). Die wenigen in der Gesamttabelle noch verbliebenen Beispiele können die Ergebnisse dieser Arbeit nicht nennenswert beeinflussen. [zurück zum Text]
[100] Davon 1500 bis 1519 sechs mal bürgerlich als große Besonderheit und einmal adlig: 1500 Augsburger Tanzbild (wie Abb. 1); um 1500 Dr. Johann Wespach, JUD am päpstlichen Hof, Buchner, Bildnis (wie Anm. 97) Nr. 75, Eirich (wie Anm. 48) Abb. 33; 1504 Claus Stalburg (wie Anm. 93); 1506 Jakob Stralenberg (wie Anm. 93); 1511 Wilhelm IV. Haller, Geschlechter Nürnberg, Peter Strieder, Tafelmalerei in Nürnberg 1350-1550, Königstein 1993, S. 312-315; um 1515 Pock (wie Anm. 78); um 1515 Siegmund von Dietrichstein (wie Anm. 97). [zurück zum Text]
[101] Zumindest bei der hier etwas auf die Reichsstädte fokussierten Bilderauswahl. – Bei mehreren erfüllten Kriterien wird in der Reihenfolge Niederadel – Fürstenräte/Doktoren – Militär/Gesandte – Herrenstube/Bürgermeister/Geschlechter zunächst das jeweils Voranstehende berücksichtigt. – Niederadel = ‘einfacher’ Adel, Ritter und Freiherrn. – Sonst = Militär/Gesandte/Narren/Unklare. [zurück zum Text]
[102] Die Häufigkeitsverteilung von goldenen Ketten beim Hochadel wurde nicht erfaßt. Sie setzt früher ein. [zurück zum Text]
[103] Zur Auswahl vgl. Anh. 4. Übersicht bebilderte Geschlechterbücher: Bock, Chronik (wie Anm. 7) Anh. 9, und Texte. Von Ulm sind bisher keine bekannt. – Für unser Thema waren bebilderte Geschlechterbücher aus dem gräflichen oder fürstlichen Bereich nicht von Interesse, siehe ebd.; vgl. hierzu neuerdings Verena Kessel/Johannes Mötsch, Die Grafen von Henneberg. Eine illustrierte Genealogie aus dem Jahr 1567, Frankfurt a.M. 2003. [zurück zum Text]
[104] Will man streng mit Tab. 2a und in Bezug auf KO vergleichen, müßte man hier zuerst noch reduzieren um die Fälle, die länger vor der Produktion des Buches zurückliegen (beispielsweise mindestens 30 Jahre) und bei denen der Künstler vermutlich keine Bildvorlage hatte, d.h. um zwei Fälle des 13.-14. und sechs weitere des 15. Jahrhunderts, alle Nürnberg (3 mal G, 5 mal berechtigt). [zurück zum Text]
[105] Da es praktisch nur ein Augsburger Buch mit durchgehenden Kostümfigurendarstellungen gibt, nämlich das Ehrenbuch der Fugger, welches hinsichtlich des Schmuckes noch nicht systematisch ausgewertet wurde, ist für Augsburg die Ausbeute an Männern mit goldenen Ketten noch gering: Es sind dies die drei Herrenstubenmitglieder Georg Herwart (in BGB Herwart 1544-48, 1538-46 mehrfach Bürgermeister), Jacob Rieter zu Bocksberg (in Rieter Geschlechterbuch 1570/84, Kammerherr des Kardinals Otto Truchsess von Waldburg) und Christoph von Stetten (in BGB von Stetten 1548, Patriziat 1538, Adel 1548). Zumindest der Großteil der Darstellungen von goldenen Ketten bei Fugger dürfte allerdings als berechtigt eingestuft werden, da die meisten Fugger schon seit den 1480er Jahren Mitglieder der Herrenstube waren bzw. zusätzlich auch andere Funktionen in Frage kommen, vgl. oben. [zurück zum Text]
[106] Um 1583, Zeichnung, 1 Kette mit Gnadenpfennig (Chronik Eisenberger, vgl. Bock, Chronik (wie Anm. 7) Abb. 28 u. S. 429, Anm. 1301, dort noch als Abweichung gewertet). Im Porträt des Wolffschen Familienstammbuches (ebd., S. 482, R6) ist er posthum 1630/31mit schrägen goldenen Ketten (oder Schulterborten) sowie neben ihm auf dem Tisch mit Helm und eisernen Handschuhen als Kriegsmann, d.h. als Militär, gekennzeichnet. [zurück zum Text]
[107] Die bebilderten Geschlechterbücher wurden wie alle Genealogien fleißig weitergegeben, in Text und Bild studiert und genutzt, von Familie, Geschlecht, angeheirateten Familien und Interessierten anderer Familien, auch bei Anbahnung von Heiratsallianzen, sowie von Genealogen und Heraldikern allgemein. Die teilweise fabulierten alten Herkommen tauchen in vielen Fällen Jahrhunderte später, teilweise bis heute, in anderen Genealogien auf; sie wurden mehr oder weniger kritisch bzw. unkritisch übernommen. Einige dieser Bücher wurden noch im 18. Jahrhundert neu angelegt sowie bis ins 19. bzw. 20. Jahrhundert in der Familie fortgeführt, z.B. Welser bzw. im siebenbürgisch-ungarischen Zweig der Haller bis 1928, deren Exemplar heute immer wieder als ungarisches Trachtenbuch genutzt wird. Ein Haller-Buch etwa diente mit notariell beglaubigten Abschriften der genealogischen Eintragungen zum Nachweis einer rechtmäßigen Besitzübertragung im erfolgreichen Streit der Haller gegen die Markgrafen von Brandenburg vor dem Reichskammergericht im 16. Jahrhundert. Die verschiedenen Linien der Haller – keine Familie hat so viele bebilderte Geschlechterbücher hervorgebracht – tauschten ihre Bücher immer wieder untereinander aus; der hohen Bedeutung entspricht der Fall eines Rücktransports nach Siebenbürgen 1621 mit bewaffnetem Begleitschutz; vgl. Helmut Freiherr Haller von Hallerstein, Nürnberger Geschlechterbücher, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 65 (1978) S. 212-235, hier: S. 233. Auch dem Nachweis des Adels der Familie dienten solche Bücher. Die Adressaten sind also nicht nur im engeren Familienkreis zu sehen. Dafür spricht auch der in einigen Vorworten wiedergegebene Rat des Sokrates, wer ein solches Ehrenbuch als im öffentlichen Leben Stehender schreibe (es waren ja alles Ratsfamilien), müsse Neid und Spott ertragen; vgl. Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 383. [zurück zum Text]
[108] Vgl. Peter Burke, Papier und Marktgeschrei. Die Geburt der Wissensgesellschaft, Berlin 2001. [zurück zum Text]
[109] Gregor Rohmann, „Eines Erbaren Raths gehorsamer amptman“. Clemens Jäger und die Geschichtsschreibung des 16. Jahrhunderts (Studien z. Geschichte d. Bayer. Schwaben 28) Augsburg 2001, S. 63-68, zu Familienbüchern ebd. S. 309: „Gerade die Ambivalenz von Vertraulichkeit und Öffentlichkeit bestimmte ihre Funktion.“ [zurück zum Text]
[110] Ab fol. 208: Bei der Audienz bei Karl V. 1546 noch ohne goldene Kette (fol. 212‘), dann 1546 als Fähn-rich (Militär) für Augsburg mit Schulterkette (214‘), ohne Kette in London 1549, Audienz bei Heinrich VIII., jener mit goldenem Anhänger und goldenem Hosenbandorden (215‘), 1550 wieder Fähnrich, nun für die kaiserliche Garde, mit Schulterkette (217‘), 1551 als Fähnrich in kaiserlichen Diensten, Schulterkette (218‘), 1560 von Papst Pius IV. zum Ritter geschlagen, der ihm gerade die goldene Kette umhängt (223‘, Abbildung: Stadtlexikon Nürnberg (wie Anm. 3) S. 902), dann als Oberster über ein Regiment Landsknechte von Nürnberg mit Schulterkette (224‘), 1567 zu Pferde, Schulterkette (228‘), Ritterschlag durch Kaiser Maximilian II., der Kaiser (den Schwertschlag ausübend) und zwei seiner Räte mit goldenen Ketten, die Kette für Hanns Rieter liegt schon auf dem Tisch bereit (229‘), 1577 im Kreise der Septemviri von Nürnberg, keiner trägt Ketten (231, mit Bleistift nachgetragen Septemviri 1577, Abbildung ebd. S. 975), vgl. hierzu u.a. Anm. 95. – In der Nähe dieser Rieter-Zeichnungen sind die von der Verleihung des Goldenen Vlieses in Prag und Landshut 1585, Kaiser und Fürsten mit goldenen Ketten, ebenso die Mehrzahl der Höflinge, nicht die Bediensteten und Musiker (Katalog, Prag um 1600. Kunst und Kultur am Hofe Rudolfs II., Freren 1988, hier: Nr. 8 u. Farbtafel 2, S. 114). [zurück zum Text]
[111] Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 427-433. [zurück zum Text]
[112] So trägt etwa Jacob Freiherr von Mörsberg, der 1538 Regina Fugger heiratete, eine goldene Kette und einen Zwillings- bzw. Verlobungsring (zwei ineinander geschlungene Ringe, von denen einer lose vom anderen, auf den Finger gesteckten, herabhängt), eine äußerst seltene Darstellung. Ebenso selten sitzt dieser Zwillingsring ausgerechnet auf dem als unrein geltenden Mittelfinger, dem ‚digitus impudicus’. Im Fuggerbuch fand ich immerhin mehrere beringte Mittelfinger, auch Regina an beiden Händen (vgl. Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 429, Anm. 1297), einen weiteren in einem Augsburger Monatsbild (Kurzweil (wie Anm. 1, a) S. 156, der am Tisch sitzende Mann), den Chronisten Eisenberger (Abb. 4), sowie bezeichnenderweise zwei Narren (vgl. Anm. 79 u. 80). – Nach Abschluß dieser Arbeit wurde noch das Nürnberger Große Tucherbuch durchgesehen, das inzwischen als CD-Edition vom Haus der Bayerischen Geschichte herausgegeben wurde. Männer mit goldenen Ketten finden sich auf den Blättern (in Klammern Anzahl bei mehr als einer Kette, A = Anhänger, e = eingesteckte Kette): 39 (e), 47, 50, 51 (e), 79 (2e), 86, 108, 126, 136 (e), 150 (2,A), 176 (3), 192 (2). Bei den ersten drei Beispielen dürften die Ketten unhistorisch zugeordnet sein (Sterbejahr bis 1450), ähnlich wie auch die Kleiderwiedergabe bei frühen Generationen nicht immer historisch korrekt erfolgte, vgl. Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 419 u. 479. Die Tucher-Männer des 16. Jahrhunderts haben bis auf zwei „Antwerpener“ alle eine politische Funktion in Nürnberg. Sie konnten wohl als von alters befugt goldene Ketten tragen. Eine genauere Auswertung steht aus. [zurück zum Text]
[113] Zu Ulm und Lübeck (s. unten) fehlen noch die Bildbeispiele, die nicht ohnehin Adel oder Doktoren sind. [zurück zum Text]
[114] Sonja Dünnebeil, Die Lübecker Zirkel-Gesellschaft. Formen der Selbstdarstellung einer städtischen Oberschicht (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, hg. vom Archiv der Hansestadt, Reihe B, Band 27) Lübeck 1996. Dies., Vereinigungen der städtischen Oberschicht im Hanseraum und deren Repräsentationsbedürfnis, in: Janusz Tandecki (Hg.), Die Rolle der Stadtgemeinden und bürgerlichen Genossenschaften im Hanseraum in der Entwicklung und Vermittlung des gesellschaftlichen und kulturellen Gedankengutes im Spätmittelalter, Torn 2000, u.a. S. 76. – Nachtrag 31.5.2005: Zur Zirkelgesellschaft vgl. auch neuerdings Sonja Dünnebeil, Zur Bedeutung der Zirkel-Gesellschaft im 15. Jahrhundert, in: Beiträge zur Sozialgeschichte Lübecker Oberschichten im Spätmittelalter. Vorträge einer Arbeitssitzung vom 14. Juli 2000 in Kiel, hrsg. von Harm von Seggern und Gerhard Fouquet (Online-Publikationen der Kieler Professur für Wirtschafts- und Sozialgeschichte 1), Kiel 2005, S. 17-39, speziell zum Gesellschaftszeichen mit goldener Kette: S. 32-33: http://www.histosem.uni-kiel.de/lehrstuehle/wirtschaft/epubl/luebeck/duennebeil.pdf (31.5.2005) und insgesamt:  http://www.histosem.uni-kiel.de/lehrstuehle/wirtschaft/epubl/epubl.htm (31.5.2005). [zurück zum Text]
[115] Wilhelm Mantels, Kaiser Karl IV. Hoflager in Lübeck, in: Ders., Beiträge zur lübisch-hansischen Geschichte. Ausgewählte historische Arbeiten, Jena 1881, S. 287-323, hier: S. 317f, 320ff, 307. Zur Historizität vgl. Erich Hoffmann, Der Besuch Kaiser Karls IV. in Lübeck 1375, in: Werner Paravicini (Hg.), Nord und Süd in der deutschen Geschichte des Mittelalters. Akten des Kolloquiums veranstaltet zu Ehren von Karl Jordan, 1907-1984, Kiel, 15.-16. Mai 1987 (Kieler Historische Studien 34) Sigmaringen 1990, S.73-95, hier: S. 85f u. 90. [zurück zum Text]
[116] Enea Silvio Piccolomini, Deutschland. Der Brieftraktat an Martin Mayer und Jakob Wimpfelings „Antworten und Einwendungen gegen Enea Silvio“, übersetzt und erläutert von Adolf Schmidt, Graz 1962, S. 174.; vgl. Stemmler, Amtskette (wie Anm. 45) S. 41-42. Praun, Beschreibung (wie Anm. 10) S. 128-130, berichtete, im Rat säßen 12 Bürgermeister, alle Geschlechter und Ritter, schon Kaiser Friedrich I. habe sie geadelt und ihnen erlaubt, Gold zu tragen. [zurück zum Text]
[117] Dünnebeil, Zirkel-Gesellschaft (wie Anm. 114) Abb. 4, 5 u. 26, S. 19-21 u. 205 sowie persönliche Mitteilung. Die Zirkel-Gesellschaft war während der Unruhen zur Wullenwever-Zeit (ca. 1530-35) eingeschlafen und wurde erst 1580 wieder gegründet (ebd. S. 8-9). – Zum Problem des Patriziats in Lübeck vgl. auch Cornelia Meyer-Stoll, Die lübeckische Kaufmannschaft des 17. Jahrhunderts unter wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Aspekten (Europäische Hochschulschriften, Reihe III, Bd. 399) Frankfurt a.M. [u.a.] 1989, S. 202-211. [zurück zum Text]
[118] Mit Abbildung bei Dünnebeil, Zirkel-Gesellschaft (wie Anm. 114) Abb. 5, S. 21f, 264f u. 279ff. Alle mir bekannten Bildnisse Lübecker Männer mit goldenen Ketten sind, wie im Falle Ulms, Doktoren oder Adlige, die ohnehin goldene Ketten tragen durften. – Hildegard Vogeler, Lübeck, verdanke ich Hinweise auf Bilder sowie Klärungen. – Vgl. Lutz Trautmann, Bildliche Repräsentation der Ratsherren in Lüneburg und Lübeck am Beginn der Neuzeit, Magisterarbeit Universität Münster, Münster 2001 [ihm verdanke ich ein Exemplar]. Ders., Die Ganzfigurenportraits der Bürgermeister Leonhard und Heinrich Töbing. Repräsentation und Selbstverständnis ratsherrlicher Familien in Lüneburg, in: Hansische Geschichtsblätter 118 (2000) S. 77-107. (Nachtrag 2.6.2005: Vgl. zu Lüneburg als Hintergrund auch: Ders., Die Lüneburger Bilderchronik des Helmold Rodewolt. Skizzen zur bürgerlichen Repräsentation, Heraldik und Genealogie des ausgehenden 16. Jahrhunderts, in: Zeitdokumente. Fünftes Heimatbuch für den Landkreis Lüneburg, hg. vom Landkreis Lüneburg, Husum 2004, S. 114-149.) – Stefanie Rüther, Strategien der Erinnerung. Zur Repräsentation der Lübecker Ratsherren, in: Thomas Hill/Dietrich W. Poeck (Hg.), Gemeinschaft und Geschichtsbilder im Hanseraum (Kieler Werkstücke, Reihe E: Beiträge zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bd. 1) Frankfurt a.M. [u.a.] 2000. – Anderen Fällen entsprechend wurden die Ratsherren und Mitglieder der Zirkel-Gesellschaft keineswegs stets mit ihrem Gesellschaftszeichen dargestellt, so Thomas von Wickede (1475-1527), seit 1501 Vollmitglied der Zirkel-Gesellschaft, 1506 Rat, 1524 vom dänischen König zum Ritter geschlagen. Farbige Abbildung: Albert d’Haenens, Die Welt der Hanse, Antwerpen 1984, Abb. 300; Bildbeschreibung u. Lebensdaten: Trautmann, Repräsentation (wie diese Anm., oben) S. 63-64. [zurück zum Text]
[119] Giuseppe Toderi, La medaglie italiane del XVI secolo, 3 Bände, Florenz 2000, stellt 2860 Medaillen aus Italien vor, davon bei Männern mit goldenen Ketten nur 26 Grafen und Fürsten (0,9%) und 15 ‘Sonstige’ (0,5%), zusammen 1,4%, also eine Größenordnung unter den deutschen Verhältnissen (italienische Frauen zeigen wie anderswo etwas mehr goldene Ketten als Männer); vgl. die für ‚den Habich’ in Anm. 58 notierten Werte (13%, je zur Hälfte Hochadel und Sonstige). Weitere Literaturhinweise verdanke ich Hermann Maué, Nürnberg, Michael Matheus und Martin Bertram, beide Rom, sowie Fritz Schmidt, Mannheim. [zurück zum Text]
[120] Max von Boehn, Die Mode, bearb. von Ingrid Loschek, Bd 1, München 1976, S. 221. [zurück zum Text]
[121] Eva Nienholdt, Die deutsche Tracht im Wandel der Jahrhunderte, Berlin/Leipzig 1938, S. 82. [zurück zum Text]
[122] Erich Steingräber, Alter Schmuck. Die Kunst des europäischen Schmuckes, München 1956, S. 96. – Allerdings sahen die Moralisten auch in Italien bei Ketten Exzesse, etwa bei einem Mailänder Ritter, der in diplomatischer Mission in Florenz jeden Tag, um anzugeben, mehrere verschiedenartige Ketten getragen habe. Vgl. Sebastian Brant, Fabeln: Sebastian Brants Ergänzungen zur Aesop-Ausgabe von 1501, hg. u. übersetzt von Bernd Schneider, (Arbeiten und Editionen zur mittleren deutschen Literatur, N.F. 4) Stuttgart-Bad Cannstadt 1999, hier: S. 79-80; vgl. Wolter, Teufelshörner (wie Anm. 20) S. 100. – Florentinische Gesandte seien einzigartigerweise bekannt dafür gewesen, ihre Kleidung mehrfach täglich zu wechseln: Carole Collier Frick, im Internet: www.history.ac.uk/reviews/paper FrickC.htm (14. 2. 2004). [zurück zum Text]
[123] Carole Collier Frick, Dressing Renaissance Florence. Families, Fortunes, and Fine Clothing, Baltimore/London 2002, S. 151f mit Anm. 11 u. S. 223. [zurück zum Text]
[124] Die Frauen entsprechend. Katalog, 1648, Krieg und Frieden in Europa, hg. von Klaus Bußmann/Heinz Schilling, München 1998, Nr. 720; da vermutlich lauter Gesandte gemeint sind, hier als berechtigt eingestuft. [zurück zum Text]
[125] Ribeiro, Dress (wie Anm. 80) S. 46f u. 63f. Wilfrid Hooper, The Tudor Sumptuary Laws, in: English Historical Review 30 (1915) S. 433-449. Es wurde nach Ständen und Einkommen geregelt: N. B. Harte, State Control of Dress and Social Change in Pre-Industrial England, in: Trade, Government and Economy in: Pre-Industrial England, hg. von D. C. Coleman/A. H. John, London 1976, S. 132-165, hier: S. 134-137 u. 148f. Hunt, Governance (wie Anm. 21). Frances E. Baldwin, Sumptuary Legislation and Personal Regulation in England, Baltimore 1926. [zurück zum Text]
[126] Hepp, Religion (wie Anm. 59) Abb. 16. [zurück zum Text]
[127] Bisher wurden nur 31 Bildnisse untersucht (ohne Grafen/Fürsten), wovon 5 unklare Fälle verblieben. [zurück zum Text]
[128] Siehe schon Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 433-437. – Ottfried Neubecker, Heraldik. Wappen – ihr Ursprung, Sinn und Wert, Frankfurt a.M. 1977, S. 162f: „Bügelhelm und Adelskrone können […] in Deutschland als Adelsprivilegien angesehen werden“, bis erstes Drittel 14. Jahrhundert habe es Adelskronen auf Wappenhelmen nur bei Herrscherfamilien gegeben, bald danach aber auch bei „weit geringeren Geschlechtern“.  [zurück zum Text]
[129] Dies entspricht den schon von Gustav Seyler präzise mitgeteilten Befunden, dass Friedrich III. die Helmkrone „sogar simplen Wappengenossen verliehen“ habe und der Entwertungsprozeß der Helmkrone „damit endete, daß auch bürgerliche Geschlechter ihre selbsterwählten Wappen mit Helmkronen auszierten“ sowie umgekehrt unter Karl V. und Ferdinand I. es keineswegs die Regel war, „die adelichen Helme mit Krone zu ertheilen“, vgl. Seyler, Geschichte (wie Anm. 12) S. 488f. ‚Der Seyler’ gilt auch heute noch als Standardwerk. [zurück zum Text]
[130] Bock, Chronik (wie Anm. 7) Abb. 73‘. [zurück zum Text]
[131] Felicitas Schmieder/Kerstin Schulmeyer, Bürgerstadt, in: Katalog, FFM (wie Anm. 65) S. 62 (Nr. 2/29). [zurück zum Text]
[132] Institut für Stadtgeschichte (ISG) Frankfurt, Holzhausen Archiv, Kasten 47 (Adels- u. Wappenbestätigung für Justinian von Holzhausen, 1549 Jan 20); farbige Abbildung: Michael Matthäus, Hamman von Holzhausen (1467-1536). Ein Frankfurter Patrizier im Zeitalter der Reformation, (Studien zur Frankfurter Geschichte 48) Frankfurt a.M. 2002, S. 34. [zurück zum Text]
[133] ISG Frankfurt, Fichard Archiv 13 (Wappenbrief für Johann Fichard, 1541 Jan. 20); vgl. Georg Swarzenski (Hg.)/Rosy Schilling (Bearb.), Die illuminierten Handschriften und Einzelminiaturen des Mittelalters und der Renaissance in Frankfurter Besitz, Frankfurt a.M. 1929, Nr. 210. [zurück zum Text]
[134] Vgl. Seyler, Geschichte (wie Anm. 12) S. 488 u. 833; Thomas Zotz, in: Konstanzer Arbeitskreis (wie Anm. 14) S. 109-110, hier: S. 110. Vgl. auch die in Anm. 43 zitierte Ordnung von 1447. [zurück zum Text]
[135] Bock, Chronik (wie Anm. 7) Abb. 10‘. [zurück zum Text]
[136] Bock, Chronik (wie Anm. 7) Abb. 99: So rechts das Wappen der nicht-adligen Knoblauch, daneben vier als adlig mit Krone und mehreren Bügeln charakterisierte Helme. [zurück zum Text]
[137] Im Vergleich zur Chronik Eisenberger vgl. Bock, Chronik (wie Anm. 7). [zurück zum Text]
[138] ISG Frankfurt a.M., Privilegienkammer, fol. M18. [zurück zum Text]
[139] Den Stechhelm mit einer Spange bekamen die Frankfurter Patrizier, z.B. die Melem, eine dem Bügelhelm nahe Zwischenstufe die von Holzhausen und den adligen Bügelhelm ohne bzw. mit Krone die Knoblauch bzw. Dr. Fichard dem Adelsbrief entsprechend: Amman, Eygentliche Beschreibung (wie Anm. 58) S. 129, 104, 110 u. 130. [zurück zum Text]
[140] Vgl. hierzu schon Bock, Chronik (wie Anm. 7) unter Stichwort Wappenhelm/„Zwischenform“. [zurück zum Text]
[141] CBH-E und CBH-III. [zurück zum Text]
[142] Wesentliche Hinweise und Diskussionen verdanke ich Berthold Freiherr von Haller, Nürnberg. [zurück zum Text]
[143] RPO 1530 16/1 sowie RPO 1548 und 1577 in 13/1. – Zum Thema ‚equites aurati’ vgl. Eberhard Schmitt, Behaust im Heiligen Römischen Reich? Das europäische Beziehungsnetz der ‚equites aurati’ im Zeitalter Kaiser Karls V, in: Sefik Alp Bahadir (Hg.), Kultur und Region im Zeichen der Globalisierung. Wohin treiben die Regionalkulturen? Beiträge zum 14. interdisziplinären Kolloquium des Zentralinstituts für Regionalforschung der Universität Erlangen-Nürnberg, Neustadt a.d. Aisch 2000; Ders., Die „Ritter vom güldenen Sporn“: Eine Leistungselite der Zeit Kaiser Karls V., in: Kaiser Karl V. und seine Zeit. Katalog zu den Ausstellungen der Bibliothek Otto Schäfer, Schweinfurt, hg. von Stephan Diller, Bamberg 2000, S. 136-142; Ders., Behaust im Heiligen Römischen Reich? Das europäische Beziehungsnetz der ‚equites aurati’ im Zeitalter Kaiser Karl V., im Internet: www.orient.uni-erlangen.de/kultur/papers/schmitt.htm (22.11.2002), nur in der Internetfassung, ohne Quellenangabe; der Hinweis auf die RPO auch schon bei Dems., Behaust (wie diese Anm., oben) S. 419. [zurück zum Text]
[144] Deshalb drei von den Letzteren nicht in Tab. 2c: Bertold I. (Nr. 13, †1379), Heinrich III. (Nr. 17, +1366) und Niclas (Nr. 27, +1365); weil Sebastian I. (Nr. 115, +1543) in CBH-III mit goldenen Ketten dargestellt ist, wurde auch sein Bild von CBH-E in die Gesamttabelle aufgenommen, letzteres aber in der Bilanz nicht mitgezählt. [zurück zum Text]
[145] Denn die Bezeichnung Ritter ist überall im Text nachgetragen und in der Aufzählung der Ritter des Geschlechts in der Vorrede fehlt der Autor selber noch; vermutlich erklärt sich auch auf diese Weise die schlechte Qualität der Vergoldung in seinem Falle, während seine goldene Kette sauber ausgeführt ist, also wohl zeitlich von der Anlage des Buches stammt; dies stimmt mit den urkundlichen Bezeichnungen für Bartholomäus I. überein (Bertold Freiherr von Haller). [zurück zum Text]
[146] Peter Strieder, Dürer, Augsburg 1996, Nr. 413-416; Engelbert Wagner, Hausen bei Forchheim. Aus der Geschichte eines fränkischen Dorfes, Bamberg 1997, S. 19-22. – Auch Albrecht Altdorfer gibt auf seinem Historiengemälde von 1518 zum Sieg Karls des Großen über die Hunnen bei Regensburg ein Beispiel einer vollständig vergoldeten Rüstung (hier der des Kaisers samt der seines Pferdes); dabei verwendete der Maler Ritterharnische und Landsknechtskostüme aus dem späten Mittelalter, d.h. „er versetzte das Ereignis in die Gegenwart“; vergl. Kurt Löcher, in: Katalog, Die Gemälde des 16. Jahrhunderts, Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, bearb. von Kurt Löcher unter Mitarb. von Carola Gries, Stuttgart 1997, S. 27-30. [zurück zum Text]
[147] Albrecht Dürer hat sonst goldene Ketten bei Männern wohl nur als Attribut von Herrschern dargestellt, etwa als Ordensketten (z.B. Goldenes Vlies). – Ein umfangreicher Aufsatz Bertold Freiherr v. Hallers zu den Beziehungen der Haller zu Albrecht Dürer ist in Vorbereitung. Vgl. u.a. auch die Madonna mit Kind (Haller-Madonna), in: Klaus Albrecht Schröder/Maria Luise Sternath (Hg.), Albrecht Dürer, (Katalog, Albertina, Wien) Ostfildern-Ruit 2003, S. 178-181. [zurück zum Text]
[148] Vgl. Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 373-374 u. 406 sowie weitere Stellen. [zurück zum Text]
[149] Kanler: Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 2643; Helmut Wachauf, Nürnberger Bürger als Juristen, Diss. Erlangen-Nürnberg 1972, S. 40, Nr. 80. – Tizian: Pfalzgraf u. Eques auratus, Illustrated Bartsch (wie Anm. 58) Bd. 39/1, S. 207-208. – Vasari: Ritter des goldenen Sporns, Thieme/Becker, Lexikon (wie Anm. 81). – Bottrigari: Humanist, vgl. Toderi, Medaglie (wie Anm. 119) Nr. 1326-1327. [zurück zum Text]
[150] Einschränkende Argumente dieser Art kennen wir in KO bisher bei den goldenen Kronen auf den Wappenhelmen (Nürnberg 1447), ebenfalls einem Merkmal für Adelsgleichheit. Nur in Frankfurt 1597 zusätzlich für die seidenen Halsschnüre. [zurück zum Text]
[151] Der Briefadel, zu dem der ins Patriziat eingeheiratete Chronist gehörte, nahm „den Patriciern gegenüber eine subordinirte Stellung“ ein, Seyler, Geschichte (wie Anm. 12) S. 346 u. 347: „Die alten zum Regimente geborenen Geschlechter […] gelten nunmehr als alte Adelsgeschlechter“; hierzu gehört wohl auch, dass die Patriziergesellschaften Briefadlige nicht ohne weiteres aufnahmen (s. Anm. 11). [zurück zum Text]
[152] Karl Härter, Frankfurt a.M., gab Hinweise und ermutigte zu der folgenden Deutung. [zurück zum Text]
[153] Georg Schmidt, Städtetag, Städtehanse und frühneuzeitliche Reichsverfassung, in: Michael Stolleis (Hg.), Recht, Verfassung und Verwaltung in der frühneuzeitlichen Stadt (Städteforschung A 31) Köln 1991, S. 41-61, hier: S. 50-56. Ders., Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Frühen Neuzeit 1495-1806, Mün-chen 1999, S. 38f. [zurück zum Text]
[154] Wolfgang von Stromer, Welser Augsburg und Welser Nürnberg: Zwei Unternehmen und ihre Standorte, in: Die Welser, Neue Forschungen zur Geschichte und Kultur des oberdeutschen Handelshauses, hg. von Mark Häberlein/Johannes Burkhardt (Colloquia Augustana 16), Berlin 2002, S. 215-222. [zurück zum Text]
[155] Was den Regierungsdauern entsprechend nach jeweils längeren Zeiträumen aktuell war. Felicitas Schmieder, Frankfurt, der König und das Reich. Begleitschrift zur ständigen Ausstellung „Von der Pfalz zur frühen Stadt. Frankfurt im Mittelalter“ im Historischen Museum Frankfurt, Frankfurt a.M. 2001. [zurück zum Text]
[156] Hans Eugen Specker, Die Reichsstadt Ulm als Tagungsort des Schwäbischen Reichskreises, in: Wolfgang Wüst (Hg.), Reichskreis und Territorien: Die Herrschaft über der Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise (Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens 7) Stuttgart 2000, S. 179-196. Ansonsten hatte Ulm seine führende Rolle in Schwaben zunehmend an Augsburg abgegeben, vgl. Rieber, Patriziat (wie Anm. 11) S. 308. [zurück zum Text]
[157] Georg Schmidt, Der Städtetag in der Reichsverfassung. Eine Untersuchung zur korporativen Politik der Freien und Reichsstädte in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung Universalgeschichte 113; Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches 5) Stuttgart 1984, S. 18ff, 29 u. 527. Dabei zeigte Frankfurt wenig Initiative. [zurück zum Text]
[158] Augsburg und Nürnberg waren die zwei von allen elf Großstädten im Reich (mit Anfang des 17. Jahrhunderts 20.000-50.000 Einwohner), die die höchste Anzahl kaiserlicher Standeserhöhungen aufwiesen und damit wohl auch den höchsten Drang hierzu; „mehr als ein Drittel sämtlicher an reichsstädtische Bürger vergebenen Standeserhöhungen entfällt auf diese beiden Städte“ (Riedenauer, Standeserhebungen (wie Anm. 12)); danach folgte Lübeck mit nur noch der Hälfte von deren Einzelwerten (nachfolgend bezogen auf die Einwohnerzahl): Nürnberg 1,10‰, Lübeck 0,86‰, Augsburg 0,77‰, Frankfurt 0,65‰, Regensburg 0,60‰, die übrigen liegen deutlich darunter: Bremen 0,35‰, Hamburg 0,33‰, Straßburg 0,32‰, Ulm 0,29‰, Köln 0,28‰, Magdeburg 0,07‰; unter den kleineren Städten ragen Memmingen, Lindau, Biberach und Ravensburg (2.000 bis 6.000 Einwohner) sogar mit einer Rate um je 2,0‰ heraus; jeweils berechnet aus der Anzahl der Diplome, dividiert durch die Einwohnerzahlen; die Einzeldaten hierzu ebd. S. 36-37 u. S. 40-41. Er billigt dabei der „Ratsverfassung der einzelnen Reichsstadt eine große Rolle“ zu: „Wo ein festgefügtes Patriziat das Stadtregiment fest in der Hand hielt oder entschlossen zu behaupten suchte, fänden sich verhältnismäßig zahlreiche Diplome“, ebd. S. 83. [zurück zum Text]
[159] Die enge Ausrichtung auf Reich und Reichsoberhaupt sowie das jeweils den Rat dominierende Patriziat habe ich an anderer Stelle schon als Ursache für die ausschließliche Konzentration von bebilderten Geschlechterbüchern (neben dem Adel) nur in den Patriziaten von Nürnberg, Augsburg und Frankfurt vermutet, ebenfalls einem Mittel der ‚adligen’ Repräsentation; Bock, Chronik (wie Anm. 7) S. 453f. [zurück zum Text]
[160] Schmidt, Städtetag (wie Anm. 157) S. 29 u. 532. [zurück zum Text]
[161] Was für Letztere die Reichsgesetzgebung schon ab 1498 einzudämmen versuchte. [zurück zum Text]
[162] Eine Freistellung, wie in Hamburg 1585, findet sich in der Bildnispraxis auch anderwärts, so in Frankfurt. [zurück zum Text]
[163] Straßburg und Hamburg, aber auch Köln und Bern könnten weitere Städte mit entsprechenden Traditionen schon im 16. Jahrhundert sein, ebenso Aachen mit seiner reichspolitischen Bedeutung als alte Krönungsstadt, jedoch mit schwieriger Quellenlage (der Nachweis von entsprechenden KO oder Bildern steht auch bei Lübeck aus). [zurück zum Text]
[164] Man orientierte sich umfassend aneinander; so sind in dem umfangreichen Band mit vielen Ulmer Ordnungen des 17. und 18. Jahrhunderts, samt Notizen des Rates hierzu, Ordnungen anderer Städte als gedruckte Originale (Augsburg 1668, Basel 1769) oder als handschriftliche Auszüge (Straßburg 1624, Nürnberg 1657, Memmingen Abschrift um 1770?) beigebunden (StdA Ulm, A 4006). – Ein weiteres Argument sind die trotz aller Unterschiede in vielen Punkten ähnlichen Inhalte und Entwicklungen der KO von Augsburg, Nürnberg, Ulm und Frankfurt. – Vgl. zur Kommunikation bei Normen generell Wolfgang Wüst, Normen als Grenzgänger. Policey und Wissenstransfer in Süddeutschland vor 1800, in: Konrad Ackermann/Alois Schmid (Hg.), Staat und Verwaltung in Bayern, Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 287-305; Ders., Schwäbische Reichskreis (wie Anm. 18) S. 59-63. So wurde schon 1549 in der Polizeiordnung von Brandenburg-Ansbach das Bemühen festgehalten, zwar sei es in der von der RPO verlangten Eile eine KO aufzustellen nicht möglich, diese mit den Nachbarterritorien abzugleichen, jedoch wolle man nicht unterlassen, dies trotzdem zu versuchen, s. Ders., Fränkische Reichskreis (wie Anm. 18) S. 528. Vgl. für Frankfurt Worgitzki, Samthauben (wie Anm. 31) S. 180, mit Bezug auf Neithart Bulst (Hg.), Normative Texte als Quelle zur Kommunikationsstruktur zwischen städtischen und territorialen Obrigkeiten im späten Mittelalter und der Frühen Neuzeit, in: Kommunikation und Alltag im Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Internationaler Kongreß Krems an der Donau 9. bis 12. Oktober 1990, Wien 1992, S. 127-144, hier: S. 134-139. Laut Johann, Kontrolle (wie Anm. 32) S. 168-172, diente die Policeygesetzgebung Nürnbergs 1538 Frankfurt zum Vorbild und 1549 habe man sich von dort an Nürnberg und Heilbronn gewandt; auch bei der Umsetzung der Aufforderung der RPO in Frankfurt habe man den Kontakt gesucht. [zurück zum Text]
[165] In Ulm fehlen noch Bildbeispiele für Geschlechter verschieden Adel oder Doktoren. [zurück zum Text]
[166] Auch Briefadlige (meist ohne eigene Herrschaft) zeigten gerne goldene Ketten, vor allem wohl bei selber und nicht schon vom Vater her erreichter Nobilitierung. [zurück zum Text]
[167] „Toute manifestation vestimentaire s’était jusqu’alors associée au pouvoir“, Bastien, Au tresors (wie Anm. 23) S. 36. Vgl. auch den Ansatz der neueren Forschung für Herrschaft „als ständig sich neu definierendes Verhältnis von Abhängigkeiten einfordernden und Abhängigkeiten anerkennenden Personen, Gruppen und Institutionen, […] als eine umfassende soziale Praxis, die erforscht werden kann in Kraftfeldern, in denen Akteure in Beziehung treten, in denen Macht durchgesetzt, Herrschaft begründet oder bezweifelt wird“: Jörg Rogge, Zur Praxis, Legitimation und Repräsentation hochadeliger Herrschaft im mitteldeutschen Raum, in: Ders./Uwe Schirmer (Hg.), Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200 bis 1600). Formen – Legitimation – Repräsentation (Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte 23) Stuttgart 2003 , S. 465-506, hier: S. 496, der sich dabei stützt auf Alf Lüdtke, Einleitung: Herrschaft als soziale Praxis, in: Herrschaft als soziale Praxis. Historische und sozial-anthropologische Studien, hrsg. von Dems., Göttingen 1991, S. 9-63, hier S. 12-13. [zurück zum Text]
[168] Hinweis Peter Geffcken, München. – Die ständische Orientierung erhielt sich dort, siehe KO, noch anderthalb Jahrhunderte nachdem Karl V. 1548 Ende des Schmalkaldischen Krieges ihre Unabhängigkeit als Stadtstaaten dauerhaft begrenzt hatte; die Stände waren nur partiell nivelliert worden. [zurück zum Text]
[169] Vgl. oben (Text zu Anm. 153) sowie Anm. 90 u. Text zu Anm. 115. Nicht diskutiert werden die goldenen Ketten der den Herrscher einholenden bzw. empfangenden Bürgermeister und Ratsherren bei: Gerrit Jasper Schenk, Zeremoniell und Politik. Herrschereinzüge im spätmittelalterlichen Reich (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters, Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, 21) Köln u.a. 2003; in Abb. 4-16 ebd. (ca. 1483-1513) fallen keine goldenen Ketten der Männer auf, noch im späten Mittelalter waren sie ja so gut wie ausgeschlossen. Zu den Intentionen der Stadtregierungen bei den Herrschereinzügen, ebd. S. 507 u. 509f. Vgl. auch die Übersichten: Barbara Stollberg-Rilinger, Zeremoniell als politisches Verfahren. Rangordnung und Rangstreit als Strukturmerkmale des frühneuzeitlichen Reichstags, in: Johannes Kunisch (Hg.), Neue Studien zur frühneuzeitlichen Reichsgeschichte, Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 19 (1997) S. 91-132; Milos Vec, Zeremonialwissenschaft im Fürstenstaat. Studien zur juristischen und politischen Theorie absolutistischer Herrschaftsrepräsentation (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 106) Frankfurt a.M. 1998. [zurück zum Text]
[170] Härter, Entwicklung (wie Anm. 35) S. 95, nennt als Ursache für die Aufwands- und Luxusgesetzgebung „die Wandlungsprozesse und gesellschaftlichen Probleme wie die gestiegene soziale Mobilität, die Verwischung der Standesgrenzen und der wirtschaftliche und soziale Aufstieg des Handelsbürgertums“. [zurück zum Text]
[171] Mit dem einsetzenden Absolutismus setzte Nivellierung ein (s. oben), aber auch Verinnerlichung: Zunehmend definierten „innere Qualitäten” den „gesellschaftlichen […] Wert eines Individuums; die Kleidung wandelte sich vom sozialen Erkennungsmerkmal zum Konsumgut mit deutlich reduzierter Bedeutungsqualität“: Paul Münch, Lebensformen in der frühen Neuzeit, Berlin 1998, S. 302ff; vgl. auch Baur, Kleiderordnungen (wie Anm. 25) S. 131. Als weitere Ursachen für das Ende der KO werden genannt: Ausdifferenzierung der Berufsstände (Bulst, Kleidung (wie Anm. 20) S. 45), stetig wechselnde Mode (Richard van Dülmen, Kultur und Alltag in der frühen Neuzeit, 2. Bd. Dorf und Stadt 16.-18. Jahrhundert, München 1992, S. 188), eigene Manufakturfertigung von Stoffen und Kleidern, veränderte Einstellung zu Luxusgütern, die der Staat jetzt gerne besteuerte (Härter, Entwicklung (wie Anm. 35) S. 92f; Michel Stolleis, Pecunia Nervus Rerum. Zur Staatsfinanzierung der frühen Neuzeit, Frankfurt 1983, S. 50-61); diese Auflistung folgt der Übersicht bei Worgitzki, Kleiderordnungen (wie Anm. 31) S. 146ff. [zurück zum Text]
[172] Vgl. u.a. Bulst, Kleidung (wie Anm. 20) S. 37, Dinges, Unterschied (wie Anm. 23) S. 75. [zurück zum Text]
[173] Wie von Wolfgang Wüst generell für die Auswertung von Polizeiordnungen als Möglichkeit gesehen, vgl. Wüst, Fränkischer Reichskreis (wie Anm. 18) S. 81. [zurück zum Text]
[174] Bei den Helmformen wurden vielfältige Übergangsformen zwischen bürgerlichem Stechhelm und adligem Bügelhelm entwickelt. Dagegen betrafen die goldenen Rüstungen der ‚equites aurati’ ohnehin nur die Ritter. [zurück zum Text]
[175] Erste Stichproben von KO und Bildern anderer Länder deuten für das 16. Jh. auf ähnliche wie die für das Alte Reich gefundenen Regeln zu den goldenen Ketten der Männer, also wohl ein europaweit gültiges Distinktionszeichen; herausragende Städte wie Augsburg etc., sind nicht erkennbar. Damit wären die goldenen Ketten der Männer von Augsburg und Nürnberg, in gewissen Umfang auch von Frankfurt, europaweit ebenso einzigartig, wie die bebilderten Geschlechterbücher, als Ausdruck des besonderen, adelsgleichen Selbstverständnisses des ersten Standes dort. (In Ulm fehlen entsprechende Bilder sowie die bebilderten Geschlechterbücher.) [zurück zum Text]
[175a] Mai 2005: „Anspruch” eingefügt, gemäß obiger Textstelle „reichspolitischer Anspruch” (zwischen Verweis auf Anm. 153 und 154). In der Diskussion zu seinem Vortrag (s. am Ende dieser Anmerkung) betonte auch Gerhard Jaritz, Budapest u. Krems, den Anspruchscharakter der Bilder im Gegensatz zum von Bulst/Lüttenberg/Priever, Abbild (wie Anm. 15), reklamierten „Verstoß”, „Übertretung” bzw. „höherrangigen Status usurpiert”; vgl. auch Dies., Porträt als Rechtsverstoß (wie Anm. 15). - Gerhard Jaritz, Luxusgesetze und Bilder des Luxus. Der spätmittelalterliche Diskurs. Vortrag am 18. 4. 2005 in der Vortragsreihe „Mit den Augen des Rechts” im Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt a.M.  [zurück zum Text]
[176] 12 Stiche von Hans Schäufelein mit je 1 Kette, Illustrated Bartsch (wie Anm. 58) Bd. 11, S. 284-287); je 1 Stich von Tobias Stimmer mit 2 Schulterketten bzw. 2 Ketten, ebd. Bd. 19/2, S. 92 bzw. 94. [zurück zum Text]
[177] 1534-35, Medaille, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 1111). [zurück zum Text]
[178] 1536/39, Medaillen, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 1129 u. 1869). Es gab verschiedene Personen gleichen Namens in Nürnberg: a) W. F. d. Ä., +1536, Goldschmied, erwarb 1509 Haus Bindergasse, +1536; b) W. F. d. J. (1510-48), Bindergasse, verkaufte 1536 mit seinem älteren Bruder Sebald und seinen 3 Schwestern Ottilie, verehelichte Eisen, Ursula Airer u. Katharina Giering einen Eigenzins auf einem Haus in der Neuen Gasse, 1538 Vormund der Kinder des Sebald Behaim d. J., seit 1544 Genannter des Größeren Rats, +1548; c) Goldschmied W. F. in Nürnberg 1529-43; er oder ein älterer schon 1502-27 dort für Kurfürst Friedrich den Weisen tätig, Vertrauensmann sächsischer Fürsten, also Hofnähe. Laut Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 1869, wohl dieser Goldschmied. Soweit Habich, ergänzt durch Nürnberger Künstlerlexikon (freundliche Vorabmitteilungen hieraus von Manfred H. Grieb, Nürnberg), welches b) und c) gleichsetzt und desweiteren einen Zinngießer dieses Namens kennt, der 1529 Kunigunde Schallerin heiratete. [zurück zum Text]
[179] 1528, Medaille, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 975). Nürnberger Zweig der Familie; 1528-35 Fugger-Faktor in Nürnberg u. auf Frankfurter Messe. Als Fugger-Faktor hatte er Zugang zu den Höfen und damit die Möglichkeit, Rat eines Fürsten bzw. nobilitiert zu werden bzw. eine Gnadenkette zu erhalten; unbekannt, ob er davon Gebrauch machte. Lt. Habich, ebd.: Sohn Johann Fuggers und der Esther Oxenlauerin; 1515-39 Genannter des Größeren Rats; Briefwechsel mit Kaufbeurer Patrizier Jörg Hermann, für den er zusammen mit Georg Hofmann Vermittlung von Medaillenaufträgen zu Matthes Gebel übernahm; vgl. Wolfgang Reinhard (Hg.), Augsburger Eliten des 16. Jahrhunderts. Prosopographie wirtschaftlicher und politischer Führungsgruppen 1500-1620, bearb. von Mark Häberlein, Berlin 1996., S. 238, T.043; Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 49 (1959) S. 16; ebd. 60 (1973) S.396; ebd. 63 (1973) S. 37; Künstlerlexikon (wie Anm. 178). [zurück zum Text]
[180] 1540, Medaille, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 1184). Erscheint als der jung Geyger in Nürnberger Akten, zuerst 1526 (Hampe: Nü Ratsv. I, Nr. 1506f). Besaß ein Gut u. Schloß zu Brand (Hs. HR146, 2° GNM III, 13a). Lt. Sebalder Totengeläut 159b: Sebald Geiger zum Prannd, starb zw. Trinitatis u. Crucis 1559. Seine Witwe Katharina heiratete 1575(?) den Christoph Heber, hammermeister (ebd.; Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 38, 1941, S. 89). Er hatte einen gleichnamigen Sohn (1509-1569). [zurück zum Text]
[181] Medaillen, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 971 u. 1144). Die beiden Medaillen mit verschiedenem Bart. Vermutlich gleich dem Nürnberger Georg H., der in Georg Hermanns Briefwechsel im Hörmannschen Familienarchiv häufig vorkommt, z.B. auch Vermittlerdienste zwischen G. Hermann und dem Medailleur Matthes Gebel leistete sowie Fugger-Faktor 1529-38 in Nürnberg war. Wahrscheinlich identisch mit jenem erberen Jorg Hofman an der Zistlgaß, laut Sebalder Totengeläut +1555. (Reinhard, Augsburger Eliten (wie Anm. 179) S. 238, T.042). [zurück zum Text]
[182] Medaille, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 1280). junger gesell nadler; neuer pau, heute Maximiliansplatz Nürnberg, starb zw. Trinitatis u. Crucis 1551 lt. Sebalder Totengeläut, Bl. 115b. [zurück zum Text]
[183] 1537, Medaillen, 2 Ketten (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 1143 u. evtl. 1142). Rat Bamberg. [zurück zum Text]
[184] Um 1531/32, Medaille, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 573). 1536 mit 2 Vettern nobiliert (Riedenauer, Standeserhebungen (wie Anm. 12) S. 70. Straßburg; später (1569-73) dort Stettmeister (Bürgermeister); heiratete Susanna Brechter (Prechter). Die datierte Schaumünze von 1532 ohne Kette (ebd. Nr. 574). Im Hinblick auf die Datierung wahrscheinlich berechtigt. [zurück zum Text]
[185] Gemälde (Martin Schongauer, um 1445-1491), 1 ins Wams gesteckte Kette (Scheffler, Bildnisse (wie Anm. 97), Nr. 1). Frühes Exemplar; Leyckmann wohl im Umkreis Schongauers (Kolmar/Breisach) zu suchen. [zurück zum Text]
[186] 1579, Medaille, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 2391). Vgl. Hans P. M., Nürnberg, 17. Jh. [zurück zum Text]
[187] Ca. 1540, Medaillen, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 649). Kölner Bürger; Schwiegersohn des Kölner Bürgermeisters Arnold von Siegen (1529-62), d. älteste Tochter Brigitta er heiratete (von der Ketten, Kölner Stamm- u. Wappenbuch VII, fol. 290, StdA Köln). Starb vor 1547. Seine Witwe heiratete Johann von Anholt (Das Buch Weinsberg, Kölner Denkwürdigkeiten aus dem 16. Jahrhundert, bearb. von Konstantin Höhlbaum/Friedrich Lau/Josef Stein (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 3, 4 u. 16) 5 Bde., Leipzig u. Bonn 1886-1926, hier: Bd. 1, S. 275). Medaille: Fr. Hagenauer, Köln 1540-42. [zurück zum Text]
[188] Medaille, 2 Ketten (feine Doppelkette; Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 1171). Erhielt 6.5.1525 Bürgerrecht N. Habichs Zuordnung dieses Jakob Pflaum zur Nürnberger Krämerfamilie ist unwahrscheinlich, da Krämer wohl kaum Medaillen anfertigen ließen. Näher liegt die Erklärung: Pflaum = Ulmer Kaufmannsfamilie, die auch in Augsburg wirkte; verschiedene Mitglieder dieser Familie Pflaum traten als Faktoren bedeutender Handelsgesellschaften auf (Hinweis Peter Geffcken, München). [zurück zum Text]
[189] 1527, Medaille, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58) Nr. 961; Georg Habich, Die deutschen Medailleure des XVI. Jahrhunderts, Halle 1916, S. 76 u. 82; Katalog, Jamnitzer (wie Anm. 90) Nr. 607). Kaufherr, Bergwerksbesitzer Joachimsthal. Heiratete 1523 Anna (Tochter von Dr. Johann Zingel u. Barbara Löffelholz) zu Braunau, wo Bruder der Braut, Thomas L., Pfleger war. Ersten (gleichnamigen) Sohn hob Albrecht Dürer aus der Taufe. Ab 1523 Genannter des Größeren Rats Nürnberg. Wurde wegen seiner Mutter Helena Tucher 1521 (Tanzstatut) zum Tanz auf dem Rathaus zugelassen, desgleichen sein Bruder Christoph wegen seiner Frau Katharina Fütterer. Er wurde auf einer Reise von dem Raubritter Hans Thomas v. Absberg gefangen genommen u. schließlich im Gefängnis ermordet. 1523 Genannter des Größeren Rats. In der Jugend Probierer und Wardein der sächsischen Münze Annaberg; Totenschild Johanniskirche. – Der gleichnamige Sohn (1525-1589), 1547 Genannter, kaufte 1566 Gut Defersdorf; stiftete 1577 jährliche Almosen für die Findel; Epitaph Johanniskirche (Künstlerlexikon (wie Anm. 178)). [zurück zum Text]
[190] 1525, Medaille, 1 Kette (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58), Nr. 914). Aus Berlin, ist 1513 Faktor der Hirschvogelgesellschaft; heiratete 1525 die ehemalige Nonne Anna Hirschvogel; dann Diener d. Markgrafen Joachim v. Brandenburg, wohnte nicht in Nürnberg; 1548 Markgraf Albrechts Hofdiener u. Rat (Christa Schaper, Die Hirschvogel von Nürnberg und ihr Handelshaus (Nürnberger Forschungen 18) Nürnberg 1973, S. 141-143 u. 251). Laut Habich, ebd. gab es eine adlige Familie W. in Schlesien. [zurück zum Text]
[191] 1569, Medaillen, 2 Ketten (Habich, Schaumünzen (wie Anm. 58), Nr. 1761 u. 1762). Wohl Sohn d. Nikolaus Z. (Stadtschreiber München, später Nürnberger Ratskonsulent); die Zinner waren hochrangige Kaufleute. [zurück zum Text]
[192] Abkürzungen: BStB = Bayerische Staatsbibliothek München; GNM = Germanisches Nationalmuseum Nürnberg; ISG = Institut für Stadtgeschichte (Stadtarchiv) Frankfurt a.M.; StA = Staatsarchiv; StB A = Staats- u. Stadtbibliothek Augsburg, StdA = Stadtarchiv; StUB = Stadt- u. Universitätsbibliothek Frankfurt a.M. – Die Archive haben mein Forschungsvorhaben kompetent, unbürokratisch und auch auf außergewöhnliche Wünsche rasch eingehend unterstützt. [zurück zum Text]
[193] Das Memorial von 1636, die KO von 1650, das Edikt von 1656, sowie die Mandate von 1673, 1674, 1680 und 1688 erwähnen goldene Ketten der Männer nicht: Archiv Hansestadt Lübeck, Mandate, geb. Slg. 1, fol. 68-73, sowie geb. Slg. 13, zu fol. 351a, sowie S. 352-359. Dies gilt auch für eine mir abschriftlich von Sonja Dünnebeil, Wien, mitgeteilte KO von 1642 (Univ.Bibl. Kiel, H 4431). [zurück zum Text]
[194] Wodurch möglicherweise einige pauschale Verbote des 15. Jahrhunderts für alles Gold nicht erfaßt wurden, was jedoch keinen Einfluß auf das Ergebnis dieser Arbeit hat. [zurück zum Text]
[195] Ebenfalls für die Bilderauswertung bzw. zur Klärung der Personen und ihres Umfeldes herangezogen (nur in dieser Internet-Version enthalten). [zurück zum Text]